Förderung für Spritzgießmaschinen
Spritzgießmaschinen stehen auf der offiziellen Förderliste des Bundes. Beim Austausch einer alten Maschine gegen eine neue, rein elektrische Maschine sind 15 Prozent Zuschuss für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen drin, ohne aufwendiges Einsparkonzept.
15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen
Werkzeugmaschinen gehören zu den wenigen Anlagen, die das BAFA namentlich in seiner Förderliste führt. Für den klassischen Fall, eine alte Maschine wird gegen eine neue ersetzt, ist das der richtige und der einfachste Weg. Kein Einsparkonzept, keine aufwendige Berechnung.
15 %
Kleine Unternehmen
Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
10 %
Mittlere Unternehmen
Weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
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Große Unternehmen
Über diesen Weg nicht antragsberechtigt. Wir prüfen im Erstgespräch, welcher andere Weg für Sie in Frage kommt.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Es muss eine im Betrieb vorhandene Maschine ersetzt werden, die neue Maschine muss mindestens 15 Prozent weniger Endenergie verbrauchen als die alte, und die neue Maschine muss rein elektrisch angetrieben sein. Eine hydraulische oder hybride Maschine ist über diesen Weg nicht förderfähig, unabhängig davon, wie viel Energie sie einspart. Alle drei Punkte lassen sich in der Regel am Angebot des Maschinenbauers ablesen.
Was der Staat bezahlt und was nicht
Wird bezahlt
- Rein elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen mit Servoantrieb
- Der komplette Austausch einer vorhandenen Maschine
- Montage, Inbetriebnahme und Einregulierung der neuen Maschine
Wird nicht bezahlt
- Hydraulische und hybride Spritzgießmaschinen, auch wenn sie sparsamer sind als die alte
- Eine zusätzliche Maschine ohne Ersatz einer alten
- Maschinen, die bereits bestellt oder beauftragt wurden
- Wartung, Werkzeuge und laufende Betriebskosten
- Gebrauchte Maschinen
- Investitionen unter 10.000 Euro
Ob Ihre geplante Investition diese Bedingungen erfüllt, prüfen wir anhand Ihres Angebots im Erstgespräch.
Was das in Euro heißt
Ein Metallbaubetrieb mit 38 Mitarbeitern ersetzt eine 18 Jahre alte hydraulische Spritzgießmaschine durch eine vollelektrische Maschine mit deutlich geringerem Energiebedarf.
| Was die Maschine kostet, netto | 210.000 € |
| Betriebsgröße | klein, also 15 % |
| Der Staat zahlt | 31.500 € |
| Sie zahlen | 178.500 € |
Lassen Sie uns kurz draufschauen
Sie müssen noch kein Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.
Vier Fehler, die richtig Geld kosten
Zu früh bestellt
Wer den Vertrag mit dem Maschinenbauer unterschreibt, bevor der Antrag draußen ist, bekommt keinen Cent. Das lässt sich hinterher nicht mehr geradebiegen.
Keine Vergleichszahlen zur alten Maschine
Ohne Verbrauchswerte der alten Maschine lässt sich die geforderte Einsparung nicht belegen. Wer erst beim Antrag anfängt zu messen, verliert Zeit.
Hydraulische statt elektrische Maschine bestellt
Nur rein elektrische Maschinen mit Servoantrieb sind förderfähig. Eine hydraulische oder hybride Maschine fällt komplett raus, auch wenn sie viel Energie spart.
Zusätzliche statt ersetzte Maschine
Wird die alte Maschine weiterbetrieben statt ersetzt, entfällt die Förderung über diesen Weg vollständig.
So läuft das bei uns ab
Weil kein Einsparkonzept nötig ist, geht dieser Weg vergleichsweise schnell. Genaueres zur Dauer sagen wir Ihnen, sobald wir Ihre Konstellation kennen.
01
Wir schauen aufs Angebot
Kostenlos und unverbindlich
Sie schicken uns das Angebot vom Maschinenbauer und ein paar Angaben zur alten Maschine.
02
Wir stellen den Antrag
Bevor Sie den Auftrag vergeben
Der Antrag geht über die Förderzentrale Deutschland raus. Erst wenn der Bescheid da ist, dürfen Sie bestellen.
03
Sie bauen, wir machen den Papierkram
Bis das Geld auf dem Konto ist
Sie bestellen und lassen aufstellen. Den Nachweis gegenüber der Behörde übernehmen wir.
Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen
Sie haben ein Angebot für eine Spritzgießmaschine auf dem Tisch?
Schicken Sie es uns. Sie hören kurzfristig von uns, ob und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Das kostet Sie nichts. Wichtig ist nur eins: Bestellen Sie noch nicht.
Kostenloses Erstgespräch buchenLieber schriftlich? Hier geht es zum Anfrageformular