Förderung nach Maschine
Sie wissen schon, welche Maschine Sie kaufen wollen. Hier steht, was der Staat dazuzahlt, welche Bedingungen gelten und worauf Sie beim Antrag achten müssen. Pro Maschinenart eine eigene Seite, mit den Zahlen die heute gelten.
Absauganlagen
Zentrale Absaugung, Filtertürme, Späne- und Schweißrauchabsaugung. 10 bis 45 Prozent Zuschuss.
CNC-Maschinen
Drehen, Fräsen, Bearbeitungszentren. 15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Spritzgießmaschinen
Nur vollelektrische Maschinen mit Servoantrieb. 15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Laserschneidanlagen
Festkörper- und Diodenlaser, beim Ersatz von Plasma- oder Wasserstrahlanlagen. 15 bis 10 Prozent.
Elektrostapler
Beim Wechsel von Diesel auf Elektro bis zu 33 Prozent für kleine Unternehmen, sonst 15 bis 10 Prozent.
Kühlmöbel
Für Geräte mit eigenem Kälteerzeuger. 15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Lackierkabinen
Austausch einer bestehenden Kabine, ohne aufwendiges Einsparkonzept. 15 bis 10 Prozent.
Wasserstrahlschneidanlagen
Beim Ersatz eines Plasmaschneiders oder einer älteren Wasserstrahlanlage. 15 bis 10 Prozent.
Backöfen
Elektrisch betriebene Öfen, beim Austausch eines vorhandenen Ofens. 15 bis 10 Prozent.
Kantenanleimmaschinen
Für die Möbel- und Holzverarbeitung, beim Austausch einer vorhandenen Maschine. 15 bis 10 Prozent.
Handgeführte Schweißgeräte
WIG, MIG und MAG, beim Austausch vorhandener Geräte. 15 bis 10 Prozent.
Pelletpressen und Brikettpressen
Für Holzreststoffe, beim Austausch einer vorhandenen Presse. 15 bis 10 Prozent.
Geschirrspülmaschinen
Nur mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe. 15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen.
Biogasanlagen
Komponenten wie Rührwerke oder Zerkleinerer in einer bestehenden Anlage austauschen. 15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Betriebe.
Kälte- und Klimaanlagen
Nur mit natürlichem Kältemittel wie CO2, Ammoniak oder Propan. Individuell berechnet, nur noch bis 31.12.2026 möglich.
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