Fördermittel für Milchviehbetriebe
Sie planen Investitionen in Melktechnik, Milchkühlung oder Stalllüftung? Wir prüfen, welche Fördermöglichkeiten zu Ihrem Betrieb und Ihrem Vorhaben passen.
Im Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau nimmt die FNR derzeit keine neuen Förderanträge an. Das Antragsverfahren endete am 31.05.2026, nachdem die Mittel für 2026 ausgeschöpft waren. Laut FNR-Mitteilung vom 21.05.2026 ist eine Wiedereröffnung Ende 2026 vorgesehen, sofern im Bundeshaushalt 2027 entsprechende Mittel bereitstehen. Ein verbindlicher Termin steht damit noch nicht fest.
Sie können Ihr Vorhaben bereits vorbereiten: den Bestand erfassen, Maßnahmen planen und unverbindliche Angebote einholen. Mit der Umsetzung warten Sie grundsätzlich bis zur Bewilligung. Ausnahmen erläutern wir unten unter „Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?“.
FNR: Aktueller Antragsstatus · FNR: Mitteilung zur geplanten Wiedereröffnung
Für welche Milchviehbetriebe lohnt sich die Förderberatung?
Milchviehbetriebe aller Größen. von 50 bis 1.000 Kühen. Hohe Energiekosten in Melktechnik, Kühlung und Stalllüftung machen Milchbetriebe zu typischen Förderfällen. Ob eine Förderung infrage kommt, hängt von der Maßnahme und den jeweiligen Förderbedingungen ab.
Häufige Fallen bei der Milcherzeugung-Förderung
Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Bereits eine verbindliche Bestellung zur Umsetzung kann als Vorhabenbeginn gelten und die Förderung ausschließen. Warten Sie grundsätzlich auf die Bewilligung. Planung und das Einholen unverbindlicher Angebote sind vorher möglich. Für einen früheren Beginn muss die entsprechende schriftliche Zustimmung der FNR bereits vorliegen.
Für CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung ist ein maßnahmenspezifisches Konzept erforderlich. Es garantiert keine bestimmte Zuschusshöhe.
Bei Investitionen in energieeffiziente Melktechnik steht die Verbesserung bestehender Anlagen im Mittelpunkt. Eine Erweiterung der Produktionskapazität ist in diesem Förderbereich grundsätzlich ausgeschlossen. Für andere Maßnahmen, etwa zur erneuerbaren Energieversorgung, gelten eigene Voraussetzungen. Deshalb prüfen wir Ersatz, Erweiterung und Neuerrichtung getrennt.
Wie wird der mögliche Zuschuss ermittelt?
Der Kaufpreis allein bestimmt die Förderung nicht. Entscheidend sind die förderfähigen Ausgaben, die Bedingungen des gewählten Förderprogramms und die geltenden Höchstbeträge. Bei CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung begrenzt zusätzlich die anrechenbare jährliche CO₂-Einsparung den möglichen Zuschuss.
Für eine erste Einschätzung benötigen wir Angaben zur vorhandenen Anlage, zum Energieverbrauch und zur geplanten Investition sowie ein Angebot. Daraus prüfen wir, ob eine Förderung infrage kommt und welche Zuschusshöhe rechnerisch möglich wäre. Über die Bewilligung entscheidet die FNR.
Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung
Wir begleiten Sie von der Förderprüfung über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Sie stellen die erforderlichen Betriebs- und Projektdaten bereit; wir bereiten die Unterlagen auf und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.
02
CO₂-Einsparkonzept
Wenn nötig: Konzept erstellen
Wenn der gewählte Förderweg ein CO₂-Einsparkonzept verlangt, erstellen wir es nach den geltenden FNR-Vorgaben.
03
Antrag stellen
Sobald die FNR wieder Anträge annimmt
Sobald die Antragstellung wieder möglich ist, reichen wir Ihren vollständigen Antrag ein. Aufträge zur Umsetzung vergeben Sie grundsätzlich erst nach der Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation während der Investition
Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.
FAQ Förderung für Milcherzeugung
Für energiebezogene Investitionen kann das Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau infrage kommen. Die FNR nimmt derzeit keine neuen Anträge an; den aktuellen Stand finden Sie oben auf dieser Seite.
Für bestimmte betriebliche Investitionen können außerdem Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes relevant sein, etwa das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Ob Ihr Vorhaben darunter fällt und aktuell Anträge möglich sind, muss anhand der Landesregelungen geprüft werden. Wir prüfen die Möglichkeiten für Ihren Standort und Ihre geplante Investition.
Das CO₂-Einsparkonzept beschreibt die geplanten Maßnahmen und berechnet die anrechenbare Energie- und CO₂-Einsparung. Für den FNR-Förderweg ‚CO₂-Einsparinvestitionen nach Energieberatung‘ muss es von einer durch die FNR zugelassenen sachverständigen Person erstellt werden.
Eine Förderung von Melkrobotern ist nicht pauschal zugesichert. In der Positivliste der Einzelmaßnahmen werden sie nicht ausdrücklich genannt. Für energieeffiziente Melktechnik kommt eine Prüfung als „CO₂-Einsparinvestition nach Energieberatung“ infrage.
Dafür muss eine von der FNR zugelassene sachverständige Person die anrechenbare Einsparung im CO₂-Einsparkonzept nachweisen. Eine Kapazitätserweiterung ist bei Energieeffizienzmaßnahmen grundsätzlich ausgeschlossen. Beruht die Einsparung auf dem Ersatz einer Altanlage, ist deren Verschrottung nachzuweisen.
Zusätzlich zur Förderquote gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 900 Euro für mittlere beziehungsweise 1.200 Euro für kleine und Kleinstunternehmen je jährlich eingesparter Tonne CO₂. Dadurch kann der Zuschuss niedriger ausfallen, als die Förderquote allein erwarten lässt.
Den passenden Förderweg und die mögliche Zuschusshöhe prüfen wir anhand Ihrer Anlage, bei Bedarf mit der FNR. Derzeit sind keine neuen Anträge möglich.
Ja. Melktechnik, Kühlung und Stalllüftung können in einem Antrag zusammengefasst werden wenn alle Maßnahmen im CO₂-Einsparkonzept berücksichtigt sind.
Ja. Die Antragstellung allein reicht jedoch nicht aus: Liefer- und Leistungsverträge zur Umsetzung dürfen Sie grundsätzlich erst nach der Bewilligung abschließen. Planung und unverbindliche Angebote sind vorher möglich.
In begründeten Einzelfällen kann die FNR auf Antrag einem früheren Beginn schriftlich zustimmen. Dafür muss eine Dringlichkeit nachgewiesen werden, die Sie nicht selbst zu verantworten haben. Die Zustimmung muss vor dem Beginn vorliegen. Daneben sieht die Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen schriftliche Maßnahmenfreigaben vor. Ein früherer Beginn erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko und garantiert keine Förderung.
Der Aufwand hängt von Ihrem Betrieb, den geplanten Maßnahmen und den vorhandenen Unterlagen ab. Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Milchbetrieb?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihren Betrieb.