Fördermittel für Wärmenetze und Stadtwerke
BEW bis 50 %, KfW, Kommunalrichtlinie. Neubau und Transformation kommunaler Wärmeversorgung.
Für welche Stadtwerke und Wärmenetzbetreiber lohnt sich die Beratung?
Stadtwerke, kommunale Energieversorger, Zweckverbände und Gemeinden die Nah- oder Fernwärmenetze betreiben oder aufbauen wollen. Das BEW ist das bedeutendste Förderprogramm für die kommunale Wärmewende.
Häufige Fallen bei der Wärmenetze und Stadtwerke-Förderung
Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Das BEW fördert auch Machbarkeitsstudien als ersten Schritt. Viele Stadtwerke finanzieren Studien selbst und verschenken damit Förderpotenzial.
Für das BEW sollte die Machbarkeitsstudie (Stufe 1) vor dem Investitionsantrag (Stufe 2) beantragt werden. Das spart Zeit und zeigt dem Projektträger eine saubere Planung.
Kein Baubeginn vor Eingang des BEW-Bescheids. Planungsleistungen bis zur Grundlagenermittlung sind vor Antragstellung erlaubt.
Was bedeutet das konkret für Wärmenetze?
3.000.000 €
Typische Investitionbis 50 %
Förderquotebis 1.500.000 €
FördersummeNeubau eines Nahwärmenetzes mit Wärmepumpe (3 Mio. €) über das BEW ergibt bis zu 1.500.000 € Investitionszuschuss.
Von der Projektidee zum Förderbescheid
Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.
02
Strategie entwickeln
Optimale Programm-Kombination
Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.
03
Antrag stellen
Vor dem Vorhabenbeginn
Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation und Zwischenberichte
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
FAQ Förderung für Wärmenetze und Stadtwerke
Das Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert Neubau und Transformation von Wärmeversorgungsanlagen und -netzen. Stadtwerke, kommunale Energieversorger und private Wärmenetzbetreiber sind antragsberechtigt.
Machbarkeitsstudien (bis 50 %), Systeme mit erneuerbaren Energien, Wärmespeicher, Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse sowie die zugehörigen Netzkomponenten. Detailliert in BEW Stufe 1 und 2.
Für verschiedene Komponenten ja. Wir prüfen die Kostentrennung im Einzelfall um Kumulierungsverbote zu vermeiden.
Solarthermie, Großwärmepumpen, Biomasse (mit Einschränkungen), Tiefengeothermie, Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen oder Klärgasen.
BEW Stufe 1: Machbarkeitsstudie beantragen und erstellen. BEW Stufe 2: Investitionsantrag für das Gesamtsystem. Wir begleiten beide Stufen.
Das BEW setzt einen zunehmend hohen Anteil erneuerbarer Energien voraus. Die genauen Anforderungen hängen vom Netztyp und Antragszeitpunkt ab. Wir prüfen die aktuellen Anforderungen.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Wärmenetz-Projekt?
In 30 Minuten prüfen wir BEW-Förderpotenzial und Machbarkeit für Ihr Vorhaben.