Fördermittel für Wärmenetze und Stadtwerke

BEW bis 50 %, KfW, Kommunalrichtlinie. Neubau und Transformation kommunaler Wärmeversorgung.

bis 50 %BEW Zuschuss
bis 70 %KRL ergänzend
kostenlosErstprüfung
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Für welche Stadtwerke und Wärmenetzbetreiber lohnt sich die Beratung?

Stadtwerke, kommunale Energieversorger, Zweckverbände und Gemeinden die Nah- oder Fernwärmenetze betreiben oder aufbauen wollen. Das BEW ist das bedeutendste Förderprogramm für die kommunale Wärmewende.

Häufige Fallen bei der Wärmenetze und Stadtwerke-Förderung

Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ Machbarkeitsstudie nicht gefördert beantragen

Das BEW fördert auch Machbarkeitsstudien als ersten Schritt. Viele Stadtwerke finanzieren Studien selbst und verschenken damit Förderpotenzial.

⚠ Investitionsantrag vor Studie

Für das BEW sollte die Machbarkeitsstudie (Stufe 1) vor dem Investitionsantrag (Stufe 2) beantragt werden. Das spart Zeit und zeigt dem Projektträger eine saubere Planung.

⚠ Vorhabenbeginn vor Bescheid

Kein Baubeginn vor Eingang des BEW-Bescheids. Planungsleistungen bis zur Grundlagenermittlung sind vor Antragstellung erlaubt.

Was bedeutet das konkret für Wärmenetze?

3.000.000 €

Typische Investition

bis 50 %

Förderquote

bis 1.500.000 €

Fördersumme

Neubau eines Nahwärmenetzes mit Wärmepumpe (3 Mio. €) über das BEW ergibt bis zu 1.500.000 € Investitionszuschuss.

Von der Projektidee zum Förderbescheid

Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.

02

Strategie entwickeln

Optimale Programm-Kombination

Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.

03

Antrag stellen

Vor dem Vorhabenbeginn

Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation und Zwischenberichte

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.

FAQ Förderung für Wärmenetze und Stadtwerke

Das Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fördert Neubau und Transformation von Wärmeversorgungsanlagen und -netzen. Stadtwerke, kommunale Energieversorger und private Wärmenetzbetreiber sind antragsberechtigt.

Machbarkeitsstudien (bis 50 %), Systeme mit erneuerbaren Energien, Wärmespeicher, Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse sowie die zugehörigen Netzkomponenten. Detailliert in BEW Stufe 1 und 2.

Für verschiedene Komponenten ja. Wir prüfen die Kostentrennung im Einzelfall um Kumulierungsverbote zu vermeiden.

Solarthermie, Großwärmepumpen, Biomasse (mit Einschränkungen), Tiefengeothermie, Abwärmenutzung aus industriellen Prozessen oder Klärgasen.

BEW Stufe 1: Machbarkeitsstudie beantragen und erstellen. BEW Stufe 2: Investitionsantrag für das Gesamtsystem. Wir begleiten beide Stufen.

Das BEW setzt einen zunehmend hohen Anteil erneuerbarer Energien voraus. Die genauen Anforderungen hängen vom Netztyp und Antragszeitpunkt ab. Wir prüfen die aktuellen Anforderungen.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Wärmenetz-Projekt?

In 30 Minuten prüfen wir BEW-Förderpotenzial und Machbarkeit für Ihr Vorhaben.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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