Fördermittel für Holz- und Möbelindustrie

Holztrocknung, Absauganlagen, Druckluft. bis zu 45 % der Investition zurückholen.

bis 45 %Förderquote
EEW + GRWkombinierbar
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Für welche Holz- und Möbelbetriebe lohnt sich die Beratung?

Sägewerke, Holzverarbeitung, Möbelproduktion, Zimmerei. Holzbetriebe haben besondere Potenziale bei Trocknungsanlagen, Absaugtechnik und Druckluftsystemen. EEW fördert alle diese Anlagen, GRW Standorterweiterungen.

Was Holz- und Möbelbetriebe fördern lassen

Holztrocknungsanlagen

Neue Trockner mit Wärmerückgewinnung oder Umstieg auf Biomasse-Beheizung. Über EEW Modul 2 bis zu 60 Prozent förderfähig. Holztrocknung ist der größte Einzelverbraucher in vielen Betrieben.

Absauganlagen Holzstaub und Späne

Neue Absaugsysteme mit drehzahlgeregelten Ventilatoren als Querschnittstechnologie förderfähig. Energieeinsparung gegenüber alten Konstantanlagen bis zu 40 Prozent.

Druckluftversorgung

Hocheffizienz-Kompressoren mit Wärmerückgewinnung. Druckluft wird in der Holzverarbeitung für Spanner, Pneumatik und Lackierung benötigt.

Biomasse-Heizanlage

Umstieg der Betriebsheizung auf Biomasse-Verbrennung mit Holzresten und Spänen aus der eigenen Produktion. EEW Modul 2 fördert mit bis zu 60 Prozent.

LED-Beleuchtung Produktion und Lager

Vollständige LED-Umrüstung von Produktions- und Lagerbereichen. Hinweis: Für gewerbliche LED-Investitionen gibt es aktuell (Stand Juni 2026) kein aktives Bundesförderprogramm. LED kann jedoch Teil eines größeren EEW-Antrags sein, wenn gleichzeitig andere förderfähige Maßnahmen beantragt werden.

PV-Anlage Eigenversorgung

Photovoltaik für Dachflächen von Produktions- und Lagerhallen. Förderfähig über KfW 270 mit Tilgungszuschuss.

BAFA EEW. Förderquoten Stand Juni 2026
Modul 1 (Querschnittstechnologien, nur KMU)
Kleines Unternehmen: 25 %
Mittleres Unternehmen: 20 %
Modul 2 (Prozesswärme Erneuerbare)
KU: 55 % · MU: 45 % · GU: 30 %
Modul 4 Premium (technologieoffen)
KU: 45 % · MU: 35 % · GU: 25 %
+ Dekarbonisierungsbonus bis 10 %

Antragstellung seit 15.09.2025 über die Förderzentrale Deutschland (FZD). Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist nicht abschließend.

So sieht das in der Praxis aus

Anonymisiertes Referenzprojekt
285.000 EUR
Investitionsvolumen
114.000 EUR
Förderzuschuss EEW
40 %
Förderquote

Möbelhersteller mit 38 Mitarbeitern aus Niedersachsen. Neue Holztrocknungsanlage mit Biomasse-Beheizung aus eigenen Sägespänen sowie neue Absauganlage mit Wärmerückgewinnung. Energieeinsparung: 52 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Häufige Fallen bei der Holz- und Möbelindustrie-Förderung

Diese Fehler kosten Betriebe in Holz- und Möbelindustrie regelmäßig ihren Förderanspruch. Wir kennen sie. und vermeiden sie.

⚠ Holztrocknungsanlage ohne Einsparkonzept

Trocknungsanlagen fallen unter Modul 4 und erfordern ein Einsparkonzept. Ohne Konzept gibt es nur die niedrigere Basisförderung (KU 15 %, MU 10 %).

⚠ Absauganlage nicht als Querschnittstechnologie

Nur Ventilatoren in Absaugsystemen die die Hocheffizienzkriterien nach Modul 1 erfüllen sind über Modul 1 förderfähig. Viele Betriebe beantragen falsch.

⚠ Druckluft ohne Bestandsanlage

Neue Druckluftkompressoren sind nur förderfähig wenn ein alter ineffizienter Kompressor ersetzt wird. Kapazitätserweiterungen sind nicht förderfähig.

Was bedeutet das konkret für Holz- und Möbelbetriebe?

120.000 €

Typische Investition

bis 45 %

Förderquote KMU

bis 54.000 €

Fördersumme

Beispiel: Ersatz einer alten Holztrocknungsanlage durch energieeffiziente Wärmepumpentechnologie (120.000 €) über EEW Modul 4 Premium ergibt für ein kleines Unternehmen bis zu 54.000 € Zuschuss. Die tatsächliche Förderquote hängt von Unternehmensgröße (KU/MU/GU) und gewähltem EEW-Modul ab. Wir berechnen das Förderpotenzial für Ihr konkretes Vorhaben im kostenlosen Erstgespräch.

Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung

Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.

02

Strategie entwickeln

Optimale Programm-Kombination

Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie für das Maximum.

03

Antrag stellen

Vor dem ersten Auftrag

Wir erstellen alle Unterlagen und reichen ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation während der Investition

Wir begleiten und stellen sicher dass alle Nachweise korrekt sind.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.

FAQ Förderung für Holz und Möbelindustrie

EEW für Trocknungsanlagen, Absauganlagen, Druckluft und Abwärmenutzung. BEG NWG für Gebäudesanierung. GRW für Betriebserweiterungen. Förderquote bis zu 60 Prozent bei Biomasse-Prozesswärme.

Ja. Neue energieeffiziente Holztrocknungsanlagen sind über EEW Modul 2 förderfähig. Biomassebetriebene Trockner mit eigenen Sägespänen sind besonders attraktiv. bis zu 60 Prozent Förderquote erreichbar.

Ja. Neue Absauganlagen mit drehzahlgeregelten Ventilatoren sind als Querschnittstechnologie über EEW Modul 1 förderfähig. Voraussetzung ist der Nachweis der Energieeinsparung gegenüber der alten Anlage.

Ja. Modul 1 fördert Druckluftanlagen und Ventilatoren in Absaugsystemen (KU 25 %, MU 20 %). Modul 4 Premium fördert Holztrocknungsanlagen und Abwärmenutzung technologieoffen (KU bis 45 %, MU bis 35 %).

Dann erlischt der Förderanspruch vollständig. Jeder verbindliche Auftrag vor Antragstellung gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Wir stellen den Antrag bevor Sie irgendeine Bestellung aufgeben.

Für EEW Modul 1: Nachweis Bestandsanlage und Hocheffizienz der neuen Anlage. Für Modul 4: Einsparkonzept und Energieeinsparnachweis mind. 15 %. Wir bereiten alle Unterlagen vor.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Betrieb?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre nächste Investition.

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