Fördermittel für Geflügelhalter

Bundesprogramm Energieeffizienz. Lüftung, Heizung, LED-Stallbeleuchtung. bis zu 40 % mit CO₂-Konzept.

bis 40 %mit CO₂-Konzept
bis 20 %ohne Konzept
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Für welche Geflügelbetriebe lohnt sich die Förderberatung?

Hähnchenmäster, Legehennenhalter, Putenmäster und Elterntierbetriebe. Lüftungsanlagen und Stallheizungen in der Geflügelhaltung haben hohen Energieverbrauch und großes Einsparpotenzial.

Häufige Fallen bei der Geflügelhaltung-Förderung

Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ Lüftung als Erstanlage

Das Bundesprogramm fördert nur Ersatz von Bestandsanlagen. Wer erstmals eine Lüftung einbaut muss nachweisen dass eine alte Anlage vorhanden war.

⚠ Ohne CO₂-Konzept beantragen

Ohne Konzept nur 20 % Förderquote. Mit Konzept bis 40 %. Bei 60.000 € Investition sind das 12.000 € mehr.

⚠ Stallbau als Energiemaßnahme

Reiner Stallneubau ist nicht über das Bundesprogramm förderfähig. Energietechnik im Neubau kann aber gesondert beantragt werden.

Was bedeutet das konkret für Geflügelbetriebe?

70.000 €

Typische Investition

bis 40 %

Förderquote mit Konzept

bis 28.000 €

Fördersumme

Neue Stalllüftung und LED-Stallbeleuchtung (70.000 €) mit CO₂-Einsparkonzept ergibt bis zu 28.000 € Zuschuss.

Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung

Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.

02

CO₂-Einsparkonzept

Wenn nötig: Konzept erstellen

Wir erstellen das CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE. die Voraussetzung für die erhöhte Förderquote von bis zu 40 %.

03

Antrag stellen

Vor der ersten Bestellung

Wir reichen den vollständigen Antrag ein bevor Sie irgendeinen Auftrag vergeben.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation während der Investition

Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.

FAQ Förderung für Geflügelhaltung

Das Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft (FNR/BLE) fördert Lüftung, Heizung und Beleuchtung. Bis zu 40 % mit CO₂-Einsparkonzept.

Ja. Frequenzgeregelte Ventilatoren sind typische Förderfälle. Sie sparen deutlich mehr Energie als einfache Abluftventilatoren.

Ja. Beide Betriebstypen sind antragsberechtigt. Die Maßnahmen müssen jeweils die technischen Anforderungen erfüllen.

Ja. Wärmepumpen für die Stallheizung sind förderfähig wenn sie eine ineffiziente Bestandsheizung ersetzen.

Ja, zwingend. Keine Bestellung vor dem Förderbescheid.

Es verdoppelt die Förderquote von 20 % auf bis zu 40 % und kostet zwischen 800 und 1.800 Euro. Bei typischen Investitionen in Geflügelställen rechnet es sich ab ca. 20.000 Euro Investitionssumme.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Geflügelbetrieb?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihren Betrieb.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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