Fördermittelberatung für Industrie, Kommunen und Landwirtschaft
Was macht eine Fördermittelberatung? Sie prüft, welche öffentlichen Zuschüsse für ein geplantes Vorhaben in Frage kommen, wählt das passende Programm aus, stellt den Antrag und begleitet das Projekt bis zur Auszahlung. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Fördermittel lassen sich nur für Vorhaben beantragen, die noch nicht beauftragt sind. Wir übernehmen diesen Prozess vollständig, von der ersten Prüfung bis zum Verwendungsnachweis.
Unser Schwerpunkt liegt auf Investitionen in Energieanlagen, Produktionstechnik und gewerblich genutzte Gebäude. Wir arbeiten bundesweit, mit Sitz in Quakenbrück und Kerngebiet Niedersachsen.
Leistungsumfang besprechenAlle Leistungen auf einen Blick
GRW, EEW, BIK. Bis zu 60 % Zuschuss für Betriebserweiterungen, Energieprojekte und Dekarbonisierung.
Mehr erfahren →ZIM und Forschungszulage für FuE-Projekte. Antragssicher, vollständig begleitet.
Mehr erfahren →Dekarbonisierungsstrategie, CO₂-Bilanz und Transformationsplan. Förderprogramme inklusive.
Mehr erfahren →DENA-zertifiziert, BAFA-gelistet. Alle geförderten Beratungsleistungen aus einer Hand.
Mehr erfahren →Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung für Nichtwohngebäude (BEG EM).
Details ansehen →LED-Sanierung über BEG EM. bis 15 % Zuschuss für alle Unternehmensgrößen.
Details ansehen →Druckluft, Kälte, Motoren, Prozesswärme. EEW-förderfähig mit vollständiger Antragsbegleitung.
Details ansehen →CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE schaltet erhöhte Investitionsförderung frei.
Details ansehen →Wofür Unternehmen uns beauftragen
Fördermittelberatung ist kein Sammelbegriff für alles. Programme, Nachweispflichten und Fristen unterscheiden sich je nach Investitionsart erheblich. Diese vier Felder machen bei uns den größten Teil der Mandate aus.
Größter Bereich
Fördermittelberatung für Energieanlagen
Druckluft, Kälte, Prozesswärme, Antriebe, Wärmerückgewinnung. Hier liegt der Kern unserer Arbeit, weil wir die Anlagentechnik selbst bewerten können und nicht nur den Antrag ausfüllen. Als eingetragene Energieeffizienz-Experten erstellen wir die Einsparnachweise, die für die höheren Fördersätze verlangt werden. Details unter Anlagen und Prozesse.
Höchste Summen
Investitionsprojekte und Betriebserweiterungen
Neue Halle, neue Fertigungslinie, zusätzlicher Standort. Bei größeren Investitionsprojekten kommen mehrere Programme parallel in Frage, und die Reihenfolge der Anträge entscheidet über die Gesamtsumme. Zentral ist die GRW-Investitionsförderung, oft kombiniert mit der BAFA EEW.
Eigener Nachweisweg
Gewerblich genutzte Gebäude
Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Lüftung und Beleuchtung in Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäuden. Hier läuft die Förderung über die BEG für Nichtwohngebäude und verlangt einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten. Wir übernehmen Sanierungskonzept, Fachplanung und Baubegleitung, siehe Gebäude und Nichtwohngebäude.
Eigene Programme
Landwirtschaft und Innovation
Für landwirtschaftliche Betriebe gelten eigene Programme mit eigenen Nachweispflichten. Als nach FNR zugelassene sachverständige Person erstellen wir die CO2-Einsparkonzepte, die höhere Fördersätze freischalten. Bei Entwicklungsvorhaben führt der Weg über ZIM oder die Forschungszulage.
Woran Sie eine belastbare Fördermittelberatung erkennen
Der Markt ist unübersichtlich, und die Leistungsversprechen klingen alle ähnlich. Fünf Punkte, an denen Sie Anbieter tatsächlich unterscheiden können. Sie gelten auch, wenn Sie sich am Ende gegen uns entscheiden.
Fachliche Zulassung, nicht nur Erfahrung
Viele Programme verlangen ausdrücklich einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten oder eine zugelassene sachverständige Person. Wer diese Zulassung nicht hat, muss für den Nachweis einen Dritten beauftragen. Fragen Sie also nicht nach Erfahrung, sondern nach Eintragungen und Nummern.
Technisches Verständnis der Anlage
Ein Antrag steht oder fällt mit der Einsparberechnung. Wer die Anlagentechnik nicht versteht, übernimmt die Zahlen des Herstellers und merkt zu spät, dass sie den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen. Lassen Sie sich erklären, wie die Einsparung berechnet wird.
Programmauswahl statt Programmvorliebe
Manche Anbieter bearbeiten nur ein oder zwei Programme und pressen jedes Vorhaben dort hinein. Eine belastbare Beratung prüft mehrere Wege, vergleicht Quoten und Aufwand und sagt auch, wenn sich der Antrag nicht lohnt. Fragen Sie, welche Programme geprüft und welche verworfen wurden.
Begleitung bis zum Verwendungsnachweis
Der Bescheid ist nicht das Ende. Wird der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht und vollständig eingereicht, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden, oft Jahre später. Klären Sie vorab, ob diese Phase im Leistungsumfang enthalten ist.
Klares Vergütungsmodell
Unsere Vergütung besteht aus einer Commitment-Fee zu Beginn und einer erfolgsabhängigen Provision auf den bewilligten Zuschuss. Die Fee deckt die Arbeit an Strategie und Antrag, die Provision fällt nur an, wenn Fördermittel tatsächlich bewilligt werden, und wird mit der Fee verrechnet. Sie kennen beide Bestandteile vor der Beauftragung.
Warum Anträge ohne Begleitung scheitern
Ein Förderantrag ist rechtlich kein Formular, sondern ein Antrag auf eine Zuwendung mit Nebenbestimmungen. Vier Fehler kosten in der Praxis am häufigsten den Zuschuss, und drei davon lassen sich nachträglich nicht korrigieren.
Häufigster Ausschlussgrund
Vorhaben bereits begonnen
Wer bestellt, beauftragt oder einen Liefervertrag unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert die Förderung endgültig. Als Maßnahmenbeginn kann je nach Programm bereits ein Planungsauftrag gelten. Das ist der Fehler, der uns am häufigsten zu spät erreicht.
Teilweise Förderung statt volle
Nicht alle förderfähigen Kosten erfasst
Viele Unternehmen beantragen nur die Hauptanlage und lassen Planung, Montage, Steuerungstechnik oder Nebenkosten liegen, obwohl diese förderfähig wären. Der Zuschuss fällt dann deutlich niedriger aus als möglich. Nachträglich lässt sich der Antrag nicht erweitern.
Rückforderungsrisiko
Kumulierungsregeln übersehen
Nicht jedes Programm lässt sich mit jedem anderen kombinieren. Wer zwei Zuschüsse für dieselben Kosten annimmt oder eine Beihilfehöchstgrenze überschreitet, muss zurückzahlen. Das fällt oft erst bei der Prüfung des Verwendungsnachweises auf, also nach der Investition.
Nachweis nicht erbracht
Einsparung nicht belastbar berechnet
Bei den meisten Effizienzprogrammen entscheidet die berechnete Einsparung über die Förderhöhe. Herstellerangaben genügen dafür in der Regel nicht. Ohne nachvollziehbare Berechnung nach den Vorgaben der Richtlinie wird der Antrag gekürzt oder abgelehnt.
Häufige Fragen zur Fördermittelberatung
Welche Leistung passt zu Ihrem Vorhaben?
In 30 Minuten prüfen wir gemeinsam welche Förderung und Beratungsleistung zu Ihrem Projekt passt.