Energieberatung die sich selbst finanziert und Förderung öffnet.
Wussten Sie: Unsere Energieberatung ist bis zu 50 Prozent förderfähig. Und sie ist die Pflichtvoraussetzung für viele Investitionsförderungen. Ein Beratungsauftrag öffnet damit oft ein Mehrfaches seines eigenen Werts an Fördermitteln.
Für welche Betriebe lohnt sich die Energieberatung?
Unsere Energieberatung lohnt sich für Gewerbe- und Industriebetriebe, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe. Die Beratung selbst ist gefördert und öffnet zusätzlich die Tür zur erhöhten Investitionsförderung.
Industrie und Gewerbe
Produzierendes Gewerbe das Energieaudits benötigt, Förderanträge vorbereitet oder die erhöhte EEW-Förderquote über ein Gutachten erschließen will. Die Beratung ist selbst bis zu 50 % förderfähig.
Kommunen und Stadtwerke
Kommunale Betriebe die eine Energieberatung als Voraussetzung für BEG NWG, Kommunalrichtlinie oder BAFA-Förderung benötigen. Pflichtaudits für kommunale Nichtwohngebäude inbegriffen.
Landwirtschaft mit FNR-Konzept
Landwirtschaftliche Betriebe die das CO₂-Einsparkonzept nach FNR-Richtlinien benötigen. Nur zertifizierte sachverständige Personen können es erstellen. Es hebt die AFP-Förderquote von 20 auf 40 %.
Nicht-KMU mit Pflichtaudit
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind nach dem EnEfG alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Wir übernehmen das vollständig.
Wann ist Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben?
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen.
Wir führen die Pflichtaudits durch und beantragen gleichzeitig die Förderung der Folge-Investitionen.
KMU sind nicht verpflichtet, profitieren aber doppelt: Das Beratungshonorar selbst wird mit bis zu 50 % gefördert, und das Gutachten schaltet die erhöhte Investitionsförderung frei.
Ohne Gutachten erhalten Sie beim Bundesprogramm Energieeffizienz 20 %. Mit Gutachten bis zu 40 %.
Unsere Beratungsbereiche
Gebäude NWG
Sanierungskonzept, Fachplanung und Baubegleitung für Gewerbe- und Produktionsgebäude. Voraussetzung für BEG NWG Förderung.
Anlagen und Prozesse
Druckluft, Kälte, Motoren, Prozesswärme. Energiegutachten als Grundlage für den EEW-Förderantrag.
Beleuchtung
LED-Sanierung über BEG EM. 15 % Zuschuss für alle Unternehmensgrößen, auch ohne weiteres Gutachten.
Landwirtschaft FNR/BLE
CO₂-Einsparkonzept nach FNR-Richtlinien. Schaltet die erhöhte Investitionsförderung bis 40 % über AFP frei.
Von der Begehung zum Förderbescheid
Unsere Energieberatung ist der Schlüssel zur erhöhten Investitionsförderung.
01
Erstgespräch
Beratungsart und Programm klären
Gebäude, Anlagen oder Landwirtschaft? Welche Beratung passt und welches Programm greift?
02
Vor-Ort-Begehung
Technische Aufnahme
Wir analysieren vor Ort den energetischen Ist-Zustand und identifizieren Einsparpotenziale.
03
Gutachten erstellen
Zertifiziertes Beratungsdokument
Energiegutachten oder CO₂-Einsparkonzept, je nach Programmanforderung.
04
Förderantrag stellen
Beratung und Investition fördern
Das Gutachten schaltet die Förderung frei. Wir stellen den Antrag für Beratung und Investition.
05
Baubegleitung und Nachweis
Bis zur Auszahlung
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen zur Energieberatung
Ja. Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen dena-EEE-Experten ist im Rahmen der BEG mit 50 Prozent förderfähig (max. 5.000 Euro je Maßnahme). Für die Energieberatung von Nichtwohngebäuden (BAFA EBN) werden bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars erstattet. Wir stellen diesen Antrag direkt mit.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Kleinere Unternehmen haben keine Pflicht, aber eine geförderte Beratung ist für viele Förderprogramme Voraussetzung.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Analyse aller Energieverbräuche, Pflicht für das EnEfG-Audit und Basis für BAFA EBN. Eine Energieberatung ist breiter: Sie umfasst die Analyse, konkrete Maßnahmenempfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Begleitung bis zur Förderung.
Ein CO₂-Einsparkonzept nach FNR-Richtlinien ist ein spezieller Beratungsbericht für Landwirtschaftsbetriebe der die CO₂-Einsparung durch geplante Investitionen nachweist. Es kann nur von einer sachverständigen Person nach FNR erstellt werden. Es hebt die AFP-Förderquote in Niedersachsen von 20 auf 40 Prozent.
Welche Energieberatung passt zu Ihrem Betrieb?
In 30 Minuten klären wir welche Beratungsleistung für Sie sinnvoll ist und welche Förderung greift.