Leistung · Energieberatung · dena EEE zertifiziert

Energieberatung die sich selbst finanziert und Förderung öffnet.

Wussten Sie: Unsere Energieberatung ist bis zu 50 Prozent förderfähig. Und sie ist die Pflichtvoraussetzung für viele Investitionsförderungen. Ein Beratungsauftrag öffnet damit oft ein Mehrfaches seines eigenen Werts an Fördermitteln.

bis 50%Beratungshonorar förderfähig
3 ZielgruppenIndustrie · Kommunen · Landwirtschaft
dena EEEZertifiziert eingetragen
Zertifizierungendena EEE · BAFA · FNR Sachverständige
ZielgruppenIndustrie · Kommunen · Landwirtschaft
Förderung Honorarbis 50% über BEG oder BAFA EBN
Pflichtbasis fürEEW · BEG · GRW CO₂-Nachweis

Für welche Betriebe lohnt sich die Energieberatung?

Unsere Energieberatung lohnt sich für Gewerbe- und Industriebetriebe, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe. Die Beratung selbst ist gefördert und öffnet zusätzlich die Tür zur erhöhten Investitionsförderung.

Industrie und Gewerbe

Produzierendes Gewerbe das Energieaudits benötigt, Förderanträge vorbereitet oder die erhöhte EEW-Förderquote über ein Gutachten erschließen will. Die Beratung ist selbst bis zu 50 % förderfähig.

Kommunen und Stadtwerke

Kommunale Betriebe die eine Energieberatung als Voraussetzung für BEG NWG, Kommunalrichtlinie oder BAFA-Förderung benötigen. Pflichtaudits für kommunale Nichtwohngebäude inbegriffen.

Landwirtschaft mit FNR-Konzept

Landwirtschaftliche Betriebe die das CO₂-Einsparkonzept nach FNR-Richtlinien benötigen. Nur zertifizierte sachverständige Personen können es erstellen. Es hebt die AFP-Förderquote von 20 auf 40 %.

Nicht-KMU mit Pflichtaudit

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind nach dem EnEfG alle vier Jahre zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 verpflichtet. Wir übernehmen das vollständig.

Wann ist Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzliche Pflicht. Nicht-KMU

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und dem EDL-G verpflichtet, alle vier Jahre ein vollständiges Energieaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen.

Wir führen die Pflichtaudits durch und beantragen gleichzeitig die Förderung der Folge-Investitionen.

Freiwillig. KMU mit Fördervorteil

KMU sind nicht verpflichtet, profitieren aber doppelt: Das Beratungshonorar selbst wird mit bis zu 50 % gefördert, und das Gutachten schaltet die erhöhte Investitionsförderung frei.

Ohne Gutachten erhalten Sie beim Bundesprogramm Energieeffizienz 20 %. Mit Gutachten bis zu 40 %.

Unsere Beratungsbereiche

Gebäude NWG

Sanierungskonzept, Fachplanung und Baubegleitung für Gewerbe- und Produktionsgebäude. Voraussetzung für BEG NWG Förderung.

Anlagen und Prozesse

Druckluft, Kälte, Motoren, Prozesswärme. Energiegutachten als Grundlage für den EEW-Förderantrag.

Beleuchtung

LED-Sanierung über BEG EM. 15 % Zuschuss für alle Unternehmensgrößen, auch ohne weiteres Gutachten.

Landwirtschaft FNR/BLE

CO₂-Einsparkonzept nach FNR-Richtlinien. Schaltet die erhöhte Investitionsförderung bis 40 % über AFP frei.

Unser Vorgehen

Von der Begehung zum Förderbescheid

Unsere Energieberatung ist der Schlüssel zur erhöhten Investitionsförderung.

01

Erstgespräch

Beratungsart und Programm klären

Gebäude, Anlagen oder Landwirtschaft? Welche Beratung passt und welches Programm greift?

02

Vor-Ort-Begehung

Technische Aufnahme

Wir analysieren vor Ort den energetischen Ist-Zustand und identifizieren Einsparpotenziale.

03

Gutachten erstellen

Zertifiziertes Beratungsdokument

Energiegutachten oder CO₂-Einsparkonzept, je nach Programmanforderung.

04

Förderantrag stellen

Beratung und Investition fördern

Das Gutachten schaltet die Förderung frei. Wir stellen den Antrag für Beratung und Investition.

05

Baubegleitung und Nachweis

Bis zur Auszahlung

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen zur Energieberatung

Ja. Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen dena-EEE-Experten ist im Rahmen der BEG mit 50 Prozent förderfähig (max. 5.000 Euro je Maßnahme). Für die Energieberatung von Nichtwohngebäuden (BAFA EBN) werden bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars erstattet. Wir stellen diesen Antrag direkt mit.

Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz sind nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet. Kleinere Unternehmen haben keine Pflicht, aber eine geförderte Beratung ist für viele Förderprogramme Voraussetzung.

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Analyse aller Energieverbräuche, Pflicht für das EnEfG-Audit und Basis für BAFA EBN. Eine Energieberatung ist breiter: Sie umfasst die Analyse, konkrete Maßnahmenempfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Begleitung bis zur Förderung.

Ein CO₂-Einsparkonzept nach FNR-Richtlinien ist ein spezieller Beratungsbericht für Landwirtschaftsbetriebe der die CO₂-Einsparung durch geplante Investitionen nachweist. Es kann nur von einer sachverständigen Person nach FNR erstellt werden. Es hebt die AFP-Förderquote in Niedersachsen von 20 auf 40 Prozent.

Welche Energieberatung passt zu Ihrem Betrieb?

In 30 Minuten klären wir welche Beratungsleistung für Sie sinnvoll ist und welche Förderung greift.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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