Energieberatung Gebäude und Nichtwohngebäude
Sanierungskonzept, Fachplanung und Baubegleitung
Als eingetragene Energieeffizienz-Experten erstellen wir förderfähige Sanierungskonzepte für Gewerbe- und Produktionsgebäude. Die Beratung selbst wird mit 50 Prozent gefördert, und öffnet weitere Fördertüren.
Für welche Gebäude ist die BEG EM Beratung relevant?
BEG EM Nichtwohngebäude richtet sich an Eigentümer von Gewerbe-, Industrie- und kommunalen Gebäuden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Die Beratung selbst ist mit bis zu 50 % gefördert.
Was wird über BEG EM für Nichtwohngebäude gefördert?
Das BEG EM Programm fördert energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Gewerbe, Industrie, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Alle Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen. Wir kennen die aktuellen Anforderungen und beantragen nur was bewilligt wird.
Außenwand, Dach und Decke, Bodenplatte, Fenster und Außentüren. Förderquote: bis 15 %, mit Effizienzbonus bis 20 %.
Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie, Wärmenetze. Reine Gasheizungen sind nicht förderfähig.
Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Förderquote 15 %. Fachplanung durch dena-EEE erforderlich.
LED-Umrüstung in Nichtwohngebäuden. 15 % Förderquote. Mehr zur LED-Förderung →
Das Beratungshonorar ist mit bis zu 50 % gefördert. maximal 5.000 Euro. Voraussetzung: eingetragener dena Energieeffizienz-Experte.
Für Heizung und Lüftungsanlagen ist Fachplanung durch dena-EEE Pflicht. und selbst förderfähig. Wir übernehmen beides.
Antrag muss zwingend vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Wer zuerst unterschreibt verliert die Förderung. Wir stellen den Antrag bevor Sie irgendeinen Auftrag erteilen.
Von der Anfrage bis zur Auszahlung
BEG EM verbindet geförderte Beratung mit geförderter Investition. Wir liefern beides.
01
Gebäude analysieren
Bestandsaufnahme vor Ort
Vollständige Aufnahme des energetischen Ist-Zustands und Identifikation förderfähiger Maßnahmen.
02
Sanierungskonzept erstellen
Energetisches Gutachten NWG
Wir erstellen das energetische Sanierungskonzept als Grundlage für alle BEG-Förderanträge.
03
Antrag stellen
Vor Maßnahmenbeginn
Antrag über BAFA oder KfW vor Beauftragung der Handwerker. Kein Baubeginn vorher.
04
Baubegleitung
Fachplanung und Kontrolle
Wir begleiten die Bauausführung fachlich und stellen förderonforme Umsetzung sicher.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
Häufige Fragen zur Gebäudeberatung NWG
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine Pflichtmaßnahme für Nicht-KMU alle vier Jahre. BEG EM ist ein Förderprogramm das konkrete Sanierungsmaßnahmen mit bis zu 35 % bezuschusst. Beides kann sinnvoll kombiniert werden.
Gefördert werden Dämmung von Dach, Fassade und Boden, Fenster- und Türentausch, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Beleuchtung. Auch die Energieberatung selbst ist mit bis zu 50 % förderfähig.
Ja. Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung der Handwerker gestellt werden. Wer vorher unterschreibt verliert den Förderanspruch. Wir stellen den Antrag bevor Sie irgendeinen Auftrag erteilen.
Ja. Die Beratungsleistung durch einen zugelassenen Energieberater ist über BEG EM mit bis zu 50 % gefördert. Bei uns ist Beratung und Antragsstellung aus einer Hand.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Gebäude?
In 30 Minuten prüfen wir welche Maßnahmen förderfähig sind und wie hoch der Zuschuss ausfällt.