Fördermittel für Schwimmbäder und Sportstätten

Kommunalrichtlinie bis 70 %, BEG NWG. Energetische Sanierung von Bädern, Sporthallen und Sportanlagen.

25–40 %Förderquote KRL
3.000 Kmax. Sportanlagen-Beleuchtung
kostenlosErstprüfung
Kostenloses Erstgespräch buchen

Für welche Sportstätten lohnt sich die Förderberatung?

Hallenbäder, Freibäder, Sporthallen, Stadien und Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft. Schwimmbäder haben durch Heizung, Lüftung und Beleuchtung besonders hohen Energieverbrauch und damit großes Förderpotenzial.

Häufige Fallen bei der Schwimmbäder und Sportstätten-Förderung

Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ Schwimmbad als Wohngebäude eingeordnet

Schwimmbäder und Sporthallen sind Nichtwohngebäude. Förderprogramme für Wohngebäude (BEG WG) sind hier nicht anwendbar.

⚠ Betrieb vor Bescheid geändert

Maßnahmen die den laufenden Betrieb verändern gelten bereits als Vorhabenbeginn. Kein Beginn vor Bescheid.

⚠ Finanzschwächestatus vergessen

Viele Kommunen mit Freibädern oder veralteten Sporthallen haben Haushaltsprobleme und sind finanzschwach. Der Sonderstatus kann die Förderquote auf 100 % anheben.

Was bedeutet das konkret für Schwimmbäder?

1.200.000 €

Typische Investition

bis 70 %

Förderquote

bis 840.000 €

Fördersumme

Energetische Sanierung eines Hallenbades inkl. Heizung, Lüftung und LED (1,2 Mio. €) über KRL ergibt bis zu 840.000 € Zuschuss.

Von der Projektidee zum Förderbescheid

Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.

02

Strategie entwickeln

Optimale Programm-Kombination

Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.

03

Antrag stellen

Vor dem Vorhabenbeginn

Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation und Zwischenberichte

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.

FAQ Förderung für Schwimmbäder und Sportstätten

Ja. Schwimmbäder sind typische Förderfälle für die KRL. Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Fassade sind förderfähige Maßnahmen.

Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen sind bei der KRL antragsberechtigt, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Wir prüfen die Antragsberechtigung.

Ja, wenn beide Gebäude Teil eines zusammenhängenden Klimaschutzprojekts sind. Wir strukturieren den Antrag entsprechend.

Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungsplan erhalten erhöhte KRL-Förderquoten bis 100 %. Wir prüfen den Status aktiv im Erstgespräch.

Für die KRL nicht zwingend. aber ein Energieaudit stärkt den Antrag und kann selbst gefördert werden. Für BEG NWG ist bei bestimmten Maßnahmen ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.

Die Kommunalrichtlinie läuft bis Ende 2027. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Wir empfehlen frühzeitig anzufangen da Bearbeitungszeiten mehrere Monate betragen können.

Wie viel Förderung steckt in Ihrer Sportstätte?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihr Bad oder Ihre Halle.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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