Fördermittel für kommunale Verwaltungsgebäude
KRL bis 70 %, BEG NWG, KfW IKU. Rathaus, Kreishaus, Gemeindeverwaltung. alles förderbar.
Für welche Verwaltungsgebäude lohnt sich die Förderberatung?
Rathäuser, Landratsämter, Gemeindeverwaltungen, Amtsgebäude und alle weiteren Verwaltungsgebäude in kommunaler Trägerschaft. Oft energetisch veraltet. und damit ideale Förderfälle.
Häufige Fallen bei der Verwaltungsgebäude-Förderung
Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Planungsleistungen über die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) hinaus gelten als Vorhabenbeginn. Wir stellen den Antrag bevor Planung oder Ausschreibung beauftragt werden.
Denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude können gefördert werden. In denkmalgeschützten Bereichen sind leuchtenkonforme Umrüstsätze statt vollständigem Leuchtenkopf-Austausch förderfähig. Wir kennen die Sonderregelungen.
Für eine Maßnahme (z.B. Heizungstausch) darf nicht gleichzeitig KRL und BEG NWG beantragt werden. Wir erstellen die Kostentrennungsmatrix für das Gesamtpaket.
Die Energieberatung für Verwaltungsgebäude kann über BEG EM mit bis zu 50 % gefördert werden. Viele Kommunen beauftragen sie ohne Förderantrag.
Was bedeutet das konkret für Verwaltungsgebäude?
1.000.000 €
Typische Investitionbis 70 %
Förderquotebis 700.000 €
FördersummeSanierung eines Rathauses (Fassade, Heizung, LED, 1 Mio. €) über KRL ergibt bis zu 700.000 € Zuschuss.
Von der Projektidee zum Förderbescheid
Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.
02
Strategie entwickeln
Optimale Programm-Kombination
Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.
03
Antrag stellen
Vor dem Vorhabenbeginn
Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation und Zwischenberichte
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
FAQ Förderung für kommunale Verwaltungsgebäude
Kommunalrichtlinie (bis 70 % für Klimaschutzprojekte), BEG NWG (bis 20 % für Einzelmaßnahmen) und KfW IKU (zinsgünstiger Kredit). Für verschiedene Maßnahmen können alle drei kombiniert werden.
Ja. Bei Denkmälern sind leuchtenkonforme Umrüstsätze statt des vollständigen Leuchtenkopf-Austauschs förderfähig. Für Fassade und Fenster gibt es Sonderregelungen. Wir kennen die aktuellen Anforderungen.
Ja. Die Beratungsleistung kann über BEG EM mit bis zu 50 % gefördert werden. Wir beantragen Beratung und Investitionsmaßnahmen aufeinander abgestimmt.
Für bestimmte BEG-NWG-Maßnahmen ist ein eingetragener dena EEE Pflicht. Ilona Rossmann ist zertifizierter dena EEE und übernimmt Fachplanung und Baubegleitung in einem Schritt.
Die KRL fördert das Klimaschutzprojekt als Ganzes mit bis zu 70 %. BEG NWG fördert Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizung oder Fenster mit bis zu 20 %. Für umfangreiche Sanierungen ist die KRL in der Regel deutlich attraktiver.
Nein, im Gegenteil. Kein Bauauftrag und keine Ausschreibung vor dem Förderbescheid. Planungsleistungen bis zur Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) sind erlaubt.
Keine formale Mindestgrenze bei der KRL. Der Aufwand lohnt sich ab ca. 50.000 € Investitionsvolumen. Bei BEG NWG mindestens 2.000 € pro Maßnahme.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Verwaltungsgebäude?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Sanierung.