Fördermittel für Weinbau und Kellerwirtschaft

Bundesprogramm Energieeffizienz, EU-Weinsektor. Kühlung, Beleuchtung, Kellereitechnik. bis zu 40 %.

bis 40 %Bundesprogramm
EU-Weinsektorergänzend
kostenlosErstprüfung
Kostenloses Erstgespräch buchen

Für welche Weinbaubetriebe lohnt sich die Förderberatung?

Weingüter, Winzergenossenschaften und Erzeugergemeinschaften mit Kellereitechnik. Kühlanlagen für Weinlager und Gärkeller sind typische Förderfälle.

Häufige Fallen bei der Weinbau-Förderung

Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ EU-Weinsektor nicht geprüft

Viele Berater prüfen nur das Bundesprogramm. Der EU-Weinsektor bietet eigene Investitionsprogramme für Kellereitechnik, Vermarktung und Qualitätsverbesserung. Wir prüfen beide parallel.

⚠ AFP Sonderkulturen-Geräte übersehen

Seit 2026 wurden im AFP neue förderfähige Geräte zur Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes speziell für Wein, Obst und Hopfen ergänzt. Mit 40 % SIUK-Fördersatz. Das kennen die wenigsten Winzer.

⚠ Kühlung als Erstanlage beantragt

Das Bundesprogramm fördert nur den Ersatz von Bestandskühlanlagen. Erstanschaffungen ohne Altanlage sind nicht über das Bundesprogramm förderfähig.

⚠ Ohne CO₂-Konzept beantragen

Ohne CO₂-Einsparkonzept gibt es nur 20 % Förderquote. Mit Konzept bis zu 40 %. Wir erstellen das Konzept als Teil unserer Beratungsleistung.

Was bedeutet das konkret für Weinbaubetriebe?

100.000 €

Typische Investition

bis 40 %

Förderquote mit Konzept

bis 40.000 €

Fördersumme

Neue Weinkühlung und Kellertechnik (100.000 €) mit CO₂-Einsparkonzept ergibt bis zu 40.000 € Zuschuss.

Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung

Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.

02

CO₂-Einsparkonzept

Wenn nötig: Konzept erstellen

Wir erstellen das CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE. die Voraussetzung für die erhöhte Förderquote von bis zu 40 %.

03

Antrag stellen

Vor der ersten Bestellung

Wir reichen den vollständigen Antrag ein bevor Sie irgendeinen Auftrag vergeben.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation während der Investition

Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.

FAQ Förderung für Weinbau und Kellerwirtschaft

Das Bundesprogramm Energieeffizienz (FNR) fördert Kühlung, Beleuchtung und Kellereitechnik mit bis zu 40 % (mit CO₂-Konzept). Der EU-Weinsektor fördert Kellerwirtschaft, Vermarktung und Qualitätsverbesserung. Neu 2026: AFP fördert Pflanzenschutzmittel-Minderungstechnik speziell für Wein/Obst/Hopfen mit 40 %.

Seit 2026 fördert AFP neue Geräte zur Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Sonderkulturen (Wein, Obst, Hopfen) als SIUK-Maßnahme mit 40 %. Das ist eine neue Förderkategorie speziell für Weingüter.

Investitionen in Kellerwirtschaft, Vermarktung und Qualitätsverbesserung. Er wird über die zuständige Landesanstalt für Wein verwaltet.

Über den EU-Weinsektor ja. Über das Bundesprogramm nur wenn sie Teil einer Energieeffizienzmaßnahme sind (z.B. gedämmte Tanks mit effizienter Kühlung).

Für verschiedene Maßnahmen ja. Wir erstellen die Kostentrennung nach Beihilferecht.

Ja, zwingend für beide Programme.

Zwischen 800 und 2.000 Euro je nach Größe und Maßnahmenumfang.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Weingut?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihren Betrieb.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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