Förderung für Absauganlagen

Der Staat zahlt bei einer neuen Absauganlage zwischen 10 und 45 Prozent dazu. Wie viel es bei Ihnen wird, hängt davon ab, über welches Förderprogramm der Antrag läuft. Das lässt sich vorher klären.

10 bis 45 %Zuschuss
BAFA EEWModul 1 und Modul 4
vor AuftragAntrag zuerst stellen
Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

Es gibt drei Wege. Und sie zahlen sehr unterschiedlich.

Viele Anbieter werben mit bis zu 45 Prozent für Absauganlagen. Das stimmt nur für einen der drei Wege. Welcher bei Ihnen greift, hängt davon ab, was für eine Anlage Sie kaufen, wie groß Ihr Betrieb ist und ob eine alte Anlage ersetzt wird.

Weg 1

Modul 4 Premiumförderung

Der Weg für die komplette Anlage. Rohrleitungen, Filter, Steuerung, alles zählt mit. Dafür muss vorher berechnet werden, wie viel Energie und CO2 die neue Anlage einspart. Diese Berechnung machen wir.

bis 45 % kleine Unternehmen
bis 35 % mittlere Unternehmen
bis 25 % große Unternehmen

Weg 2

Modul 4 Basisförderung

Hier ist keine Berechnung nötig. Dafür gibt es eine feste Liste erlaubter Anlagen, und aus dem Bereich Absaugung steht darauf nur der freistehende Filterturm. Eine zentrale Absauganlage fällt nicht darunter.

15 % kleine Unternehmen
10 % mittlere Unternehmen
gar nichts für große Unternehmen

Weg 3

Modul 1 Querschnittstechnologien

Für den Fall, dass Sie nicht die ganze Anlage tauschen, sondern nur einzelne Teile. Ventilatoren, Motoren, Frequenzumrichter, Wärmetauscher. Eine alte Anlage muss vorhanden sein.

25 % kleine Unternehmen
20 % mittlere Unternehmen
gar nichts für große Unternehmen

Alle drei Wege gehören zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz, kurz EEW. Als kleines Unternehmen gelten Sie mit weniger als 50 Mitarbeitern und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz. Als mittleres Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz.

Was der Staat bezahlt und was nicht

Wird bezahlt

  • Die zentrale Absauganlage samt Rohrleitungen und Anschlüssen
  • Filter, Abreinigung und Ventilatoren
  • Eine Steuerung, die nur dort absaugt, wo gerade gearbeitet wird
  • Wärmerückgewinnung aus der abgesaugten Luft
  • Freistehende Filtertürme
  • Späneabsaugung, Schweißrauchabsaugung, Ölnebelabscheider
  • Montage, Inbetriebnahme und Einstellung der Anlage

Wird nicht bezahlt

  • Anlagen, die Sie schon bestellt haben
  • Eine größere Anlage, die nicht sparsamer ist als die alte
  • Wartung, Ersatzteile und laufende Kosten
  • Filterwechsel und Verbrauchsmaterial
  • Gebrauchte Anlagen
  • Anlagen unter 10.000 Euro, wenn der Antrag über Modul 4 läuft

Welcher der drei Wege bei Ihnen greift, lesen wir an Ihrem Angebot ab. Dafür reicht uns die PDF vom Lieferanten.

Was das in Euro heißt

Ein Metallbaubetrieb mit 46 Mitarbeitern rüstet seine Schweißplätze neu aus und ersetzt dabei die alte Absaugung. Neue Filteranlage, neue Rohrleitungen, geregelte Ventilatoren und eine Wärmerückgewinnung aus der Abluft.

Was die Anlage kostet, netto178.000 €
Über welchen WegModul 4 Premium
Betriebsgrößeklein, also 45 %
Der Staat zahlt80.100 €
Sie zahlen97.900 €

Derselbe Betrieb bekäme über die Basisförderung nur 15 Prozent, also 26.700 Euro. Der Unterschied von rund 53.000 Euro entsteht allein dadurch, welchen Weg man wählt. Wie die Wege im Einzelnen funktionieren, steht auf unserer Seite zur BAFA EEW Förderung.

Lassen Sie uns kurz draufschauen

Sie müssen noch kein Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, welcher Weg bei Ihnen greift und was realistisch an Zuschuss drin ist. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.

Sie haben schon ein Angebot? Dann können Sie es hier direkt anhängen

Muss nicht sein. Mit Angebot können wir Ihnen allerdings gleich eine Zahl nennen statt einer Spanne. PDF oder Foto, beides geht.

Metallbaubetrieb in Norddeutschland

Der Betrieb fertigt Stahlkonstruktionen und beschäftigt 46 Mitarbeiter. An elf Schweißplätzen hing eine Absaugung, die rund zwanzig Jahre alt war und immer auf voller Leistung lief. Auch dann, wenn nur zwei Plätze besetzt waren. Im Winter kam dazu, dass die abgesaugte Hallenluft nach draußen ging und komplett neu aufgeheizt werden musste.

Der Chef wollte die Schweißplätze ohnehin neu ausrüsten und hatte das Angebot schon auf dem Tisch. Beim Durchsehen kam heraus: Der einfache Weg über die Basisförderung mit 15 Prozent stand für diese Anlage überhaupt nicht offen. Dafür war die Einsparung groß genug für die Premiumförderung.

Wir haben die Einsparung durchgerechnet, die Anlage zusammen mit dem Lieferanten auf eine geregelte Absaugung mit Wärmerückgewinnung ausgelegt und den Antrag gestellt, bevor der Auftrag rausging. Am Ende standen rund 80.000 Euro Zuschuss bei 178.000 Euro Investition. Und die Absaugung braucht heute etwa 40 Prozent weniger Strom als vorher.

Der Betrieb möchte nicht genannt werden, die Zahlen sind gerundet.

Vier Fehler, die richtig Geld kosten

Zu früh bestellt

Der teuerste Fehler von allen. Wer den Vertrag unterschreibt, bevor der Antrag draußen ist, bekommt keinen Cent. Das lässt sich hinterher nicht mehr geradebiegen.

Den falschen Weg gewählt

Wer den einfachen Weg nimmt, obwohl der große offensteht, verschenkt bei einer Anlage in dieser Größenordnung schnell 50.000 Euro und mehr.

Keine Zahlen zur alten Anlage

Ohne Werte von der alten Anlage lässt sich die Einsparung nicht nachweisen. Wer erst beim Antrag anfängt zu messen, verliert mehrere Wochen.

Angebot mit einer Summe

Steht im Angebot nur eine Gesamtsumme, lässt sich nicht zeigen, welche Positionen gefördert werden. Ihr Lieferant schlüsselt das auf, wenn Sie ihn darum bitten.

So läuft das bei uns ab

Wie lange das Ganze dauert, hängt vom Weg und vom Umfang ab. Das reicht von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen. Genaueres sagen wir Ihnen, sobald wir Ihre Konstellation kennen.

01

Wir schauen aufs Angebot

Kostenlos und unverbindlich

Sie schicken uns das Angebot vom Lieferanten. Wir sagen Ihnen, welcher Weg greift und mit wie viel Geld Sie rechnen können.

02

Wir rechnen die Einsparung

Nur bei der Premiumförderung

Wir erstellen die technische Berechnung, die das BAFA sehen will. Dafür brauchen wir Zahlen zu Ihrer alten Anlage.

03

Wir stellen den Antrag

Bevor Sie den Auftrag vergeben

Der Antrag geht über die Förderzentrale Deutschland raus. Erst wenn der Bescheid da ist, dürfen Sie bestellen.

04

Sie bauen, wir machen den Papierkram

Bis das Geld auf dem Konto ist

Sie lassen die Anlage bauen. Den Nachweis gegenüber der Behörde übernehmen wir. Mehr dazu unter Energieberatung für Anlagen und Prozesse.

Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen

Das hängt davon ab, über welchen Weg der Antrag läuft. Über die Premiumförderung in Modul 4 bekommen kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und große bis zu 25 Prozent. Dafür muss vorher berechnet werden, wie viel Energie und CO2 die neue Anlage spart. Freistehende Filtertürme laufen über die Basisförderung mit 15 beziehungsweise 10 Prozent. Wird nur ein Ventilator oder ein Motor getauscht, sind über Modul 1 25 beziehungsweise 20 Prozent drin.

Ja. Wie die Anlage im Angebot heißt, spielt keine Rolle. Es zählt, was sie technisch macht und wie viel Energie sie gegenüber der alten Anlage spart. Entstaubungsanlagen, Filteranlagen, Späneabsaugung, Schweißrauchabsaugung und Ölnebelabscheider werden genauso behandelt wie eine zentrale Absauganlage.

Bei der Basisförderung ja. Dort muss eine alte Anlage rausfliegen und die neue mindestens 15 Prozent weniger Energie brauchen. Die Premiumförderung ist offener. Dort sind auch Erweiterungen und komplett neue Anlagen möglich, solange die Berechnung die Einsparung belegt.

Bevor Sie bestellen. Sobald der Vertrag mit dem Lieferanten unterschrieben ist, ist die Förderung weg. Und zwar komplett, da lässt sich nichts mehr reparieren. Angebote einholen und planen dürfen Sie dagegen so viel Sie wollen.

Über die Premiumförderung ja, mit bis zu 25 Prozent. Die Basisförderung und Modul 1 gibt es nur für kleine und mittlere Unternehmen.

Das hängt stark vom Weg und vom Umfang ab. Es reicht von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen, bis der Antrag steht. Wie es in Ihrem Fall aussieht, sagen wir Ihnen, sobald wir das Angebot und die Eckdaten kennen. Bestellen dürfen Sie erst, wenn der Bescheid da ist.

Sie haben ein Angebot für eine Absauganlage auf dem Tisch?

Schicken Sie es uns. Sie hören kurzfristig von uns, welcher Weg bei Ihnen greift und wie viel Geld dabei herauskommt. Das kostet Sie nichts. Wichtig ist nur eins: Bestellen Sie noch nicht.

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