Fördermittel für Straßenbeleuchtung
Kommunalrichtlinie LED-Sanierung. Bis zu 70 % Zuschuss für die Umrüstung kommunaler Außenbeleuchtung.
Für welche Kommunen lohnt sich die LED-Förderung?
Alle Kommunen, Stadtwerke und kommunale Betriebe die Straßenbeleuchtung betreiben. Die LED-Sanierung ist eine der häufigsten und einfachsten KRL-Maßnahmen. kurze Amortisationszeit und klarer Klimaschutznutzen.
Häufige Fallen bei der Straßenbeleuchtung-Förderung
Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Leuchten dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheides bestellt werden. Wer vorher kauft verliert den Anspruch.
KRL setzt technische Mindestanforderungen an LED-Leuchten. Nicht jede LED ist förderfähig. Wir prüfen die Spezifikation vor dem Antrag.
Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 100 % Förderung. Dieser Status verdoppelt die Fördersumme und wird häufig nicht geprüft.
Was bedeutet das konkret für Straßenbeleuchtung?
200.000 €
Typische Investitionbis 70 %
Förderquotebis 140.000 €
FördersummeUmrüstung von 500 Leuchten auf LED (200.000 €) über die Kommunalrichtlinie ergibt bis zu 140.000 € Zuschuss.
Von der Projektidee zum Förderbescheid
Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.
02
Strategie entwickeln
Optimale Programm-Kombination
Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.
03
Antrag stellen
Vor dem Vorhabenbeginn
Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation und Zwischenberichte
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
FAQ Förderung für Straßenbeleuchtung
Die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative ist das Hauptprogramm. Bis zu 70 % Zuschuss, für finanzschwache Kommunen bis 100 %.
Nein. Die KRL setzt technische Mindestanforderungen. unter anderem Lichtausbeute und Lebensdauer. Wir prüfen die Spezifikation der geplanten Leuchten vor der Antragstellung.
Ja. Ein Antrag kann mehrere Straßenzüge und Ortschaften umfassen. Wichtig ist eine vollständige Aufstellung aller zu ersetzenden Leuchten mit technischen Daten.
Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungsplan oder Nothaushalt gelten als finanzschwach und erhalten erhöhte Förderquoten bis 100 %. Wir prüfen den Status im Erstgespräch.
Ja, zwingend. Der Förderbescheid muss vor der ersten Bestellung vorliegen. Auch ein Angebot oder eine Reservierung kann bereits als Vorhabenbeginn gewertet werden.
Bei der KRL typischerweise 3-5 Monate nach Einreichung beim Projektträger ZUG. Wir stellen vollständige Anträge um Rückfragen zu minimieren.
Wie viel Förderung steckt in Ihrer Straßenbeleuchtung?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Lichtsanierung.