Fördermittel für Straßenbeleuchtung

Kommunalrichtlinie LED-Sanierung. Bis zu 70 % Zuschuss für die Umrüstung kommunaler Außenbeleuchtung.

25 % / 40 %Standard / Finanzschwach
Retrofitnicht förderfähig
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Für welche Kommunen lohnt sich die LED-Förderung?

Alle Kommunen, Stadtwerke und kommunale Betriebe die Straßenbeleuchtung betreiben. Die LED-Sanierung ist eine der häufigsten und einfachsten KRL-Maßnahmen. kurze Amortisationszeit und klarer Klimaschutznutzen.

Häufige Fallen bei der Straßenbeleuchtung-Förderung

Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ Bestellung vor Bescheid

Leuchten dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheides bestellt werden. Wer vorher kauft verliert den Anspruch.

⚠ Falsche Leuchtenspezifikation

KRL setzt technische Mindestanforderungen an LED-Leuchten. Nicht jede LED ist förderfähig. Wir prüfen die Spezifikation vor dem Antrag.

⚠ Finanzschwächestatus nicht geprüft

Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 100 % Förderung. Dieser Status verdoppelt die Fördersumme und wird häufig nicht geprüft.

Was bedeutet das konkret für Straßenbeleuchtung?

200.000 €

Typische Investition

bis 70 %

Förderquote

bis 140.000 €

Fördersumme

Umrüstung von 500 Leuchten auf LED (200.000 €) über die Kommunalrichtlinie ergibt bis zu 140.000 € Zuschuss.

Von der Projektidee zum Förderbescheid

Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.

02

Strategie entwickeln

Optimale Programm-Kombination

Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.

03

Antrag stellen

Vor dem Vorhabenbeginn

Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation und Zwischenberichte

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.

FAQ Förderung für Straßenbeleuchtung

Die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative ist das Hauptprogramm. Bis zu 70 % Zuschuss, für finanzschwache Kommunen bis 100 %.

Nein. Die KRL setzt technische Mindestanforderungen. unter anderem Lichtausbeute und Lebensdauer. Wir prüfen die Spezifikation der geplanten Leuchten vor der Antragstellung.

Ja. Ein Antrag kann mehrere Straßenzüge und Ortschaften umfassen. Wichtig ist eine vollständige Aufstellung aller zu ersetzenden Leuchten mit technischen Daten.

Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungsplan oder Nothaushalt gelten als finanzschwach und erhalten erhöhte Förderquoten bis 100 %. Wir prüfen den Status im Erstgespräch.

Ja, zwingend. Der Förderbescheid muss vor der ersten Bestellung vorliegen. Auch ein Angebot oder eine Reservierung kann bereits als Vorhabenbeginn gewertet werden.

Bei der KRL typischerweise 3-5 Monate nach Einreichung beim Projektträger ZUG. Wir stellen vollständige Anträge um Rückfragen zu minimieren.

Wie viel Förderung steckt in Ihrer Straßenbeleuchtung?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Lichtsanierung.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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