Fördermittel für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur

Kommunalrichtlinie, KfW. Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge und kommunale Mobilitätskonzepte.

bis 70 %Förderquote KRL
KfW 439Ergänzungskredit
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Für welche Kommunen lohnt sich die E-Mobilitäts-Förderung?

Kommunen, Landkreise und kommunale Betriebe die Ladeinfrastruktur aufbauen, kommunale Fahrzeugflotten elektrifizieren oder Mobilitätskonzepte entwickeln wollen.

Häufige Fallen bei der E-Mobilität und Ladeinfrastruktur-Förderung

Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ Fahrzeugkauf vor Ladeinfrastruktur-Antrag

Ladeinfrastruktur und Fahrzeugkauf müssen aufeinander abgestimmt beantragt werden. Wer die Infrastruktur erst nach dem Fahrzeugkauf beantragt verliert Förderpotenzial.

⚠ Nur Bundesförderung geprüft

Viele Bundesländer haben eigene E-Mobilitäts-Programme. Wir prüfen Bund und Land parallel.

⚠ Vorhabenbeginn vor Bescheid

Kein Kauf, keine Bestellung, keine Installation vor dem Förderbescheid.

Was bedeutet das konkret für E-Mobilität?

300.000 €

Typische Investition

bis 70 %

Förderquote

bis 210.000 €

Fördersumme

Aufbau von 20 Ladepunkten und 5 E-Fahrzeuge für die kommunale Flotte (300.000 €) über KRL ergibt bis zu 210.000 € Zuschuss.

Von der Projektidee zum Förderbescheid

Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.

02

Strategie entwickeln

Optimale Programm-Kombination

Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.

03

Antrag stellen

Vor dem Vorhabenbeginn

Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation und Zwischenberichte

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.

FAQ Förderung für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur (öffentlich und für kommunale Flotten), E-Fahrzeuge für die kommunale Flotte, Elektrobusse, Pedelecs für den kommunalen Einsatz und Mobilitätskonzepte.

Ja. Kommunen und kommunale Unternehmen können gemeinsam oder separat beantragen. Wir koordinieren die Anträge.

Ja. mehrere Bundesländer haben eigene Programme für kommunale E-Mobilität. Wir prüfen Bund und Land für Ihren Standort.

Bei einigen Programmen ja, bei anderen nein. Die KRL fördert auch nicht-öffentliche Infrastruktur für kommunale Flotten. Wir klären die Anforderungen vorab.

Ja. Kein Kauf und keine verbindliche Bestellung vor dem Förderbescheid. Das gilt sowohl für Fahrzeuge als auch für Ladepunkte.

Ja. Die KRL fördert auch strategische Maßnahmen wie die Erstellung kommunaler Mobilitätskonzepte. Wir beantragen Planung und Investition in Kombination.

Wie viel Förderung steckt in Ihrer Mobilitätsstrategie?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ladeinfrastruktur und E-Flotte.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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