Förderung für CNC-Maschinen

Werkzeugmaschinen stehen auf der offiziellen Förderliste des Bundes. Beim Austausch einer alten CNC-Maschine gegen eine neue sind 15 Prozent Zuschuss für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen drin, ohne aufwendiges Einsparkonzept.

15 % / 10 %Zuschuss klein / mittel
BAFA EEWModul 4 Basisförderung
vor AuftragAntrag zuerst stellen
Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen

Werkzeugmaschinen gehören zu den wenigen Anlagen, die das BAFA namentlich in seiner Förderliste führt. Für den klassischen Fall, eine alte Maschine wird gegen eine neue ersetzt, ist das der richtige und der einfachste Weg. Kein Einsparkonzept, keine aufwendige Berechnung.

15 %

Kleine Unternehmen

Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

10 %

Mittlere Unternehmen

Weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Große Unternehmen

Über diesen Weg nicht antragsberechtigt. Wir prüfen im Erstgespräch, welcher andere Weg für Sie in Frage kommt.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Es muss eine im Betrieb vorhandene Maschine ersetzt werden, und die neue Maschine muss mindestens 15 Prozent weniger Endenergie verbrauchen als die alte. Beides lässt sich in der Regel am Angebot des Maschinenbauers ablesen oder mit einer kurzen technischen Angabe belegen.

Was der Staat bezahlt und was nicht

Wird bezahlt

  • CNC-Drehmaschinen, CNC-Fräsmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren
  • CNC-Erodiermaschinen und CNC-Schleifmaschinen
  • Der komplette Austausch einer vorhandenen Maschine
  • Montage, Inbetriebnahme und Einregulierung der neuen Maschine

Wird nicht bezahlt

  • Maschinen ohne CNC-Steuerung, rein manuelle Anlagen
  • Eine zusätzliche Maschine ohne Ersatz einer alten
  • Maschinen, die bereits bestellt oder beauftragt wurden
  • Wartung, Werkzeuge und laufende Betriebskosten
  • Gebrauchte Maschinen
  • Investitionen unter 10.000 Euro

Ob Ihre geplante Investition diese Bedingungen erfüllt, prüfen wir anhand Ihres Angebots im Erstgespräch.

Was das in Euro heißt

Ein Metallbaubetrieb mit 38 Mitarbeitern ersetzt eine 18 Jahre alte CNC-Fräsmaschine durch ein modernes Bearbeitungszentrum mit deutlich geringerem Energiebedarf.

Was die Maschine kostet, netto210.000 €
Betriebsgrößeklein, also 15 %
Der Staat zahlt31.500 €
Sie zahlen178.500 €

Lassen Sie uns kurz draufschauen

Sie müssen noch kein Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.

Sie haben schon ein Angebot? Dann können Sie es hier direkt anhängen

Muss nicht sein. Mit Angebot können wir Ihnen allerdings gleich eine Zahl nennen statt einer Spanne. PDF oder Foto, beides geht.

Drei Fehler, die richtig Geld kosten

Zu früh bestellt

Wer den Vertrag mit dem Maschinenbauer unterschreibt, bevor der Antrag draußen ist, bekommt keinen Cent. Das lässt sich hinterher nicht mehr geradebiegen.

Keine Vergleichszahlen zur alten Maschine

Ohne Verbrauchswerte der alten Maschine lässt sich die geforderte Einsparung nicht belegen. Wer erst beim Antrag anfängt zu messen, verliert Zeit.

Zusätzliche statt ersetzte Maschine

Wird die alte Maschine weiterbetrieben statt ersetzt, entfällt die Förderung über diesen Weg vollständig.

So läuft das bei uns ab

Weil kein Einsparkonzept nötig ist, geht dieser Weg vergleichsweise schnell. Genaueres zur Dauer sagen wir Ihnen, sobald wir Ihre Konstellation kennen.

01

Wir schauen aufs Angebot

Kostenlos und unverbindlich

Sie schicken uns das Angebot vom Maschinenbauer und ein paar Angaben zur alten Maschine.

02

Wir stellen den Antrag

Bevor Sie den Auftrag vergeben

Der Antrag geht über die Förderzentrale Deutschland raus. Erst wenn der Bescheid da ist, dürfen Sie bestellen.

03

Sie bauen, wir machen den Papierkram

Bis das Geld auf dem Konto ist

Sie bestellen und lassen aufstellen. Den Nachweis gegenüber der Behörde übernehmen wir.

Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen

Werkzeugmaschinen stehen auf der festen Förderliste der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz. Kleine Unternehmen bekommen 15 Prozent der Investitionskosten, mittlere Unternehmen 10 Prozent. Große Unternehmen sind bei diesem Weg nicht antragsberechtigt. Ein aufwendiges Einsparkonzept ist nicht nötig.

Ja. CNC-Bearbeitungszentren, CNC-Drehmaschinen, CNC-Fräsmaschinen und CNC-Erodiermaschinen fallen alle unter den Begriff Werkzeugmaschine und werden nach denselben Regeln gefördert. Entscheidend ist die CNC-Steuerung, nicht die genaue Bezeichnung im Angebot.

Ja. Die Förderung gilt nur für den Austausch einer im Betrieb vorhandenen Maschine gegen eine neue. Die neue Maschine muss mindestens 15 Prozent weniger Endenergie verbrauchen als die alte. Eine zusätzliche Maschine ohne Ersatz einer alten ist über diesen Weg nicht förderfähig.

Bevor Sie bestellen. Sobald der Liefervertrag mit dem Maschinenbauer unterschrieben ist, ist die Förderung endgültig verloren. Angebote einholen und die Maschine auswählen dürfen Sie vorher uneingeschränkt.

Mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme. Nach oben ist praktisch keine Grenze relevant, der maximale Zuschuss für zusammenhängende Maßnahmen liegt bei 20 Millionen Euro.

Über diesen Weg nicht. Die Basisförderung für Werkzeugmaschinen steht ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen offen. Für große Unternehmen prüfen wir im Erstgespräch andere Fördermöglichkeiten.

Sie haben ein Angebot für eine CNC-Maschine auf dem Tisch?

Schicken Sie es uns. Sie hören kurzfristig von uns, ob und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Das kostet Sie nichts. Wichtig ist nur eins: Bestellen Sie noch nicht.

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