Fördermittel für Pferdehaltung und Reitanlagen

Bundesprogramm Energieeffizienz, AFP, BEG NWG. Heizung, Beleuchtung, Stallbau. bis zu 40 %.

bis 40 %Bundesprogramm
AFPStallbau
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Für welche Pferdebetriebe lohnt sich die Förderberatung?

Reitanlagen, Gestüte, Pensionspferdebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe mit Pferdehaltung. Hallenbeleuchung, Stallheizung und Reithallenheizung sind typische Förderfälle.

Häufige Fallen bei der Pferdehaltung-Förderung

Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ Reitanlage als Privatnutzung eingestuft

Reitanlagen mit gewerblicher Nutzung (Pensionspferde, Reitunterricht) sind förderfähig. Rein private Pferdehaltung ohne gewerblichen Anteil ist nicht antragsberechtigt.

⚠ Heizung Reithalle als Wohngebäude

Reithallenheizungen gehören in die gewerbliche Förderung (Bundesprogramm), nicht in die Wohngebäudeförderung. Falscher Programmweg führt zur Ablehnung.

⚠ AFP für Nicht-Landwirte

AFP ist nur für Landwirte mit Betriebsnummer zugänglich. Reine Reitanlagen ohne landwirtschaftlichen Betrieb kommen für AFP nicht in Frage. Für sie steht das Bundesprogramm Energieeffizienz offen.

⚠ CO₂-Konzept nicht beantragt

Auch Reitanlagen und Pferdebetriebe profitieren vom CO₂-Einsparkonzept. Es verdoppelt die Förderquote von 20 % auf bis zu 40 %. Ilona Rossmann erstellt das Konzept als zertifizierte sachverständige Person.

Was bedeutet das konkret für Pferdebetriebe?

80.000 €

Typische Investition

bis 40 %

Förderquote mit Konzept

bis 32.000 €

Fördersumme

Neue Stallheizung und LED-Hallenhierung (80.000 €) mit CO₂-Einsparkonzept ergibt bis zu 32.000 € Zuschuss.

Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung

Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.

02

CO₂-Einsparkonzept

Wenn nötig: Konzept erstellen

Wir erstellen das CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE. die Voraussetzung für die erhöhte Förderquote von bis zu 40 %.

03

Antrag stellen

Vor der ersten Bestellung

Wir reichen den vollständigen Antrag ein bevor Sie irgendeinen Auftrag vergeben.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation während der Investition

Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.

FAQ Förderung für Pferdehaltung

Das Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft (FNR/BLE) fördert Heizung und Beleuchtung. AFP Niedersachsen für Landwirte mit Betriebsnummer. BEG NWG für Gebäudesanierung.

Ja. Heizsysteme für gewerblich genutzte Reithallen sind förderfähig wenn sie eine Bestandsanlage ersetzen.

Für das Bundesprogramm Energieeffizienz ja, wenn gewerbliche Nutzung vorliegt. Für AFP nur wenn ein Landwirtschaftsbetrieb mit Betriebsnummer vorhanden ist.

Ja. LED-Hallenleuchten sind über das Bundesprogramm und BEG NWG förderfähig wenn sie technische Mindestanforderungen erfüllen.

Ja, zwingend. Keine Bestellung vor dem Förderbescheid.

Es verdoppelt die Förderquote von 20 % auf bis zu 40 %. Es lohnt sich ab ca. 20.000 Euro Investition.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Pferdebetrieb?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Anlage.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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