Forschungszulage für FuE-Projekte aller Unternehmensgrößen
Steuerliche FuE-Förderung nach FZulG
Kein Zuschuss, ein Steuerbonus der auf die Steuerschuld angerechnet wird. Auch bei Verlusten auszahlbar. Alle Unternehmensgrößen, alle Branchen.
Was ist die Forschungszulage? Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Anders als ein Zuschuss wird die Zulage auf die Steuerschuld angerechnet. Ist die Steuerschuld geringer als die Zulage, wird der Differenzbetrag ausgezahlt, auch bei Verlusten.
Steuerbonus in 3 Schritten
Die Forschungszulage funktioniert anders als alle anderen Programme:
Schritt 1: BSFZ-Bescheinigung
Bescheinigungsstelle Forschungsförderung
Antrag auf Bescheinigung der FuE-Förderfähigkeit beim BSFZ, dem zentralen Prüforgan. Laufzeit ca. 4–8 Wochen.
Schritt 2: Antrag beim Finanzamt
Nach Erhalt der Bescheinigung
Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Schritt 3: Anrechnung
Direkt auf die Steuerschuld
Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet. Überhang bei Verlusten wird ausgezahlt.
Rechenbeispiel: Personalkosten 500.000 Euro × 35% = 175.000 Euro Forschungszulage. Steuerschuld 100.000 Euro → 75.000 Euro werden ausgezahlt.
Was bekommen Unternehmen je nach Größe?
Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 erhalten KMU einen erhöhten Fördersatz:
| Unternehmenskategorie | Fördersatz | Max. förderfähige Kosten | Max. Zulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| KMU | 35% | 12 Mio. €/Jahr | 4,2 Mio. € |
| Großunternehmen | 25% | 12 Mio. €/Jahr | 3 Mio. € |
KMU-Bonus gilt für Tätigkeiten ab 27.03.2024 (Wachstumschancengesetz).
Wann Forschungszulage, wann ZIM?
- Steuerbonus. kein Zuschuss
- Kein Wettbewerb, kein Call
- Alle Unternehmensgrößen
- Fokus auf Personalkosten FuE
- Laufend beantragbar
- Kombinierbar mit ZIM
- Direkter Zuschuss bis 60 %
- Nur KMU bis 500 MA
- Alle FuE-Kosten förderfähig
- Antragsverfahren mit Gutachter
- Kooperationsprojekte möglich
- Parallel zur Forschungszulage
Beide Programme schließen sich nicht aus. im Gegenteil. Wer ein FuE-Projekt hat, kann ZIM-Zuschuss und Forschungszulage parallel beantragen und so die Gesamtförderquote maximieren. dasFördermittelbüro prüft beide Wege und strukturiert das Projekt entsprechend.
Wie die Forschungszulage in der Praxis funktioniert
Beispiel: Maschinenbauer, 180 Mitarbeiter, Niedersachsen
Ein mittelständischer Maschinenbauer entwickelt ein neues Steuerungssystem für seine Anlagen. Drei Ingenieure arbeiten je 30 % ihrer Arbeitszeit daran. Jahresgesamtkosten 180.000 €.
Das Unternehmen beantragt beim BSFZ die Bescheinigung für das FuE-Vorhaben, reicht diese mit der Steuererklärung ein und erhält 35 % der förderfähigen Lohnkosten als Steuererstattung: 63.000 € zurück. ohne Antragswettbewerb, ohne Gutachter.
dasFördermittelbüro hat das FuE-Vorhaben strukturiert, den BSFZ-Antrag vorbereitet und die steuerliche Dokumentation begleitet.
Welche FuE-Aktivitäten zählen?
Experimentelle oder theoretische Arbeit ohne unmittelbaren Anwendungszweck.
Gezielte Forschung für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Prototypen, Pilotprojekte, Demonstrationsanlagen, Testläufe.
Routineentwicklung, laufende Produktverbesserungen ohne technische Neuheit.
Häufige Fragen
Ist Ihr FuE-Projekt förderfähig?
Wir prüfen ob Ihre FuE-Aktivitäten die Voraussetzungen erfüllen.