GRW Förderung: Investitionszuschuss für Betriebsstätten in Fördergebieten
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten. Voraussetzung: der Standort liegt im GRW-Fördergebiet. Wir prüfen das kostenlos für Sie.
Was ist die GRW Förderung? Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das schärfste Instrument der deutschen Regionalförderung. Bund und Länder stellen gemeinsam 1,3 Milliarden Euro bereit, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu bezuschussen. Die Förderquote hängt vom Fördergebiet und der Unternehmensgröße ab und beträgt bis zu 45 Prozent. Grundvoraussetzung: Der Betriebsstandort muss in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen.
Das Erste: Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?
GRW gibt es ausschließlich für Investitionen in definierten Fördergebieten. Ohne Fördergebiet keine GRW. Die Karte gilt 2022 bis 2027.
Neue Bundesländer
Strukturschwächste Regionen. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teile Niedersachsen.
Strukturschwache Westregionen
Teile Niedersachsen, NRW (Ruhrgebiet, Aachen), Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland.
Schwächer strukturierte Westregionen
Regionen mit Arbeitslosenquote über EU-Schnitt aber höherem BIP. Geringere Förderquoten.
Wichtig: Diese Förderquoten sind Bruttofördersätze. Alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen diesen Satz nicht überschreiten. Wir prüfen die Kumulierung mit anderen Programmen wie EEW oder KfW.
GRW Förderung in den Bundesländern
Die GRW wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, aber von den Ländern eigenständig umgesetzt. Antragsweg, Bagatellgrenze und Bewertungskriterien unterscheiden sich deshalb. Zuständig ist immer die Förderbank des Landes, in dem der Betriebsstandort liegt.
| Bundesland | Fördergebiet | Zuständige Förderbank |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Teile D-Gebiet, Teile C-Gebiet. Landkreis Cloppenburg D-Gebiet, Landkreis Vechta teilweise C-Gebiet, Emsland gemischt. | NBank |
| Sachsen-Anhalt | Gesamtes Bundesland D-Gebiet. Zusätzlich GRW-Sonderprogramm für den Korridor Halle und Leipzig. | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Brandenburg | Gesamtes Bundesland. Sonderprogramm für die Transformation der Raffinerie Schwedt. | ILB |
| Sachsen | Gesamtes Bundesland, D-Gebiet und Teile C-Gebiet. Zusätzliche Landesförderung möglich. | Sächsische Aufbaubank |
| Thüringen | Gesamtes Bundesland. | Thüringer Aufbaubank |
| Mecklenburg-Vorpommern | Gesamtes Bundesland, ebenfalls im GRW-Sonderprogramm. | Landesförderinstitut MV |
| Nordrhein-Westfalen | Teile des Ruhrgebiets, Region Aachen, Ostwestfalen-Lippe, Münsterland teilweise. Umsetzung über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm. | Bezirksregierungen |
| Schleswig-Holstein | Ausgewiesene strukturschwache Regionen. An der dänischen Grenze C-Gebiet mit Grenzzuschlag. | IB.SH |
| Rheinland-Pfalz | Eifel, Hunsrück und Westpfalz. An der belgischen und luxemburgischen Grenze C-Gebiet mit Grenzzuschlag. | ISB |
| Saarland | Teile des Saarlandes, an der französischen Grenze mit Grenzzuschlag. | SIKB |
| Hessen | Nordhessen um Kassel und der Odenwald. Vergleichsweise wenig Fläche. | Hessen Agentur |
| Bremen | Bremerhaven hat D-Gebiet-Status. Die Stadt Bremen ist überwiegend kein Fördergebiet. | Bremer Aufbau-Bank |
| Bayern | Nur strukturschwache Regionen, vor allem Oberfranken sowie Teile von Niederbayern und der Oberpfalz. | LfA Förderbank Bayern |
| Berlin | Nur begrenzte Bereiche, unter anderem Randlagen sowie Teile von Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf. | Investitionsbank Berlin |
| Hamburg | Sehr begrenzt, im Wesentlichen Hafenbezirke und einzelne Stadtteile. | IFB Hamburg |
| Baden-Württemberg | Kaum Fördergebiete ausgewiesen. | L-Bank |
Die Fördergebietskarte gilt bis Ende 2027 und ist kleinräumig festgelegt. Ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt, entscheidet sich nicht auf Landkreisebene, sondern nach Gemeinde und teils nach Postleitzahl. Wir prüfen das für Sie anhand Ihrer Adresse.
Was wird gefördert?
GRW fördert Investitionen die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und regionalwirtschaftliche Effekte erzeugen. Ab 2026 gilt der neue Koordinierungsrahmen mit erweiterten Fördermöglichkeiten.
Förderfähige Vorhaben
Förderfähige Kosten
Nicht förderfähig
CO2-Zusatzinvestition (Niedersachsen)
Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz können als CO2-reduzierende Zusatzinvestition mit erhöhter Förderquote gefördert werden.
Nachweis durch sachverständigen Dritten erforderlich. Als zertifizierte Energieberater erstellen wir das notwendige Gutachten.
Wichtige Voraussetzungen
Standort im Fördergebiet
Die Betriebsstätte muss in einem ausgewiesenen C- oder D-Gebiet liegen. Aktuelle Karte gilt 2022 bis 2027. Wir prüfen Ihre PLZ kostenlos.
Antrag VOR Maßnahmenbeginn
Der Antrag muss zwingend gestellt werden bevor ein Auftrag erteilt wird. Auch ein Architektenvertrag oder eine Planung kann als Maßnahmenbeginn gelten.
Regionalwirtschaftlicher Effekt
Mindestens 51 Prozent des Umsatzes muss außerhalb der Region (50-km-Radius) erzielt werden. Reine lokale Dienstleister sind nicht förderfähig.
Arbeitsplätze oder Produktivität
Entweder neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Neu ab 2026: alternativ Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent steigern bei stabiler Beschäftigung.
Bindungsfrist
Investitionen und Arbeitsplätze müssen 5 Jahre am Standort gehalten werden. Bei KMU gilt eine verkürzte Frist von 3 Jahren.
Kein Rechtsanspruch
GRW ist eine Ermessensleistung. Ein sauber aufgestellter Antrag mit schlüssiger Begründung ist entscheidend für die Bewilligung.
Wer kann beantragen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Fördergebiet, von kleinen Handwerksbetrieben bis zu großen Industrieunternehmen. Anders als bei vielen anderen Programmen sind auch große Unternehmen zugelassen, allerdings mit spürbar geringeren Fördersätzen als kleine und mittlere Betriebe.
Freiberufler und der Einzelhandel ohne größere überregionale Bedeutung fallen in der Regel nicht unter die GRW. Ob Ihre Branche förderfähig ist, prüfen wir zusammen mit dem Standort-Check.
Von der Standortprüfung zum Zuschuss
Fünf klar definierte Schritte. wir begleiten jeden einzelnen davon.
01
Fördergebiet prüfen
PLZ-Check C- oder D-Gebiet
Liegt der Standort in einem Fördergebiet? Ohne Fördergebiet keine GRW. Wir prüfen in Minuten.
02
Investitionskonzept
Förderfähige Kosten ermitteln
Was wird investiert, wie viele Arbeitsplätze entstehen, welche Kosten sind förderfähig?
03
Antrag vor erstem Auftrag
Vorbeginnverbot beachten
Antrag bei der Landesförderbank einreichen bevor ein Liefervertrag oder Bauauftrag erteilt wird.
04
Investition umsetzen
Mit Bewilligung starten
Nach Bewilligung kann die Investition beginnen. Wir begleiten die Umsetzungsphase.
05
Verwendungsnachweis
Zuschuss abrufen
Nach Abschluss Nachweis einreichen. Wir erstellen die vollständige Dokumentation.
Was sich mit der GRW-Reform 2026 geändert hat
Zum 1. Januar 2026 ist ein neuer GRW-Koordinierungsrahmen in Kraft getreten. Für Unternehmen sind vier Punkte relevant, weil sie den Zugang zur Förderung erweitern.
Wichtigste Änderung
Produktivität statt Arbeitsplätze
Bisher mussten in der Regel neue Arbeitsplätze entstehen. Jetzt genügt es, wenn die Investition die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigert. Voraussetzung ist, dass Beschäftigung oder Bruttolohnsumme stabil bleiben. Damit werden Automatisierungs- und Modernisierungsvorhaben förderfähig, die vorher durchgefallen sind.
Neu für Großunternehmen
Netto-Null-Technologien
Über die neue Beihilferegelung für Netto-Null-Technologien können auch Großunternehmen Transformationsinvestitionen fördern lassen. Die Regelung geht auf den europäischen Rahmen für den Clean Industrial Deal zurück. Die Genehmigung durch die EU-Kommission stand zuletzt noch aus, wir verfolgen den Stand laufend.
Neu für kleinere Betriebe
Handwerk ausdrücklich aufgenommen
Auf Initiative Niedersachsens ist das Handwerk stärker berücksichtigt. Kleinere Betriebe können jetzt auch klimafreundliche Anlagen fördern lassen, etwa Elektroöfen im Lebensmittelhandwerk.
Neu für Kommunen
Grunderwerb förderfähig
Kommunen können den Erwerb von Grundstücken für die Entwicklung von Gewerbegebieten erstmals anteilig fördern lassen. Bis Ende 2028 sind dafür Quoten von bis zu 90 Prozent möglich. Mehr dazu auf unserer Seite zur Förderung für Kommunen.
Weggefallen ist die Förderung von Energieinfrastrukturen als Modellprojekt, die bis Ende 2025 befristet war. Für solche Vorhaben kommen jetzt andere Programme in Frage, etwa die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.
Häufige Fragen zur GRW Förderung
Verwandte Programme
Falls die GRW bei Ihnen nicht passt.
EFRE Förderung
Ebenfalls standortgebunden, in Niedersachsen mit einer Pflichtkombination aus Investition und CO2-Zusatzinvestition.
BAFA EEW
Nicht an einen Standort gebunden, dafür an die Energieeffizienz Ihrer Investition. Oft kombinierbar mit GRW, wenn die Maßnahmen sauber getrennt sind.
Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?
Wir prüfen Ihre PLZ, ermitteln die erreichbare Förderquote und sagen Ihnen in 30 Minuten ob und wie viel GRW-Förderung für Ihre Investition möglich ist.