Investitionsförderung · Bund & Länder · Stand Juni 2026

GRW Förderung: Investitionszuschuss für Betriebsstätten in Fördergebieten

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten. Voraussetzung: der Standort liegt im GRW-Fördergebiet. Wir prüfen das kostenlos für Sie.

bis 45%Zuschuss KMU C-Gebiet
1,3 Mrd.Budget 2026
50/50Bund und Länder
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FörderartNicht rückzahlbarer Zuschuss
AntragstellerAlle Unternehmen im Fördergebiet
AntragszeitpunktZwingend VOR Maßnahmenbeginn
AntragsstelleLandesförderinstitute (z.B. NBank)
StandJuni 2026 (KoRah ab 01.01.2026)

Was ist die GRW Förderung? Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das schärfste Instrument der deutschen Regionalförderung. Bund und Länder stellen gemeinsam 1,3 Milliarden Euro bereit, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu bezuschussen. Die Förderquote hängt vom Fördergebiet und der Unternehmensgröße ab und beträgt bis zu 45 Prozent. Grundvoraussetzung: Der Betriebsstandort muss in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen.

Das Erste: Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?

GRW gibt es ausschließlich für Investitionen in definierten Fördergebieten. Ohne Fördergebiet keine GRW. Die Karte gilt 2022 bis 2027.

D-Gebiet

Neue Bundesländer

Strukturschwächste Regionen. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teile Niedersachsen.

Kleines Unternehmen35%
Mittleres Unternehmen25%
Großes Unternehmen15%
C-Gebiet (BIP ≤100% EU-Schnitt)

Strukturschwache Westregionen

Teile Niedersachsen, NRW (Ruhrgebiet, Aachen), Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Kleines Unternehmen45%
Mittleres Unternehmen35%
Großes Unternehmen25%
C-Gebiet (BIP >100% EU-Schnitt)

Schwächer strukturierte Westregionen

Regionen mit Arbeitslosenquote über EU-Schnitt aber höherem BIP. Geringere Förderquoten.

Kleines Unternehmen30%
Mittleres Unternehmen20%
Großes Unternehmen10%

Wichtig: Diese Förderquoten sind Bruttofördersätze. Alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen diesen Satz nicht überschreiten. Wir prüfen die Kumulierung mit anderen Programmen wie EEW oder KfW.

GRW Förderung in den Bundesländern

Die GRW wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, aber von den Ländern eigenständig umgesetzt. Antragsweg, Bagatellgrenze und Bewertungskriterien unterscheiden sich deshalb. Zuständig ist immer die Förderbank des Landes, in dem der Betriebsstandort liegt.

Bundesland Fördergebiet Zuständige Förderbank
NiedersachsenTeile D-Gebiet, Teile C-Gebiet. Landkreis Cloppenburg D-Gebiet, Landkreis Vechta teilweise C-Gebiet, Emsland gemischt.NBank
Sachsen-AnhaltGesamtes Bundesland D-Gebiet. Zusätzlich GRW-Sonderprogramm für den Korridor Halle und Leipzig.Investitionsbank Sachsen-Anhalt
BrandenburgGesamtes Bundesland. Sonderprogramm für die Transformation der Raffinerie Schwedt.ILB
SachsenGesamtes Bundesland, D-Gebiet und Teile C-Gebiet. Zusätzliche Landesförderung möglich.Sächsische Aufbaubank
ThüringenGesamtes Bundesland.Thüringer Aufbaubank
Mecklenburg-VorpommernGesamtes Bundesland, ebenfalls im GRW-Sonderprogramm.Landesförderinstitut MV
Nordrhein-WestfalenTeile des Ruhrgebiets, Region Aachen, Ostwestfalen-Lippe, Münsterland teilweise. Umsetzung über das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm.Bezirksregierungen
Schleswig-HolsteinAusgewiesene strukturschwache Regionen. An der dänischen Grenze C-Gebiet mit Grenzzuschlag.IB.SH
Rheinland-PfalzEifel, Hunsrück und Westpfalz. An der belgischen und luxemburgischen Grenze C-Gebiet mit Grenzzuschlag.ISB
SaarlandTeile des Saarlandes, an der französischen Grenze mit Grenzzuschlag.SIKB
HessenNordhessen um Kassel und der Odenwald. Vergleichsweise wenig Fläche.Hessen Agentur
BremenBremerhaven hat D-Gebiet-Status. Die Stadt Bremen ist überwiegend kein Fördergebiet.Bremer Aufbau-Bank
BayernNur strukturschwache Regionen, vor allem Oberfranken sowie Teile von Niederbayern und der Oberpfalz.LfA Förderbank Bayern
BerlinNur begrenzte Bereiche, unter anderem Randlagen sowie Teile von Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf.Investitionsbank Berlin
HamburgSehr begrenzt, im Wesentlichen Hafenbezirke und einzelne Stadtteile.IFB Hamburg
Baden-WürttembergKaum Fördergebiete ausgewiesen.L-Bank

Die Fördergebietskarte gilt bis Ende 2027 und ist kleinräumig festgelegt. Ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt, entscheidet sich nicht auf Landkreisebene, sondern nach Gemeinde und teils nach Postleitzahl. Wir prüfen das für Sie anhand Ihrer Adresse.

Was wird gefördert?

GRW fördert Investitionen die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und regionalwirtschaftliche Effekte erzeugen. Ab 2026 gilt der neue Koordinierungsrahmen mit erweiterten Fördermöglichkeiten.

Förderfähige Vorhaben

Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Diversifizierung in neue Produkte oder Leistungen
Grundlegende Änderung des Produktionsverfahrens
Übernahme einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte
Neu 2026: Investitionen die Arbeitsproduktivität um 10% steigern
KMU zusätzlich: Rationalisierung und Modernisierung

Förderfähige Kosten

Maschinen und Anlagen (Neuerwerb)
Gebäude: Neubau und Erweiterung inkl. Grundstück
Immaterielle Wirtschaftsgüter: Patente, Lizenzen (nur KMU, max. 50%)
Lohnkosten für neue Mitarbeiter über 2 Jahre (alternativ)

Nicht förderfähig

Reine Ersatzinvestitionen ohne Kapazitätserweiterung
Betriebsmittel und Lagerbestände
Fossile Heizkessel (ab 01.01.2025 ausgeschlossen)
Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO-Definition)

CO2-Zusatzinvestition (Niedersachsen)

Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz können als CO2-reduzierende Zusatzinvestition mit erhöhter Förderquote gefördert werden.

Förderquote Zusatzinvestition30 bis 65%
Max. Zuschuss Zusatzinvestition4 Mio. Euro

Nachweis durch sachverständigen Dritten erforderlich. Als zertifizierte Energieberater erstellen wir das notwendige Gutachten.

Wichtige Voraussetzungen

Standort im Fördergebiet

Die Betriebsstätte muss in einem ausgewiesenen C- oder D-Gebiet liegen. Aktuelle Karte gilt 2022 bis 2027. Wir prüfen Ihre PLZ kostenlos.

Antrag VOR Maßnahmenbeginn

Der Antrag muss zwingend gestellt werden bevor ein Auftrag erteilt wird. Auch ein Architektenvertrag oder eine Planung kann als Maßnahmenbeginn gelten.

Regionalwirtschaftlicher Effekt

Mindestens 51 Prozent des Umsatzes muss außerhalb der Region (50-km-Radius) erzielt werden. Reine lokale Dienstleister sind nicht förderfähig.

Arbeitsplätze oder Produktivität

Entweder neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Neu ab 2026: alternativ Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent steigern bei stabiler Beschäftigung.

Bindungsfrist

Investitionen und Arbeitsplätze müssen 5 Jahre am Standort gehalten werden. Bei KMU gilt eine verkürzte Frist von 3 Jahren.

Kein Rechtsanspruch

GRW ist eine Ermessensleistung. Ein sauber aufgestellter Antrag mit schlüssiger Begründung ist entscheidend für die Bewilligung.

Wer kann beantragen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Fördergebiet, von kleinen Handwerksbetrieben bis zu großen Industrieunternehmen. Anders als bei vielen anderen Programmen sind auch große Unternehmen zugelassen, allerdings mit spürbar geringeren Fördersätzen als kleine und mittlere Betriebe.

Freiberufler und der Einzelhandel ohne größere überregionale Bedeutung fallen in der Regel nicht unter die GRW. Ob Ihre Branche förderfähig ist, prüfen wir zusammen mit dem Standort-Check.

Von der Standortprüfung zum Zuschuss

Fünf klar definierte Schritte. wir begleiten jeden einzelnen davon.

01

Fördergebiet prüfen

PLZ-Check C- oder D-Gebiet

Liegt der Standort in einem Fördergebiet? Ohne Fördergebiet keine GRW. Wir prüfen in Minuten.

02

Investitionskonzept

Förderfähige Kosten ermitteln

Was wird investiert, wie viele Arbeitsplätze entstehen, welche Kosten sind förderfähig?

03

Antrag vor erstem Auftrag

Vorbeginnverbot beachten

Antrag bei der Landesförderbank einreichen bevor ein Liefervertrag oder Bauauftrag erteilt wird.

04

Investition umsetzen

Mit Bewilligung starten

Nach Bewilligung kann die Investition beginnen. Wir begleiten die Umsetzungsphase.

05

Verwendungsnachweis

Zuschuss abrufen

Nach Abschluss Nachweis einreichen. Wir erstellen die vollständige Dokumentation.

Was sich mit der GRW-Reform 2026 geändert hat

Zum 1. Januar 2026 ist ein neuer GRW-Koordinierungsrahmen in Kraft getreten. Für Unternehmen sind vier Punkte relevant, weil sie den Zugang zur Förderung erweitern.

Wichtigste Änderung

Produktivität statt Arbeitsplätze

Bisher mussten in der Regel neue Arbeitsplätze entstehen. Jetzt genügt es, wenn die Investition die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigert. Voraussetzung ist, dass Beschäftigung oder Bruttolohnsumme stabil bleiben. Damit werden Automatisierungs- und Modernisierungsvorhaben förderfähig, die vorher durchgefallen sind.

Neu für Großunternehmen

Netto-Null-Technologien

Über die neue Beihilferegelung für Netto-Null-Technologien können auch Großunternehmen Transformationsinvestitionen fördern lassen. Die Regelung geht auf den europäischen Rahmen für den Clean Industrial Deal zurück. Die Genehmigung durch die EU-Kommission stand zuletzt noch aus, wir verfolgen den Stand laufend.

Neu für kleinere Betriebe

Handwerk ausdrücklich aufgenommen

Auf Initiative Niedersachsens ist das Handwerk stärker berücksichtigt. Kleinere Betriebe können jetzt auch klimafreundliche Anlagen fördern lassen, etwa Elektroöfen im Lebensmittelhandwerk.

Neu für Kommunen

Grunderwerb förderfähig

Kommunen können den Erwerb von Grundstücken für die Entwicklung von Gewerbegebieten erstmals anteilig fördern lassen. Bis Ende 2028 sind dafür Quoten von bis zu 90 Prozent möglich. Mehr dazu auf unserer Seite zur Förderung für Kommunen.

Weggefallen ist die Förderung von Energieinfrastrukturen als Modellprojekt, die bis Ende 2025 befristet war. Für solche Vorhaben kommen jetzt andere Programme in Frage, etwa die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze.

Häufige Fragen zur GRW Förderung

D-Gebiete sind die strukturschwächsten Regionen Deutschlands, vor allem die neuen Bundesländer. C-Gebiete sind mäßig strukturschwache Regionen in West- und Norddeutschland. In C-Gebieten mit niedrigem BIP (unter 100 Prozent des EU-Schnitts) sind die Förderquoten höher als in C-Gebieten mit höherem BIP. D-Gebiete haben einheitliche Quoten von 35 Prozent (KMU), 25 Prozent (Mittel) und 15 Prozent (Groß).

Ja, aber nur für verschiedene Kostenpositionen. GRW und EEW dürfen nicht für dieselbe Maschine oder Anlage beantragt werden. Typisch: GRW für Gebäude und Halle, EEW für die Energieeffizienz-Komponenten. Die Gesamtbeihilfe darf die jeweiligen Bruttofördersätze nicht überschreiten.

Maßnahmenbeginn ist der Zeitpunkt des ersten verbindlichen Auftrags, also die Unterzeichnung eines Liefervertrags, Kaufvertrags oder Bauauftrags. Auch ein Architektenvertrag, eine verbindliche Bestellung oder ein Letter of Intent kann als Maßnahmenbeginn gewertet werden. Im Zweifel vorher bei der Landesförderbank anfragen.

Wer in Niedersachsen investiert und dabei CO2-reduzierende Maßnahmen umsetzt, kann die Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Investition mit 30 bis 65 Prozent bezuschussen lassen. Das gilt für Photovoltaik, Wärmepumpen, Energieeffizienzmaßnahmen. Voraussetzung: ein Sachverständiger (Energieberater) muss die Zusatzinvestitionskosten nachweisen.

Ja, aber mit niedrigeren Förderquoten und strengeren Voraussetzungen. In Niedersachsen sind Großunternehmen im D-Gebiet nur mit einer CO2-Zusatzinvestition förderfähig. Die neue CISAF-Bundesregelung ab 2026 eröffnet Großunternehmen jedoch neue Möglichkeiten für Transformationsinvestitionen, die Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Volumen. In Niedersachsen (NBank) sind es typisch 6 bis 12 Wochen bis zur schriftlichen Bestätigung. Investitionen unter 100.000 Euro können in Niedersachsen ab 2026 bereits ab Antragseingang gestartet werden.

GRW steht für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Es handelt sich um ein Förderinstrument, das Bund und Länder gemeinsam finanzieren und über die Förderbanken der Länder umsetzen. Ziel ist es, Investitionen in strukturschwachen Regionen anzuziehen und dort Arbeitsplätze und Produktivität zu sichern.

Grundsätzlich in allen sechzehn, aber mit sehr unterschiedlichem Umfang. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist das gesamte Bundesland Fördergebiet. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und im Saarland sind es einzelne Regionen. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hamburg ist die Fläche sehr begrenzt. Entscheidend ist immer der konkrete Standort, nicht das Bundesland.

Vorgeschrieben ist es nicht. In der Praxis scheitern Anträge aber selten an der Investition selbst, sondern an der Begründung des regionalwirtschaftlichen Effekts, an der Berechnung der Produktivitätssteigerung und an der Frage, wann ein Vorhaben als begonnen gilt. Wer schon einen Auftrag erteilt hat, ist von der Förderung ausgeschlossen. Wir übernehmen die Standortprüfung, das Investitionskonzept, den Antrag und den Verwendungsnachweis.

Seit dem Koordinierungsrahmen 2026 nicht mehr zwingend. Alternativ genügt eine Steigerung der Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent, sofern Beschäftigung oder Bruttolohnsumme stabil bleiben. Das öffnet die GRW für Automatisierungs- und Modernisierungsvorhaben, die vorher an der Arbeitsplatzvoraussetzung gescheitert sind.

Die Fördergebietskarte ist kleinräumig festgelegt und gilt bis Ende 2027. Die Zuordnung erfolgt nicht auf Landkreisebene, sondern nach Gemeinde und teilweise nach Postleitzahl. Innerhalb eines Landkreises können deshalb Teile im D-Gebiet liegen und andere Teile gar nicht gefördert werden. Nennen Sie uns Ihre Adresse, wir prüfen das kostenlos.

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