GRW Förderung: Investitionszuschuss für Betriebsstätten in Fördergebieten
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten. Voraussetzung: der Standort liegt im GRW-Fördergebiet. Wir prüfen das kostenlos für Sie.
Was ist die GRW Förderung? Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das schärfste Instrument der deutschen Regionalförderung. Bund und Länder stellen gemeinsam 1,3 Milliarden Euro bereit, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu bezuschussen. Die Förderquote hängt vom Fördergebiet und der Unternehmensgröße ab und beträgt bis zu 45 Prozent. Grundvoraussetzung: Der Betriebsstandort muss in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen.
Das Erste: Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?
GRW gibt es ausschließlich für Investitionen in definierten Fördergebieten. Ohne Fördergebiet keine GRW. Die Karte gilt 2022 bis 2027.
Neue Bundesländer
Strukturschwächste Regionen. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teile Niedersachsen.
Strukturschwache Westregionen
Teile Niedersachsen, NRW (Ruhrgebiet, Aachen), Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland.
Schwächer strukturierte Westregionen
Regionen mit Arbeitslosenquote über EU-Schnitt aber höherem BIP. Geringere Förderquoten.
Wichtig: Diese Förderquoten sind Bruttofördersätze. Alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen diesen Satz nicht überschreiten. Wir prüfen die Kumulierung mit anderen Programmen wie EEW oder KfW.
Was wird gefördert?
GRW fördert Investitionen die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und regionalwirtschaftliche Effekte erzeugen. Ab 2026 gilt der neue Koordinierungsrahmen mit erweiterten Fördermöglichkeiten.
Förderfähige Vorhaben
Förderfähige Kosten
Nicht förderfähig
CO2-Zusatzinvestition (Niedersachsen)
Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz können als CO2-reduzierende Zusatzinvestition mit erhöhter Förderquote gefördert werden.
Nachweis durch sachverständigen Dritten erforderlich. Als zertifizierte Energieberater erstellen wir das notwendige Gutachten.
Wichtige Voraussetzungen
Standort im Fördergebiet
Die Betriebsstätte muss in einem ausgewiesenen C- oder D-Gebiet liegen. Aktuelle Karte gilt 2022 bis 2027. Wir prüfen Ihre PLZ kostenlos.
Antrag VOR Maßnahmenbeginn
Der Antrag muss zwingend gestellt werden bevor ein Auftrag erteilt wird. Auch ein Architektenvertrag oder eine Planung kann als Maßnahmenbeginn gelten.
Regionalwirtschaftlicher Effekt
Mindestens 51 Prozent des Umsatzes muss außerhalb der Region (50-km-Radius) erzielt werden. Reine lokale Dienstleister sind nicht förderfähig.
Arbeitsplätze oder Produktivität
Entweder neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Neu ab 2026: alternativ Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent steigern bei stabiler Beschäftigung.
Bindungsfrist
Investitionen und Arbeitsplätze müssen 5 Jahre am Standort gehalten werden. Bei KMU gilt eine verkürzte Frist von 3 Jahren.
Kein Rechtsanspruch
GRW ist eine Ermessensleistung. Ein sauber aufgestellter Antrag mit schlüssiger Begründung ist entscheidend für die Bewilligung.
Drei Praxisbeispiele
Großhandelsunternehmen, Göttingen, D-Gebiet: Übernahme Betriebsstätte (1,5 Mio. €) inklusive Wärmepumpe und ERP-Software. 2 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Metallverarbeitungsbetrieb, Cloppenburg, D-Gebiet: Erweiterung Produktionshalle und neue CNC-Anlage. 4 neue Dauerarbeitsplätze. Investitionsvolumen 1,25 Mio. €.
Lebensmittelverarbeitung, Emsland, D-Gebiet: Neubau Kühlhalle mit Solaranlage und Wärmepumpe. CO2-Zusatzinvestition erhöhte Förderquote auf 55 Prozent der Mehrkosten.
Von der Standortprüfung zum Zuschuss
Fünf klar definierte Schritte. wir begleiten jeden einzelnen davon.
01
Fördergebiet prüfen
PLZ-Check C- oder D-Gebiet
Liegt der Standort in einem Fördergebiet? Ohne Fördergebiet keine GRW. Wir prüfen in Minuten.
02
Investitionskonzept
Förderfähige Kosten ermitteln
Was wird investiert, wie viele Arbeitsplätze entstehen, welche Kosten sind förderfähig?
03
Antrag vor erstem Auftrag
Vorbeginnverbot beachten
Antrag bei der Landesförderbank einreichen bevor ein Liefervertrag oder Bauauftrag erteilt wird.
04
Investition umsetzen
Mit Bewilligung starten
Nach Bewilligung kann die Investition beginnen. Wir begleiten die Umsetzungsphase.
05
Verwendungsnachweis
Zuschuss abrufen
Nach Abschluss Nachweis einreichen. Wir erstellen die vollständige Dokumentation.
Häufige Fragen zur GRW Förderung
Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?
Wir prüfen Ihre PLZ, ermitteln die erreichbare Förderquote und sagen Ihnen in 30 Minuten ob und wie viel GRW-Förderung für Ihre Investition möglich ist.