Investitionsförderung · Bund & Länder · Stand Juni 2026

GRW Förderung: Investitionszuschuss für Betriebsstätten in Fördergebieten

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten. Voraussetzung: der Standort liegt im GRW-Fördergebiet. Wir prüfen das kostenlos für Sie.

bis 45%Zuschuss KMU C-Gebiet
1,3 Mrd.Budget 2026
50/50Bund und Länder
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FörderartNicht rückzahlbarer Zuschuss
AntragstellerAlle Unternehmen im Fördergebiet
AntragszeitpunktZwingend VOR Maßnahmenbeginn
AntragsstelleLandesförderinstitute (z.B. NBank)
StandJuni 2026 (KoRah ab 01.01.2026)

Was ist die GRW Förderung? Die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist das schärfste Instrument der deutschen Regionalförderung. Bund und Länder stellen gemeinsam 1,3 Milliarden Euro bereit, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu bezuschussen. Die Förderquote hängt vom Fördergebiet und der Unternehmensgröße ab und beträgt bis zu 45 Prozent. Grundvoraussetzung: Der Betriebsstandort muss in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet liegen.

Das Erste: Liegt Ihr Standort im Fördergebiet?

GRW gibt es ausschließlich für Investitionen in definierten Fördergebieten. Ohne Fördergebiet keine GRW. Die Karte gilt 2022 bis 2027.

D-Gebiet

Neue Bundesländer

Strukturschwächste Regionen. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Teile Niedersachsen.

Kleines Unternehmen35%
Mittleres Unternehmen25%
Großes Unternehmen15%
C-Gebiet (BIP ≤100% EU-Schnitt)

Strukturschwache Westregionen

Teile Niedersachsen, NRW (Ruhrgebiet, Aachen), Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Saarland.

Kleines Unternehmen45%
Mittleres Unternehmen35%
Großes Unternehmen25%
C-Gebiet (BIP >100% EU-Schnitt)

Schwächer strukturierte Westregionen

Regionen mit Arbeitslosenquote über EU-Schnitt aber höherem BIP. Geringere Förderquoten.

Kleines Unternehmen30%
Mittleres Unternehmen20%
Großes Unternehmen10%

Wichtig: Diese Förderquoten sind Bruttofördersätze. Alle öffentlichen Zuschüsse zusammen dürfen diesen Satz nicht überschreiten. Wir prüfen die Kumulierung mit anderen Programmen wie EEW oder KfW.

Was wird gefördert?

GRW fördert Investitionen die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und regionalwirtschaftliche Effekte erzeugen. Ab 2026 gilt der neue Koordinierungsrahmen mit erweiterten Fördermöglichkeiten.

Förderfähige Vorhaben

Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Diversifizierung in neue Produkte oder Leistungen
Grundlegende Änderung des Produktionsverfahrens
Übernahme einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte
Neu 2026: Investitionen die Arbeitsproduktivität um 10% steigern
KMU zusätzlich: Rationalisierung und Modernisierung

Förderfähige Kosten

Maschinen und Anlagen (Neuerwerb)
Gebäude: Neubau und Erweiterung inkl. Grundstück
Immaterielle Wirtschaftsgüter: Patente, Lizenzen (nur KMU, max. 50%)
Lohnkosten für neue Mitarbeiter über 2 Jahre (alternativ)

Nicht förderfähig

Reine Ersatzinvestitionen ohne Kapazitätserweiterung
Betriebsmittel und Lagerbestände
Fossile Heizkessel (ab 01.01.2025 ausgeschlossen)
Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO-Definition)

CO2-Zusatzinvestition (Niedersachsen)

Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz können als CO2-reduzierende Zusatzinvestition mit erhöhter Förderquote gefördert werden.

Förderquote Zusatzinvestition30 bis 65%
Max. Zuschuss Zusatzinvestition4 Mio. Euro

Nachweis durch sachverständigen Dritten erforderlich. Als zertifizierte Energieberater erstellen wir das notwendige Gutachten.

Wichtige Voraussetzungen

Standort im Fördergebiet

Die Betriebsstätte muss in einem ausgewiesenen C- oder D-Gebiet liegen. Aktuelle Karte gilt 2022 bis 2027. Wir prüfen Ihre PLZ kostenlos.

Antrag VOR Maßnahmenbeginn

Der Antrag muss zwingend gestellt werden bevor ein Auftrag erteilt wird. Auch ein Architektenvertrag oder eine Planung kann als Maßnahmenbeginn gelten.

Regionalwirtschaftlicher Effekt

Mindestens 51 Prozent des Umsatzes muss außerhalb der Region (50-km-Radius) erzielt werden. Reine lokale Dienstleister sind nicht förderfähig.

Arbeitsplätze oder Produktivität

Entweder neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Neu ab 2026: alternativ Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent steigern bei stabiler Beschäftigung.

Bindungsfrist

Investitionen und Arbeitsplätze müssen 5 Jahre am Standort gehalten werden. Bei KMU gilt eine verkürzte Frist von 3 Jahren.

Kein Rechtsanspruch

GRW ist eine Ermessensleistung. Ein sauber aufgestellter Antrag mit schlüssiger Begründung ist entscheidend für die Bewilligung.

Drei Praxisbeispiele

445.000 €

Großhandelsunternehmen, Göttingen, D-Gebiet: Übernahme Betriebsstätte (1,5 Mio. €) inklusive Wärmepumpe und ERP-Software. 2 neue Arbeitsplätze geschaffen.

GRWCO2-BonusNiedersachsen
312.000 €

Metallverarbeitungsbetrieb, Cloppenburg, D-Gebiet: Erweiterung Produktionshalle und neue CNC-Anlage. 4 neue Dauerarbeitsplätze. Investitionsvolumen 1,25 Mio. €.

GRWD-GebietKMU
187.000 €

Lebensmittelverarbeitung, Emsland, D-Gebiet: Neubau Kühlhalle mit Solaranlage und Wärmepumpe. CO2-Zusatzinvestition erhöhte Förderquote auf 55 Prozent der Mehrkosten.

GRWEEWKombination

Von der Standortprüfung zum Zuschuss

Fünf klar definierte Schritte. wir begleiten jeden einzelnen davon.

01

Fördergebiet prüfen

PLZ-Check C- oder D-Gebiet

Liegt der Standort in einem Fördergebiet? Ohne Fördergebiet keine GRW. Wir prüfen in Minuten.

02

Investitionskonzept

Förderfähige Kosten ermitteln

Was wird investiert, wie viele Arbeitsplätze entstehen, welche Kosten sind förderfähig?

03

Antrag vor erstem Auftrag

Vorbeginnverbot beachten

Antrag bei der Landesförderbank einreichen bevor ein Liefervertrag oder Bauauftrag erteilt wird.

04

Investition umsetzen

Mit Bewilligung starten

Nach Bewilligung kann die Investition beginnen. Wir begleiten die Umsetzungsphase.

05

Verwendungsnachweis

Zuschuss abrufen

Nach Abschluss Nachweis einreichen. Wir erstellen die vollständige Dokumentation.

Häufige Fragen zur GRW Förderung

D-Gebiete sind die strukturschwächsten Regionen Deutschlands, vor allem die neuen Bundesländer. C-Gebiete sind mäßig strukturschwache Regionen in West- und Norddeutschland. In C-Gebieten mit niedrigem BIP (unter 100 Prozent des EU-Schnitts) sind die Förderquoten höher als in C-Gebieten mit höherem BIP. D-Gebiete haben einheitliche Quoten von 35 Prozent (KMU), 25 Prozent (Mittel) und 15 Prozent (Groß).

Ja, aber nur für verschiedene Kostenpositionen. GRW und EEW dürfen nicht für dieselbe Maschine oder Anlage beantragt werden. Typisch: GRW für Gebäude und Halle, EEW für die Energieeffizienz-Komponenten. Die Gesamtbeihilfe darf die jeweiligen Bruttofördersätze nicht überschreiten.

Maßnahmenbeginn ist der Zeitpunkt des ersten verbindlichen Auftrags, also die Unterzeichnung eines Liefervertrags, Kaufvertrags oder Bauauftrags. Auch ein Architektenvertrag, eine verbindliche Bestellung oder ein Letter of Intent kann als Maßnahmenbeginn gewertet werden. Im Zweifel vorher bei der Landesförderbank anfragen.

Wer in Niedersachsen investiert und dabei CO2-reduzierende Maßnahmen umsetzt, kann die Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Investition mit 30 bis 65 Prozent bezuschussen lassen. Das gilt für Photovoltaik, Wärmepumpen, Energieeffizienzmaßnahmen. Voraussetzung: ein Sachverständiger (Energieberater) muss die Zusatzinvestitionskosten nachweisen.

Ja, aber mit niedrigeren Förderquoten und strengeren Voraussetzungen. In Niedersachsen sind Großunternehmen im D-Gebiet nur mit einer CO2-Zusatzinvestition förderfähig. Die neue CISAF-Bundesregelung ab 2026 eröffnet Großunternehmen jedoch neue Möglichkeiten für Transformationsinvestitionen, die Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Volumen. In Niedersachsen (NBank) sind es typisch 6 bis 12 Wochen bis zur schriftlichen Bestätigung. Investitionen unter 100.000 Euro können in Niedersachsen ab 2026 bereits ab Antragseingang gestartet werden.

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