KRL · NKI · BMUKN · Stand April 2026

Kommunalrichtlinie Klimaschutzförderung für Kommunen und Zweckverbände

Bundesförderung kommunaler Klimaschutz der Nationalen Klimaschutzinitiative

Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliche Investitionen. Für Kommunen, Stadtwerke, Kläranlagen, Zweckverbände und gemeinnützige Träger. Jederzeit beantragbar, kein Fristdruck.

bis 70%finanzschwache Kommunen
bis 65%Standardkommunen
270 Mio. €Fördersumme 2024
KRL-Potenzial prüfen lassen
FörderartNicht rückzahlbarer Zuschuss
AntragstellerKommunen, Zweckverbände, gem. Träger
AntragstellungJederzeit über easy-Online
ProjektträgerZUG gGmbH
StandApril 2026 · Richtlinie ab 01.11.2024

Was ist die Kommunalrichtlinie? Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist das wichtigste Klimaschutzförderprogramm des Bundes für Kommunen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erhalten Städte, Gemeinden, Zweckverbände, Wasserwerke, Kläranlagen und gemeinnützige Träger nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive und strategische Klimaschutzmaßnahmen. Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 70 Prozent Förderung.

Wer kann die Kommunalrichtlinie beantragen?

Die KRL ist nicht nur für klassische Kommunen, auch Zweckverbände, Stadtwerke und viele gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.

Kommunen

Städte, Gemeinden, Landkreise

Alle deutschen Kommunen direkt antragsberechtigt. Rechtlich unselbständige Betriebe werden über die Kommune gestellt.

Kommunale Betriebe

≥25% kommunale Beteiligung

Stadtwerke, kommunale Wohnungsgesellschaften, kommunale Krankenhäuser, sofern mindestens 25 Prozent kommunale Beteiligung.

Zweckverbände

Wasserwerke, Kläranlagen

Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind regelmäßig antragsberechtigt. Häufiger Anwendungsfall in der Praxis.

Gemeinnützige Träger

Bildung, Gesundheit, Pflege

Träger in Bereichen Bildung, Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Kultur, Pflege, öffentlich, gemeinnützig oder kirchlich.

Hochschulen

Öffentlich oder gemeinnützig

Staatliche Hochschulen und gemeinnützige private Hochschulen für ihre eigenen Liegenschaften und Einrichtungen.

Religionsgemeinschaften

Mit Körperschaftsstatus

Kirchliche Träger und deren Stiftungen für Einrichtungen in Bildung, Gesundheit und Pflege.

Was bekommen Kommunen je nach Status?

Der Finanzschwäche-Status erhöht die Förderquote um 20 Prozentpunkte, bis zu 70 Prozent sind möglich.

FörderschwerpunktStandardFinanzschwach
Investive Maßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Gebäude)40%60%
Klimafreundliche Mobilität50%70%
Klimaschutzmanagement (Erstvorhaben)65%70%
Klimaschutzmanagement (Anschlussvorhaben)50%60%
Beratungsleistungen / Konzepte50%70%
Außenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen40%60%

Finanzschwäche-Nachweis wird vom Projektträger ZUG geprüft. Wir unterstützen bei der Einordnung.

Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie

Beleuchtung

Innen- und Außenbeleuchtung

Umrüstung auf LED, Einbau intelligenter Steuerungssysteme. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude.

Raumlufttechnik

Lüftungsanlagen mit WRG

Einbau und Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in öffentlichen Gebäuden.

Klimaschutzmanagement

Strategisch und umsetzend

Erstvorhaben: 65 Prozent (fs: 70%). Eigene Klimaschutzmanager-Stelle für kommunale Klimastrategie und Umsetzung.

Klima-Aktionspläne

Strategische Konzepte

Klimaschutzkonzepte, Wärmepläne, Mobilitätskonzepte. Bis 50 Prozent (fs: 70%).

Klimafreundliche Mobilität

E-Mobilität und Sharing

Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge für kommunale Flotten, Lastenräder, Fahrradabstellanlagen.

Abwasser und Wasser

Kläranlagen und Wasserwerke

Energieeffizienz in Kläranlagen und Wasserwerken. Typischer Anwendungsfall für Zweckverbände.

Was wurde bereits gefördert?

148.000 €

Wasserwerk, Nordwestdeutschland

Erneuerung der Beleuchtung und Steuerungstechnik im Wasserwerk. Zweckverband mit kommunaler Beteiligung. Investitionsvolumen 370.000 Euro. Förderquote 40 Prozent.

KRL Investiv
210.000 €

Kläranlage, Niedersachsen

Energieoptimierung der Belüftungsanlagen und Pumpensteuerung. Abwasserzweckverband finanzschwach. Investitionsvolumen 350.000 Euro. Förderquote 60 Prozent.

KRL Finanzschwach
94.500 €

Gemeinde, Landkreis Osnabrück

Außenbeleuchtung komplett auf LED umgerüstet, 180 Leuchten. Gemeinde Standard. Investitionsvolumen 189.000 Euro. Förderquote 50 Prozent.

KRL Beleuchtung

Von der Idee zum Förderbescheid

KRL erfordert Vorbereitung. wir kennen die Anforderungen des Projektträgers ZUG.

01

Maßnahme prüfen

Förderschwerpunkt und Quote ermitteln

Welcher KRL-Schwerpunkt passt? Investiv oder konzeptionell? Finanzschwachestatus prüfen.

02

Antrag vorbereiten

Vorhabenbeschreibung und Kostenkalkulation

Vollständige Antragsdokumentation für den Projektträger ZUG über easy-Online.

03

Antrag einreichen

Über easy-Online

Kein Vorhabenbeginn vor Bescheid. Wir stellen den Antrag vollständig und fristgerecht.

04

Umsetzung und Nachweis

Begleitung bis zur Auszahlung

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den abschließenden Verwendungsnachweis für den Projektträger.

Von der Idee zum Förderbescheid

KRL erfordert Vorbereitung. wir kennen die Anforderungen des Projektträgers ZUG.

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Maßnahme prüfen

Förderschwerpunkt und Quote ermitteln

Welcher KRL-Schwerpunkt passt? Investiv oder konzeptionell? Finanzschwachestatus prüfen.

02

Antrag vorbereiten

Vorhabenbeschreibung und Kostenkalkulation

Vollständige Antragsdokumentation für den Projektträger ZUG über easy-Online.

03

Antrag einreichen

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Kein Vorhabenbeginn vor Bescheid. Wir stellen den Antrag vollständig und fristgerecht.

04

Umsetzung und Nachweis

Begleitung bis zur Auszahlung

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den abschließenden Verwendungsnachweis.

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KRL erfordert Vorbereitung. Wir kennen die Anforderungen des Projektträgers ZUG.

01

Maßnahme prüfen

Förderschwerpunkt und Quote ermitteln

Welcher KRL-Schwerpunkt passt? Investiv oder konzeptionell?

02

Antrag vorbereiten

Vorhabenbeschreibung und Kostenkalkulation

Vollständige Antragsdokumentation für den Projektträger ZUG über easy-Online.

03

Antrag einreichen

Über easy-Online

Kein Vorhabenbeginn vor Bescheid. Wir stellen den Antrag vollständig.

04

Umsetzung und Nachweis

Begleitung bis zur Auszahlung

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen zur Kommunalrichtlinie

Erst nach Einreichung des Antrags und Erhalt des Zuwendungsbescheids. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor dem Bescheid führt zum Ausschluss. Einzige Ausnahme: Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, diese muss explizit vor Beginn beantragt werden.

Die Finanzschwäche wird durch den Projektträger ZUG auf Basis eines anerkannten Nachweises festgestellt, zum Beispiel durch Bescheide, Haushaltssicherungskonzept oder entsprechende Erklärungen der Rechtsaufsicht. Wir unterstützen bei der Einordnung und beim Nachweis.

Ja, zum Beispiel mit KfW-Krediten für den Eigenanteil. Wichtig: Gesamtförderquote darf nicht über die zulässige Höchstquote steigen. Keine Kombination mit anderen Bundesmitteln für dieselbe Maßnahme. Wir prüfen die Kombinationsmöglichkeiten im Erstgespräch.

In der Regel fünf Monate bei vollständigen Unterlagen. Mit professioneller Antragsvorbereitung sind alle Unterlagen beim ersten Einreichen vollständig, das vermeidet Rückfragen und Verzögerungen.

Ja, wenn sie als Zweckverband mit kommunaler Beteiligung oder als kommunaler Eigenbetrieb organisiert sind. Das ist der Regelfall für kommunale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in Deutschland. Wir prüfen die Antragsberechtigung im Erstgespräch.

Ist Ihre Maßnahme KRL-fähig?

Wir prüfen kostenfrei ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, welche Quote gilt und übernehmen die vollständige Antragstellung.

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