Kommunalrichtlinie Klimaschutzförderung für Kommunen und Zweckverbände
Bundesförderung kommunaler Klimaschutz der Nationalen Klimaschutzinitiative
Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliche Investitionen. Für Kommunen, Stadtwerke, Kläranlagen, Zweckverbände und gemeinnützige Träger. Jederzeit beantragbar, kein Fristdruck.
Was ist die Kommunalrichtlinie? Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist das wichtigste Klimaschutzförderprogramm des Bundes für Kommunen. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) erhalten Städte, Gemeinden, Zweckverbände, Wasserwerke, Kläranlagen und gemeinnützige Träger nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive und strategische Klimaschutzmaßnahmen. Finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 70 Prozent Förderung.
Wer kann die Kommunalrichtlinie beantragen?
Die KRL ist nicht nur für klassische Kommunen, auch Zweckverbände, Stadtwerke und viele gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
Kommunen
Städte, Gemeinden, Landkreise
Alle deutschen Kommunen direkt antragsberechtigt. Rechtlich unselbständige Betriebe werden über die Kommune gestellt.
Kommunale Betriebe
≥25% kommunale Beteiligung
Stadtwerke, kommunale Wohnungsgesellschaften, kommunale Krankenhäuser, sofern mindestens 25 Prozent kommunale Beteiligung.
Zweckverbände
Wasserwerke, Kläranlagen
Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind regelmäßig antragsberechtigt. Häufiger Anwendungsfall in der Praxis.
Gemeinnützige Träger
Bildung, Gesundheit, Pflege
Träger in Bereichen Bildung, Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Kultur, Pflege, öffentlich, gemeinnützig oder kirchlich.
Hochschulen
Öffentlich oder gemeinnützig
Staatliche Hochschulen und gemeinnützige private Hochschulen für ihre eigenen Liegenschaften und Einrichtungen.
Religionsgemeinschaften
Mit Körperschaftsstatus
Kirchliche Träger und deren Stiftungen für Einrichtungen in Bildung, Gesundheit und Pflege.
Was bekommen Kommunen je nach Status?
Der Finanzschwäche-Status erhöht die Förderquote um 20 Prozentpunkte, bis zu 70 Prozent sind möglich.
| Förderschwerpunkt | Standard | Finanzschwach |
|---|---|---|
| Investive Maßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Gebäude) | 40% | 60% |
| Klimafreundliche Mobilität | 50% | 70% |
| Klimaschutzmanagement (Erstvorhaben) | 65% | 70% |
| Klimaschutzmanagement (Anschlussvorhaben) | 50% | 60% |
| Beratungsleistungen / Konzepte | 50% | 70% |
| Außenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen | 40% | 60% |
Finanzschwäche-Nachweis wird vom Projektträger ZUG geprüft. Wir unterstützen bei der Einordnung.
Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie
Beleuchtung
Innen- und Außenbeleuchtung
Umrüstung auf LED, Einbau intelligenter Steuerungssysteme. Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude.
Raumlufttechnik
Lüftungsanlagen mit WRG
Einbau und Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in öffentlichen Gebäuden.
Klimaschutzmanagement
Strategisch und umsetzend
Erstvorhaben: 65 Prozent (fs: 70%). Eigene Klimaschutzmanager-Stelle für kommunale Klimastrategie und Umsetzung.
Klima-Aktionspläne
Strategische Konzepte
Klimaschutzkonzepte, Wärmepläne, Mobilitätskonzepte. Bis 50 Prozent (fs: 70%).
Klimafreundliche Mobilität
E-Mobilität und Sharing
Ladeinfrastruktur, E-Fahrzeuge für kommunale Flotten, Lastenräder, Fahrradabstellanlagen.
Abwasser und Wasser
Kläranlagen und Wasserwerke
Energieeffizienz in Kläranlagen und Wasserwerken. Typischer Anwendungsfall für Zweckverbände.
Was wurde bereits gefördert?
Wasserwerk, Nordwestdeutschland
Erneuerung der Beleuchtung und Steuerungstechnik im Wasserwerk. Zweckverband mit kommunaler Beteiligung. Investitionsvolumen 370.000 Euro. Förderquote 40 Prozent.
KRL InvestivKläranlage, Niedersachsen
Energieoptimierung der Belüftungsanlagen und Pumpensteuerung. Abwasserzweckverband finanzschwach. Investitionsvolumen 350.000 Euro. Förderquote 60 Prozent.
KRL FinanzschwachGemeinde, Landkreis Osnabrück
Außenbeleuchtung komplett auf LED umgerüstet, 180 Leuchten. Gemeinde Standard. Investitionsvolumen 189.000 Euro. Förderquote 50 Prozent.
KRL BeleuchtungVon der Idee zum Förderbescheid
KRL erfordert Vorbereitung. wir kennen die Anforderungen des Projektträgers ZUG.
01
Maßnahme prüfen
Förderschwerpunkt und Quote ermitteln
Welcher KRL-Schwerpunkt passt? Investiv oder konzeptionell? Finanzschwachestatus prüfen.
02
Antrag vorbereiten
Vorhabenbeschreibung und Kostenkalkulation
Vollständige Antragsdokumentation für den Projektträger ZUG über easy-Online.
03
Antrag einreichen
Über easy-Online
Kein Vorhabenbeginn vor Bescheid. Wir stellen den Antrag vollständig und fristgerecht.
04
Umsetzung und Nachweis
Begleitung bis zur Auszahlung
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den abschließenden Verwendungsnachweis für den Projektträger.
Von der Idee zum Förderbescheid
KRL erfordert Vorbereitung. wir kennen die Anforderungen des Projektträgers ZUG.
01
Maßnahme prüfen
Förderschwerpunkt und Quote ermitteln
Welcher KRL-Schwerpunkt passt? Investiv oder konzeptionell? Finanzschwachestatus prüfen.
02
Antrag vorbereiten
Vorhabenbeschreibung und Kostenkalkulation
Vollständige Antragsdokumentation für den Projektträger ZUG über easy-Online.
03
Antrag einreichen
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Kein Vorhabenbeginn vor Bescheid. Wir stellen den Antrag vollständig und fristgerecht.
04
Umsetzung und Nachweis
Begleitung bis zur Auszahlung
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den abschließenden Verwendungsnachweis.
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KRL erfordert Vorbereitung. Wir kennen die Anforderungen des Projektträgers ZUG.
01
Maßnahme prüfen
Förderschwerpunkt und Quote ermitteln
Welcher KRL-Schwerpunkt passt? Investiv oder konzeptionell?
02
Antrag vorbereiten
Vorhabenbeschreibung und Kostenkalkulation
Vollständige Antragsdokumentation für den Projektträger ZUG über easy-Online.
03
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04
Umsetzung und Nachweis
Begleitung bis zur Auszahlung
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen zur Kommunalrichtlinie
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