Fördermittel für kommunale Liegenschaften und Schulen

BEG NWG, Kommunalrichtlinie, KfW IKU. Sanierung von Schulen, Rathäusern, Sportanlagen und Verwaltungsgebäuden.

bis 70 %Förderquote KRL
bis 20 %Förderquote BEG NWG
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Für welche kommunalen Gebäude lohnt sich die Förderberatung?

Schulen, Kitas, Rathäuser, Sporthallen, Feuerwehrgebäude, Bibliotheken, Mehrzweckhallen. Alle Kommunen, Landkreise, Gemeinden und kommunale Betriebe mit Gebäudebestand können fördern lassen.

Häufige Fallen bei der Liegenschaften und Schulen-Förderung

Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.

⚠ BEG und KRL für dieselbe Maßnahme

BEG NWG und Kommunalrichtlinie können nicht für dieselbe Einzelmaßnahme kombiniert werden. Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude ist eine saubere Trennung nötig.

⚠ Fachplanung ohne Energieeffizienz-Experten

Für BEG NWG ist bei bestimmten Maßnahmen ein eingetragener dena Energieeffizienz-Experte Pflicht. Ohne ihn gibt es keine Förderung.

⚠ Bauauftrag vor Bescheid

Kein Bauauftrag vor dem Förderbescheid. Das gilt auch für Planungsleistungen über die Grundlagenermittlung hinaus.

Was bedeutet das konkret für Schulen?

800.000 €

Typische Investition

bis 70 %

Förderquote

bis 560.000 €

Fördersumme

Energetische Sanierung einer Grundschule (800.000 €) über die Kommunalrichtlinie ergibt bis zu 560.000 € Zuschuss.

Von der Projektidee zum Förderbescheid

Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.

01

Fördercheck

Programme und Potenzial prüfen

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.

02

Strategie entwickeln

Optimale Programm-Kombination

Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.

03

Antrag stellen

Vor dem Vorhabenbeginn

Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung begleiten

Dokumentation und Zwischenberichte

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.

05

Verwendungsnachweis

Förderung abrufen

Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.

FAQ Förderung für Liegenschaften und Schulen

Die Kommunalrichtlinie (bis 70 %) für Klimaschutzmaßnahmen, BEG NWG (bis 20 %) für Einzelmaßnahmen und KfW IKU als zinsgünstiger Ergänzungskredit.

Die KRL fördert Klimaschutzprojekte als Ganzes mit bis zu 70 %. Die BEG NWG fördert Einzelmaßnahmen (Dämmung, Heizung, Fenster) mit bis zu 20 %. Für viele Schulprojekte ist eine Kombination für verschiedene Maßnahmen sinnvoll.

Ja. Kitas in kommunaler Trägerschaft sind antragsberechtigt. Auch Kitas in gemeinnütziger Trägerschaft können über die KRL gefördert werden.

Nein, im Gegenteil. kein Bauauftrag vor Erhalt des Förderbescheides. Wir koordinieren den Zeitplan so dass Planung und Ausschreibung vor dem Antrag möglich sind.

Ja. Sporthallen sind typische Förderfälle für die KRL. hoher Energieverbrauch, klarer Klimaschutzbeitrag. LED-Sanierung, Heizungsoptimierung und Dämmmaßnahmen sind förderfähig.

Bei der KRL gibt es keine formale Mindestgrenze, aber der Aufwand der Antragstellung lohnt sich ab ca. 50.000 € Investitionsvolumen. Bei BEG NWG mindestens 2.000 € pro Maßnahme.

Wie viel Förderung steckt in Ihrem Gebäudebestand?

In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Liegenschaften.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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