Fördermittel für kommunale Liegenschaften und Schulen
BEG NWG, Kommunalrichtlinie, KfW IKU. Sanierung von Schulen, Rathäusern, Sportanlagen und Verwaltungsgebäuden.
Für welche kommunalen Gebäude lohnt sich die Förderberatung?
Schulen, Kitas, Rathäuser, Sporthallen, Feuerwehrgebäude, Bibliotheken, Mehrzweckhallen. Alle Kommunen, Landkreise, Gemeinden und kommunale Betriebe mit Gebäudebestand können fördern lassen.
Häufige Fallen bei der Liegenschaften und Schulen-Förderung
Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
BEG NWG und Kommunalrichtlinie können nicht für dieselbe Einzelmaßnahme kombiniert werden. Für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude ist eine saubere Trennung nötig.
Für BEG NWG ist bei bestimmten Maßnahmen ein eingetragener dena Energieeffizienz-Experte Pflicht. Ohne ihn gibt es keine Förderung.
Kein Bauauftrag vor dem Förderbescheid. Das gilt auch für Planungsleistungen über die Grundlagenermittlung hinaus.
Was bedeutet das konkret für Schulen?
800.000 €
Typische Investitionbis 70 %
Förderquotebis 560.000 €
FördersummeEnergetische Sanierung einer Grundschule (800.000 €) über die Kommunalrichtlinie ergibt bis zu 560.000 € Zuschuss.
Von der Projektidee zum Förderbescheid
Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.
02
Strategie entwickeln
Optimale Programm-Kombination
Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.
03
Antrag stellen
Vor dem Vorhabenbeginn
Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation und Zwischenberichte
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
FAQ Förderung für Liegenschaften und Schulen
Die Kommunalrichtlinie (bis 70 %) für Klimaschutzmaßnahmen, BEG NWG (bis 20 %) für Einzelmaßnahmen und KfW IKU als zinsgünstiger Ergänzungskredit.
Die KRL fördert Klimaschutzprojekte als Ganzes mit bis zu 70 %. Die BEG NWG fördert Einzelmaßnahmen (Dämmung, Heizung, Fenster) mit bis zu 20 %. Für viele Schulprojekte ist eine Kombination für verschiedene Maßnahmen sinnvoll.
Ja. Kitas in kommunaler Trägerschaft sind antragsberechtigt. Auch Kitas in gemeinnütziger Trägerschaft können über die KRL gefördert werden.
Nein, im Gegenteil. kein Bauauftrag vor Erhalt des Förderbescheides. Wir koordinieren den Zeitplan so dass Planung und Ausschreibung vor dem Antrag möglich sind.
Ja. Sporthallen sind typische Förderfälle für die KRL. hoher Energieverbrauch, klarer Klimaschutzbeitrag. LED-Sanierung, Heizungsoptimierung und Dämmmaßnahmen sind förderfähig.
Bei der KRL gibt es keine formale Mindestgrenze, aber der Aufwand der Antragstellung lohnt sich ab ca. 50.000 € Investitionsvolumen. Bei BEG NWG mindestens 2.000 € pro Maßnahme.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Gebäudebestand?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Liegenschaften.