Fördermittel für Schwimmbäder und Sportstätten
Kommunalrichtlinie bis 70 %, BEG NWG. Energetische Sanierung von Bädern, Sporthallen und Sportanlagen.
Für welche Sportstätten lohnt sich die Förderberatung?
Hallenbäder, Freibäder, Sporthallen, Stadien und Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft. Schwimmbäder haben durch Heizung, Lüftung und Beleuchtung besonders hohen Energieverbrauch und damit großes Förderpotenzial.
Häufige Fallen bei der Schwimmbäder und Sportstätten-Förderung
Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Schwimmbäder und Sporthallen sind Nichtwohngebäude. Förderprogramme für Wohngebäude (BEG WG) sind hier nicht anwendbar.
Maßnahmen die den laufenden Betrieb verändern gelten bereits als Vorhabenbeginn. Kein Beginn vor Bescheid.
Viele Kommunen mit Freibädern oder veralteten Sporthallen haben Haushaltsprobleme und sind finanzschwach. Der Sonderstatus kann die Förderquote auf 100 % anheben.
Was bedeutet das konkret für Schwimmbäder?
1.200.000 €
Typische Investitionbis 70 %
Förderquotebis 840.000 €
FördersummeEnergetische Sanierung eines Hallenbades inkl. Heizung, Lüftung und LED (1,2 Mio. €) über KRL ergibt bis zu 840.000 € Zuschuss.
Von der Projektidee zum Förderbescheid
Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.
02
Strategie entwickeln
Optimale Programm-Kombination
Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.
03
Antrag stellen
Vor dem Vorhabenbeginn
Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation und Zwischenberichte
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
FAQ Förderung für Schwimmbäder und Sportstätten
Ja. Schwimmbäder sind typische Förderfälle für die KRL. Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Fassade sind förderfähige Maßnahmen.
Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen sind bei der KRL antragsberechtigt, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Wir prüfen die Antragsberechtigung.
Ja, wenn beide Gebäude Teil eines zusammenhängenden Klimaschutzprojekts sind. Wir strukturieren den Antrag entsprechend.
Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungsplan erhalten erhöhte KRL-Förderquoten bis 100 %. Wir prüfen den Status aktiv im Erstgespräch.
Für die KRL nicht zwingend. aber ein Energieaudit stärkt den Antrag und kann selbst gefördert werden. Für BEG NWG ist bei bestimmten Maßnahmen ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.
Die Kommunalrichtlinie läuft bis Ende 2027. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Wir empfehlen frühzeitig anzufangen da Bearbeitungszeiten mehrere Monate betragen können.
Wie viel Förderung steckt in Ihrer Sportstätte?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihr Bad oder Ihre Halle.