Fördermittel für Geflügelhalter
Bundesprogramm Energieeffizienz. Lüftung, Heizung, LED-Stallbeleuchtung. bis zu 40 % mit CO₂-Konzept.
Für welche Geflügelbetriebe lohnt sich die Förderberatung?
Hähnchenmäster, Legehennenhalter, Putenmäster und Elterntierbetriebe. Lüftungsanlagen und Stallheizungen in der Geflügelhaltung haben hohen Energieverbrauch und großes Einsparpotenzial.
Häufige Fallen bei der Geflügelhaltung-Förderung
Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Das Bundesprogramm fördert nur Ersatz von Bestandsanlagen. Wer erstmals eine Lüftung einbaut muss nachweisen dass eine alte Anlage vorhanden war.
Ohne Konzept nur 20 % Förderquote. Mit Konzept bis 40 %. Bei 60.000 € Investition sind das 12.000 € mehr.
Reiner Stallneubau ist nicht über das Bundesprogramm förderfähig. Energietechnik im Neubau kann aber gesondert beantragt werden.
Was bedeutet das konkret für Geflügelbetriebe?
70.000 €
Typische Investitionbis 40 %
Förderquote mit Konzeptbis 28.000 €
FördersummeNeue Stalllüftung und LED-Stallbeleuchtung (70.000 €) mit CO₂-Einsparkonzept ergibt bis zu 28.000 € Zuschuss.
Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung
Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.
02
CO₂-Einsparkonzept
Wenn nötig: Konzept erstellen
Wir erstellen das CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE. die Voraussetzung für die erhöhte Förderquote von bis zu 40 %.
03
Antrag stellen
Vor der ersten Bestellung
Wir reichen den vollständigen Antrag ein bevor Sie irgendeinen Auftrag vergeben.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation während der Investition
Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.
FAQ Förderung für Geflügelhaltung
Das Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft (FNR/BLE) fördert Lüftung, Heizung und Beleuchtung. Bis zu 40 % mit CO₂-Einsparkonzept.
Ja. Frequenzgeregelte Ventilatoren sind typische Förderfälle. Sie sparen deutlich mehr Energie als einfache Abluftventilatoren.
Ja. Beide Betriebstypen sind antragsberechtigt. Die Maßnahmen müssen jeweils die technischen Anforderungen erfüllen.
Ja. Wärmepumpen für die Stallheizung sind förderfähig wenn sie eine ineffiziente Bestandsheizung ersetzen.
Ja, zwingend. Keine Bestellung vor dem Förderbescheid.
Es verdoppelt die Förderquote von 20 % auf bis zu 40 % und kostet zwischen 800 und 1.800 Euro. Bei typischen Investitionen in Geflügelställen rechnet es sich ab ca. 20.000 Euro Investitionssumme.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Geflügelbetrieb?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihren Betrieb.