Fördermittel für Weinbau und Kellerwirtschaft
Bundesprogramm Energieeffizienz, EU-Weinsektor. Kühlung, Beleuchtung, Kellereitechnik. bis zu 40 %.
Für welche Weinbaubetriebe lohnt sich die Förderberatung?
Weingüter, Winzergenossenschaften und Erzeugergemeinschaften mit Kellereitechnik. Kühlanlagen für Weinlager und Gärkeller sind typische Förderfälle.
Häufige Fallen bei der Weinbau-Förderung
Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Viele Berater prüfen nur das Bundesprogramm. Der EU-Weinsektor bietet eigene Investitionsprogramme für Kellereitechnik, Vermarktung und Qualitätsverbesserung. Wir prüfen beide parallel.
Seit 2026 wurden im AFP neue förderfähige Geräte zur Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes speziell für Wein, Obst und Hopfen ergänzt. Mit 40 % SIUK-Fördersatz. Das kennen die wenigsten Winzer.
Das Bundesprogramm fördert nur den Ersatz von Bestandskühlanlagen. Erstanschaffungen ohne Altanlage sind nicht über das Bundesprogramm förderfähig.
Ohne CO₂-Einsparkonzept gibt es nur 20 % Förderquote. Mit Konzept bis zu 40 %. Wir erstellen das Konzept als Teil unserer Beratungsleistung.
Was bedeutet das konkret für Weinbaubetriebe?
100.000 €
Typische Investitionbis 40 %
Förderquote mit Konzeptbis 40.000 €
FördersummeNeue Weinkühlung und Kellertechnik (100.000 €) mit CO₂-Einsparkonzept ergibt bis zu 40.000 € Zuschuss.
Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung
Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.
02
CO₂-Einsparkonzept
Wenn nötig: Konzept erstellen
Wir erstellen das CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE. die Voraussetzung für die erhöhte Förderquote von bis zu 40 %.
03
Antrag stellen
Vor der ersten Bestellung
Wir reichen den vollständigen Antrag ein bevor Sie irgendeinen Auftrag vergeben.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation während der Investition
Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.
FAQ Förderung für Weinbau und Kellerwirtschaft
Das Bundesprogramm Energieeffizienz (FNR) fördert Kühlung, Beleuchtung und Kellereitechnik mit bis zu 40 % (mit CO₂-Konzept). Der EU-Weinsektor fördert Kellerwirtschaft, Vermarktung und Qualitätsverbesserung. Neu 2026: AFP fördert Pflanzenschutzmittel-Minderungstechnik speziell für Wein/Obst/Hopfen mit 40 %.
Seit 2026 fördert AFP neue Geräte zur Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in Sonderkulturen (Wein, Obst, Hopfen) als SIUK-Maßnahme mit 40 %. Das ist eine neue Förderkategorie speziell für Weingüter.
Investitionen in Kellerwirtschaft, Vermarktung und Qualitätsverbesserung. Er wird über die zuständige Landesanstalt für Wein verwaltet.
Über den EU-Weinsektor ja. Über das Bundesprogramm nur wenn sie Teil einer Energieeffizienzmaßnahme sind (z.B. gedämmte Tanks mit effizienter Kühlung).
Für verschiedene Maßnahmen ja. Wir erstellen die Kostentrennung nach Beihilferecht.
Ja, zwingend für beide Programme.
Zwischen 800 und 2.000 Euro je nach Größe und Maßnahmenumfang.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Weingut?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihren Betrieb.