Bundesförderung · BAFA · Stand Juni 2026

BAFA EEW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen in produzierenden Unternehmen. Sechs Module decken alles ab. vom einfachen Motorentausch bis zur komplexen Prozessoptimierung.

bis 60 %Förderquote KMU
6 Moduleje nach Maßnahme
20 Mio. €Max. Zuschuss
Jetzt Förderpotenzial prüfen lassen
FörderartNicht rückzahlbarer Zuschuss
AntragstellerUnternehmen aller Branchen (Modul 1 und 6 nur KMU)
AntragszeitpunktZwingend VOR Maßnahmenbeginn
AntragsportalFörderzentrale Deutschland (FZD) ab 15.09.2025
KumulierungKeine weiteren Bundesbeihilfen für dieselbe Maßnahme. KfW-Kredit möglich.
StandJuni 2026

Was ist BAFA EEW? Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Unternehmen aller Branchen und Größen erhalten bis zu 60 Prozent Zuschuss für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Prozesswärme und Prozessoptimierung. Anträge werden seit dem 15. September 2025 über die Förderzentrale Deutschland (FZD) gestellt. Das Vorbeginnverbot gilt zwingend. der Antrag muss vor dem ersten Auftrag gestellt werden.

Alle 6 Module im Überblick

01
QuerschnittstechnologienNur KMU  ·  20–25 %
02
Prozesswärme ErneuerbareAlle Größen  ·  30–45 %
03
MSR & EnergiemanagementAlle Größen  ·  30–45 %
04
Energie- & ProzessoptimierungAlle Größen  ·  bis 60 % ★
05
TransformationspläneAlle Größen  ·  Wettbewerb
06
Elektrifizierung KMUNur KMU <50 MA  ·  33 %

★ Modul 4 mit Dekarbonisierungsbonus. häufigster Anwendungsfall in der Praxis

Welches Modul passt zu Ihrer Investition?

Jedes Modul deckt andere Technologien und Unternehmensgrößen ab. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch welches Modul passt und ob eine Kombination möglich ist.

01

Querschnittstechnologien

Nur KMU · Max. 200.000 € · ab 2.000 € Investition
20 bis 25 %

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch ineffizienter Bestandsanlagen gegen hocheffiziente Neuanlagen in folgenden Technologiebereichen: Elektromotoren der Effizienzklasse IE4 und IE5, drehzahlgeregelte Pumpen und Ventilatoren, Drucklufterzeuger und Druckluftaufbereitungsanlagen, Wärmeübertrager, Frequenzumrichter sowie Wärmedämmung an bereits vorhandenen Anlagen und Rohrleitungen. Wichtig: Es muss immer eine vorhandene Bestandsanlage ersetzt werden. Neuinstallationen ohne vergleichbare Referenzanlage sind nicht förderfähig.

Nicht förderfähig sind Maschinen als Ganzes. Wenn eine Schwenkbiegemaschine angeschafft wird, ist die Maschine selbst nicht förderbar, der darin enthaltene neue IE5-Motor jedoch schon. Die Abgrenzung muss sauber dokumentiert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Klein bedeutet: unter 50 Mitarbeiter und unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Mittel bedeutet: unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Großunternehmen sind von Modul 1 ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Branchen. Kommunale Eigenbetriebe und Betriebe in öffentlicher Trägerschaft sind nicht antragsberechtigt.

Förderquoten

Kleine Unternehmen: 25 Prozent auf die förderfähigen Investitionskosten. Mittlere Unternehmen: 20 Prozent. Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro je zusammenhängender Maßnahme. Mindestinvestition: 2.000 Euro.

Wichtiges aus der Praxis

Modul 1 ist das einfachste und schnellste EEW-Modul. Die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen. Die Anforderungen an die technische Dokumentation sind überschaubar. Ideal als Einstieg in die Fördermittelwelt.

Hinweis aus der Beratungspraxis: Seit 2025 wurde die Förderquote deutlich abgesenkt. Früher waren 40 Prozent möglich. Wer eine komplexere Maßnahme plant, sollte Modul 4 prüfen.

Praxisbeispiel

Ein Kunststoffverarbeiter aus dem Münsterland tauschte 12 veraltete IE2-Motoren an Spritzgussmaschinen gegen IE5-Antriebe aus. Investitionsvolumen: 180.000 Euro. Bewilligter Zuschuss: 45.000 Euro. Antragszeit bis Bewilligung: 7 Wochen.

02

Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Alle Unternehmensgrößen · Erneuerbare für industrielle Prozesse
30 bis 45 %

Was wird gefördert?

Gefördert werden Anlagen, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme einsetzen: Solarkollektoren und solarthermische Anlagen für industrielle Prozesswärme, Wärmepumpen mit Wärmequellen aus der Umgebung (Luft, Erde, Wasser), Geothermieanlagen zur Prozesswärmeversorgung sowie Biomasse-Heizkessel und Biomasse-KWK-Anlagen für industrielle Prozesse.

Entscheidend: Die erzeugte Wärme muss für einen industriellen oder gewerblichen Produktionsprozess eingesetzt werden. Die reine Gebäudeheizung oder Warmwasserbereitung für Sozialbereiche reicht nicht. Der Produktionsprozessbezug muss sauber nachgewiesen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmensgrößen sind antragsberechtigt: kleine, mittlere und große Unternehmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in eigenen Betriebsstätten produzieren oder Dienstleistungen erbringen, die Prozesswärme erfordern.

Besonders geeignet für energieintensive Branchen: Lebensmittel und Getränke, Papier und Pappe, Chemie und Pharma, Glas und Keramik, Textil, Holzverarbeitung und Brauereien.

Förderquoten

Kleine Unternehmen: 45 Prozent. Mittlere Unternehmen: 35 Prozent. Große Unternehmen: 30 Prozent. Die Förderung bezieht sich auf die förderfähigen Investitionskosten der gesamten Anlage.

Wichtiges aus der Praxis

Modul 2 ist ideal für Betriebe, die ihren Wärmebedarf in der Produktion bisher mit Erdgas oder Heizöl decken und auf erneuerbare Quellen umsteigen wollen. Die Kombination aus Biomassekessel und Wärmerückgewinnung (Modul 4) kann in bestimmten Konstellationen parallel beantragt werden, wenn die Maßnahmen klar abgegrenzt sind.

Praxisbeispiel

Ein Lebensmittelproduzent aus dem Raum Osnabrück ersetzte zwei gasbeheizter Dampfkessel durch eine Biomasse-KWK-Anlage für die Prozessdampferzeugung in der Produktion. Investitionsvolumen: 620.000 Euro. Bewilligter Zuschuss BAFA EEW Modul 2: 190.000 Euro. Amortisation der Mehrkosten gegenüber einer Gasanlage: unter 4 Jahre.

03

MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Alle Unternehmensgrößen · Oft unterschätzt · Software förderfähig
30 bis 45 %

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) zur Optimierung des Energieeinsatzes: Sensorik und Messtechnik für die Erfassung von Energieströmen, Durchflüssen und Temperaturen, Steuerungssysteme zur automatisierten Anlagenregelung, Energiemanagementsoftware (lokal installiert oder Cloud-basiert) zur Analyse und Optimierung des Energieverbrauchs sowie Visualisierungssysteme und Energiedaten-Cockpits.

Software-Lizenzen sind förderfähig, sofern sie nachweislich zur Energieeinsparung beitragen. Die Maßnahme muss einen klaren Energieeinspareffekt haben, der technisch nachgewiesen wird.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmensgrößen sind antragsberechtigt. Besonders attraktiv für Betriebe, die bisher keine systematische Energiemessung betreiben und einen ersten Schritt in Richtung Energiemanagement gehen wollen.

Modul 3 eignet sich auch als Vorbereitung für eine spätere ISO 50001 Zertifizierung, die für höhere EEW-Förderungen in Modul 4 vorteilhaft sein kann.

Förderquoten

Kleine Unternehmen: 45 Prozent. Mittlere Unternehmen: 35 Prozent. Große Unternehmen: 30 Prozent. Die Förderung umfasst Hardware, Installation und Softwarelizenzen als Investitionskosten.

Wichtiges aus der Praxis

Modul 3 wird in der Praxis häufig unterschätzt. Viele Unternehmen wissen nicht, dass moderne Energiemanagementsoftware mit Cloud-Anbindung vollständig förderfähig ist. Die Kombination aus Messtechnik und Software liefert zudem die Datenbasis für spätere Effizienzinvestitionen in Modul 1 oder 4.

Praxisbeispiel

Ein Maschinenbauer aus Niedersachsen mit 120 Mitarbeitern installierte ein vollständiges Energiemonitoringsystem mit 48 Messpunkten, Prozessleitsystem und Cloud-basierter Energiemanagementsoftware. Investitionsvolumen: 340.000 Euro. Bewilligter Zuschuss BAFA EEW Modul 3: 120.000 Euro. Die Energieeinsparung betrug im ersten Jahr 18 Prozent.

05

Transformationspläne (Wettbewerb)

Wettbewerbsverfahren · Nicht über BAFA · VDI/VDE
individuell

Was wird gefördert?

Modul 5 fördert die Erstellung eines unternehmensweiten Transformationsplans zur vollständigen Dekarbonisierung des Produktionsstandorts. Der Plan umfasst eine vollständige Bestandsaufnahme der Energieverbräuche und Emissionen, die Entwicklung eines Pfads zur Klimaneutralität mit konkreten Maßnahmen und Zeitplan sowie die Bewertung technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.

Wichtig: Modul 5 ist kein Regelantrag beim BAFA. Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren mit definierten Calls. Die Antragsstellung erfolgt über die VDI/VDE Innovation und Technik GmbH unter wettbewerb-energieeffizienz.de. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmensgrößen sind grundsätzlich antragsberechtigt. Modul 5 richtet sich in der Praxis vor allem an Großunternehmen und mittelständische Betriebe mit einem klaren strategischen Ziel zur Klimaneutralität, da der Aufwand für die Antragstellung und Durchführung erheblich ist.

Förderquoten

Die Förderquote wird im Wettbewerbsverfahren individuell festgelegt und hängt von der Qualität des eingereichten Konzepts ab. Es gibt keine festen Prozentsätze wie in den anderen Modulen.

Wichtiges aus der Praxis

Modul 5 ist aufwendig und eignet sich nicht für den Einstieg in die EEW-Förderung. Für kleinere und mittlere Betriebe empfehlen wir zunächst Modul 1, 3 oder 4. Modul 5 kommt dann in Frage, wenn ein Unternehmen ein klares politisches oder strategisches Ziel zur Klimaneutralität verfolgt und die nötigen Ressourcen für ein solches Vorhaben mitbringt.

Praxisbeispiel

Ein Chemieunternehmen aus Nordrhein-Westfalen mit drei Produktionsstandorten nahm am Wettbewerbsverfahren teil und erhielt die Förderung für einen unternehmensweiten Dekarbonisierungsplan bis 2035. Die Fördersumme für die Planerstellung betrug 380.000 Euro. Der Plan bildet die Grundlage für nachfolgende Investitionsanträge in Modul 4.

06

Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Ausschließlich kleine Unternehmen · unter 50 MA · unter 10 Mio. € Umsatz
33 %

Was wird gefördert?

Modul 6 fördert den Austausch oder die Umrüstung von Bestandsanlagen, die bisher mit fossilen Energieträgern betrieben werden, auf elektrisch betriebene Neuanlagen. Förderfähig sind Anlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder fossilem Heizöl betrieben wurden und durch eine elektrisch betriebene Anlage ersetzt werden: elektrische Prozesswärmeerzeuger (Widerstandsheizungen, Induktionsheizungen, Infrarotheizungen), elektrische Dampferzeuger als Ersatz für Gaskessel, elektrische Trockenöfen und Backöfen sowie elektrisch betriebene Wärmepumpen für Prozesswärme.

Kein Technologiesprung erforderlich: Der reine Wechsel von fossiler zu elektrischer Energieversorgung reicht aus. Biogas und Wasserstoff sind in Modul 6 nicht mehr förderfähig. Für diese Technologien kommen BIK oder Modul 2 in Frage.

Wer ist antragsberechtigt?

Ausschließlich kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Mittlere und große Unternehmen sind von Modul 6 ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aller Branchen, insbesondere Handwerksbetriebe, Bäckereien, Fleischereien, kleine Lebensmittelbetriebe und verarbeitendes Gewerbe.

Förderquoten

33 Prozent einheitlich auf die förderfähigen Investitionskosten. Keine Größenstaffelung innerhalb der Kleinstunternehmen. Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro je zusammenhängender Maßnahme. Mindestinvestition: 2.000 Euro. Kombinierbar mit dem KfW-Kredit 295, da es sich um eine andere Förderart handelt.

Wichtiges aus der Praxis

Modul 6 hat eine niedrige Einstiegshürde und ist ideal für kleine Handwerks- und Lebensmittelbetriebe, die fossile Prozessanlagen ersetzen wollen. Die technischen Anforderungen sind geringer als in Modul 4. Die Kombination mit dem KfW 295 Kredit ermöglicht eine attraktive Gesamtfinanzierung: 33 Prozent Zuschuss plus zinsgünstiger Kredit für den Rest.

Praxisbeispiel

Eine Bäckerei mit 18 Mitarbeitern aus Niedersachsen tauschte drei gasbeheizte Stikkenöfen gegen elektrische Heißluft-Stikkenöfen aus. Investitionsvolumen: 95.000 Euro. Bewilligter Zuschuss BAFA EEW Modul 6: 31.350 Euro. Zusätzlich KfW 295 Kredit für den Eigenanteil. Die jährlichen Energiekosten sanken um 28 Prozent.

Was bekommen kleine, mittlere und große Unternehmen?

ModulKleines UnternehmenMittleres UnternehmenGroßes Unternehmen
Modul 1. Querschnittstechnologien25 %20 %nicht förderfähig
Modul 2. Prozesswärme Erneuerbare45 %35 %30 %
Modul 3. MSR und Energiemanagement45 %35 %30 %
Modul 4 Basis45 %35 %30 %
Modul 4 Premium mit Dekarbonisierungsbonusbis 60 %bis 50 %bis 45 %
Modul 5. Transformationspläneindividuellindividuellindividuell
Modul 6. Elektrifizierung kleine Unternehmen33 %nicht förderfähignicht förderfähig

Kleine Unternehmen: unter 50 Mitarbeiter und unter 10 Mio. Euro Umsatz. Mittlere Unternehmen: unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Mio. Euro Umsatz. Alle Angaben Stand Juni 2026.

Von der Idee zum Zuschuss

Wir übernehmen den gesamten Prozess. von der Modulwahl bis zur Auszahlung.

01

Erstgespräch

Modulwahl und Machbarkeitsprüfung

Welches Modul passt? Erfüllt Ihre Anlage die Mindestanforderungen? Wie hoch ist der Zuschuss realistisch?

02

Technische Ausarbeitung

Fördermappe und Nachweise

Energieeinsparungsberechnung, CO₂-Nachweis bei Modul 4 und vollständige Projektbeschreibung.

03

Antragstellung

Zwingend vor Maßnahmenbeginn

Antrag über die Förderzentrale Deutschland. Kein Liefervertrag vor Bewilligung.

04

Umsetzung und Auszahlung

Begleitung bis zum Konto

Nach Bewilligung begleiten wir Umsetzung und Verwendungsnachweis bis die Fördersumme eingeht.

Häufige Fragen zur BAFA EEW

Modul 1 fördert den Austausch einzelner ineffizienter Komponenten und ist nur für KMU zugänglich. Modul 4 fördert komplexere Prozessoptimierungen mit bis zu 60 Prozent für kleine Unternehmen, erfordert aber den Nachweis von mindestens 30 Prozent CO₂-Reduktion für die Premiumförderung.

Ja, zwingend. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Unterzeichnung eines Liefervertrags. Wer zu früh beginnt, verliert den gesamten Zuschuss.

Nein, für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Beihilfen kombiniert werden. Ein KfW-Kredit ist parallel möglich.

Er erhöht die Förderquote auf bis zu 60 Prozent für kleine Unternehmen. Voraussetzung ist mindestens 30 Prozent Treibhausgasreduktion oder eine definierte Mindest-CO₂-Einsparung pro Jahr.

Seit dem 15. September 2025 werden alle EEW-Anträge über die Förderzentrale Deutschland gestellt.

Ja, Modul 6 ist speziell für kleine Unternehmen konzipiert. Bäckereien, Fleischereien und andere kleine Betriebe, die fossile Anlagen durch elektrische ersetzen, profitieren besonders.

Ist Ihre Investition EEW-fähig?

30 Minuten kostenlos · Kein Risiko · Sofortige Terminbestätigung

Ist Ihre Investition EEW-fähig?

In 30 Minuten wissen Sie welches Modul passt, ob Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt und wie hoch der Zuschuss realistisch ist.

Kostenloses Erstgespräch buchen
Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner