Bundesprogramm Energieeffizienz
Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben und Gartenbau.
Zwei Förderwege. je nach Maßnahme
Einzelmaßnahmen
Kein Energiegutachten nötig. Direkter Austausch einzelner Maschinen, Geräte oder Anlagen. Kategorien A bis E.
- Elektrische Hoflader und Schlepper (bis 40 %)
- Reifendruckregelanlagen (30 %)
- Vorkühler in Milchkühlanlagen
- Autonome Roboter und Präzisionsgeräte
- Wärmetauscher und Lüftungsanlagen
CO₂-Einsparinvestitionen
Mit Energieberatung und CO₂-Einsparkonzept. Gilt für komplexe Maßnahmen und Erneuerbare Energien.
- PV-Anlagen für Eigenverbrauch (bis 50 %)
- Wärmepumpen und Biomasseheizungen
- Batteriespeicher in Verbindung mit EE
- Energetische Optimierung von Gewächshäusern
- Geothermische Anlagen
Das Antragsverfahren ist seit dem 1. Juni 2026 geschlossen. Die FNR plant die Wiedereröffnung im 4. Quartal 2026, vorbehaltlich des Bundeshaushalts 2027. Wer jetzt plant und berät, ist beim nächsten Call sofort antragsfähig.
Wer kann beantragen?
- Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft
- Gartenbaubetriebe, Weinbau, Obstbau
- Nebenerwerbsbetriebe, sofern Voraussetzungen erfüllt
- Unternehmensstandort in Deutschland
- Antragstellung bei der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe)
Warum jetzt planen?
Das Programm war von November 2025 bis Juni 2026 geöffnet und war innerhalb weniger Monate überzeichnet. Über 3.500 Anträge mit mehr als 50 Millionen Euro wurden gestellt. Wer beim nächsten Call dabei sein will, muss das CO₂-Einsparkonzept bereits vorliegen haben.
dasFördermittelbüro ist als sachverständige Person bei der FNR zugelassen und erstellt CO₂-Einsparkonzepte nach Anlage zum Merkblatt Energieberatung. Damit öffnen wir den Förderweg 2 mit bis zu 50 Prozent Förderquote.
Von der Vorbereitung zum Zuschuss
Das Bundesprogramm öffnet selten. wir bereiten Sie vor.
01
Eignung prüfen
KMU-Status und Maßnahme klären
Antragsberechtigt sind KMU der Landwirtschaft. Welcher Förderweg passt? Wir prüfen im Erstgespräch.
02
CO₂-Einsparkonzept erstellen
Sachverständige Person erforderlich
Förderweg 2 erfordert ein CO₂-Einsparkonzept. Ilona Rossmann ist zertifizierte sachverständige Person nach FNR/BLE.
03
Antrag beim Call einreichen
Antragsfenster beobachten
Das Programm öffnet periodisch. Wer das Konzept vorliegen hat kann sofort einreichen.
04
Umsetzung und Nachweis
Begleitung bis zur Auszahlung
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den vollständigen Verwendungsnachweis.
Häufige Fragen zum Bundesprogramm Energieeffizienz
Jetzt vorbereiten, beim nächsten Call dabei sein
Das Programm war in wenigen Monaten überzeichnet. Wer das CO₂-Einsparkonzept bereits vorliegen hat, kann sofort einreichen wenn der nächste Call öffnet.
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