Bundesprogramm Energieeffizienz

Förderung für Energieeffizienzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben und Gartenbau.

bis 50 %Förderquote
KMUAntragsberechtigt
FNRProjektträger
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Zwei Förderwege. je nach Maßnahme

Förderweg 1

Einzelmaßnahmen

15. 40 %

Kein Energiegutachten nötig. Direkter Austausch einzelner Maschinen, Geräte oder Anlagen. Kategorien A bis E.

  • Elektrische Hoflader und Schlepper (bis 40 %)
  • Reifendruckregelanlagen (30 %)
  • Vorkühler in Milchkühlanlagen
  • Autonome Roboter und Präzisionsgeräte
  • Wärmetauscher und Lüftungsanlagen
Förderweg 2

CO₂-Einsparinvestitionen

bis 50 %

Mit Energieberatung und CO₂-Einsparkonzept. Gilt für komplexe Maßnahmen und Erneuerbare Energien.

  • PV-Anlagen für Eigenverbrauch (bis 50 %)
  • Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Batteriespeicher in Verbindung mit EE
  • Energetische Optimierung von Gewächshäusern
  • Geothermische Anlagen
Aktueller Programmstatus (Stand Juni 2026):

Das Antragsverfahren ist seit dem 1. Juni 2026 geschlossen. Die FNR plant die Wiedereröffnung im 4. Quartal 2026, vorbehaltlich des Bundeshaushalts 2027. Wer jetzt plant und berät, ist beim nächsten Call sofort antragsfähig.

Wer kann beantragen?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft
  • Gartenbaubetriebe, Weinbau, Obstbau
  • Nebenerwerbsbetriebe, sofern Voraussetzungen erfüllt
  • Unternehmensstandort in Deutschland
  • Antragstellung bei der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe)

Warum jetzt planen?

Das Programm war von November 2025 bis Juni 2026 geöffnet und war innerhalb weniger Monate überzeichnet. Über 3.500 Anträge mit mehr als 50 Millionen Euro wurden gestellt. Wer beim nächsten Call dabei sein will, muss das CO₂-Einsparkonzept bereits vorliegen haben.

dasFördermittelbüro ist als sachverständige Person bei der FNR zugelassen und erstellt CO₂-Einsparkonzepte nach Anlage zum Merkblatt Energieberatung. Damit öffnen wir den Förderweg 2 mit bis zu 50 Prozent Förderquote.

Von der Vorbereitung zum Zuschuss

Das Bundesprogramm öffnet selten. wir bereiten Sie vor.

01

Eignung prüfen

KMU-Status und Maßnahme klären

Antragsberechtigt sind KMU der Landwirtschaft. Welcher Förderweg passt? Wir prüfen im Erstgespräch.

02

CO₂-Einsparkonzept erstellen

Sachverständige Person erforderlich

Förderweg 2 erfordert ein CO₂-Einsparkonzept. Ilona Rossmann ist zertifizierte sachverständige Person nach FNR/BLE.

03

Antrag beim Call einreichen

Antragsfenster beobachten

Das Programm öffnet periodisch. Wer das Konzept vorliegen hat kann sofort einreichen.

04

Umsetzung und Nachweis

Begleitung bis zur Auszahlung

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den vollständigen Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen zum Bundesprogramm Energieeffizienz

Antragsberechtigt sind KMU der Landwirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz in Deutschland. Auch Nebenerwerbsbetriebe können förderungsfähig sein, sofern sie die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Förderweg 1 (Einzelmaßnahmen) ist einfacher: kein Gutachten nötig, schnellere Bearbeitung, 15 bis 40 Prozent. Förderweg 2 braucht ein CO₂-Einsparkonzept von einer zugelassenen sachverständigen Person, bietet dafür bis zu 50 Prozent Förderquote und deckt komplexere Maßnahmen ab.

Das laufende Antragsverfahren schloss zum 1. Juni 2026. Die FNR plant die Wiedereröffnung im 4. Quartal 2026, vorbehaltlich des Bundeshaushalts 2027. Wir informieren Sie, sobald der nächste Call geöffnet ist.

Die Antragstellung selbst dauert wenige Wochen. Für Förderweg 2 muss das CO₂-Einsparkonzept vor Antragstellung vorliegen. Wir empfehlen, die Planung mindestens 3 Monate vor dem geplanten Investitionsstart zu beginnen.

Bei CO₂-Einsparinvestitionen (Förderweg 2) muss das Netto-Investitionsvolumen mindestens 12.000 Euro betragen. Für Einzelmaßnahmen gibt es keine festgelegte Mindestinvestition.

Jetzt vorbereiten, beim nächsten Call dabei sein

Das Programm war in wenigen Monaten überzeichnet. Wer das CO₂-Einsparkonzept bereits vorliegen hat, kann sofort einreichen wenn der nächste Call öffnet.

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