Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Wer beim Umstieg auf ein natürliches Kältemittel bleibt, bekommt einen ordentlichen Zuschuss dazu, errechnet über einen eigenen Förderrechner des BAFA. Das Programm läuft am 31. Dezember 2026 endgültig aus, ein Nachfolger ist nicht in Sicht.

individuellberechnet
Kälte-Klima-RLBMUKN, über BAFA
31.12.2026letzter Antragstag
Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

Was gefördert wird, und die eine Bedingung, die alles entscheidet

Eine Sache entscheidet, ob Sie überhaupt in diesem Programm sind: das Kältemittel. Nur Anlagen mit einem nicht-halogenierten, natürlichen Kältemittel wie CO2, Ammoniak, Propan oder Isobutan sind förderfähig. Klassische synthetische Kältemittel wie R32 oder R410A schließen die Förderung komplett aus, egal wie effizient die Anlage sonst ist.

Das übernimmt der Staat für Sie

  • Neu- und Ersatzinstallationen von Kälte- und Klimaanlagen
  • Kompressionskälte- und Klimaanlagen, direkte oder indirekte Verdampfung
  • Ab- und Adsorptionsanlagen sowie adiabate Verdunstungskühlanlagen
  • Stationäre Wärmepumpen zur Nutzung von Abwärme
  • Effizienz-Umrüstung bestehender kleiner Kälteanlagen
  • Zusatzkomponenten wie Rückkühler, Speicher, Kühlsoleleitungen

Das zahlen Sie selbst

  • Anlagen mit synthetischem Kältemittel wie R32 oder R410A
  • Anlagen, die schon bestellt oder beauftragt wurden
  • Reine Kühlgeräte ohne technische Effizienzsteigerung
  • Wartung und laufende Betriebskosten
  • Private Bauvorhaben, dafür gibt es andere Programme wie die KfW

Ob Ihre geplante Anlage die Bedingung erfüllt, lesen wir Ihnen vom Angebot des Kältetechnikers ab.

Keine feste Zahl, sondern ein Rechenweg

Anders als bei vielen anderen Maschinenförderungen gibt es hier keine pauschale Prozentzahl. Das BAFA ermittelt die Förderhöhe über einen eigenen Förderrechner, abhängig von drei Faktoren.

Faktor 1

Art des Kälteerzeugers

Kompressionskälte, Sorptionskälte und adiabate Verdunstungskühlung werden unterschiedlich bewertet.

Faktor 2

Kälteleistung

Größere Anlagen rechnen sich anders als kleine, die Formel berücksichtigt die Leistung in Kilowatt.

Faktor 3

Eingesetzte Komponenten

Rückkühler, Speicher und weitere Komponenten erhöhen die förderfähigen Kosten zusätzlich.

Geförderte Anlagen erzielen laut BAFA im Schnitt Energieeinsparungen von 30 bis 40 Prozent gegenüber der alten Technik. Die genaue Förderhöhe für Ihr Vorhaben rechnen wir mit dem offiziellen BAFA-Förderrechner durch, sobald wir Ihr Angebot kennen.

So sieht das in der Praxis aus

Ein Lebensmittelbetrieb betreibt seine Kälteanlage seit über zwanzig Jahren mit dem Kältemittel R404A, das inzwischen kaum noch verfügbar und entsprechend teuer im Nachfüllen ist. Geplant war ohnehin der Umstieg auf eine neue Anlage mit CO2 als Kältemittel, Investitionsvolumen rund 240.000 Euro netto für Kälteerzeuger, Rückkühler und die neue Steuerung.

Über den BAFA-Förderrechner ergab sich für diese Konstellation, Anlagentyp, Leistung und Komponenten zusammengenommen, ein Zuschuss im hohen fünfstelligen Bereich. Den genauen Betrag hat der Betrieb erst nach der Antragstellung schriftlich bestätigt bekommen, das ist bei diesem Programm normal, weil jede Anlage einzeln durchgerechnet wird.

Der Betrieb möchte nicht genannt werden, die Angaben sind bewusst gerundet.

Warum das Datum wichtiger ist als bei den meisten anderen Programmen

Andere Förderprogramme laufen weiter oder werden verlängert, wenn das Budget reicht. Bei der Kälte-Klima-Richtlinie hat das BAFA klar gesagt: Sie endet am 31. Dezember 2026, ohne Nachfolger. Wer erst im Herbst 2026 anfängt, hat kaum noch Zeit für Angebot, Berechnung und Bescheid, bevor das Fenster zugeht. Bestellen dürfen Sie erst nach dem Bescheid, jede Woche Verzögerung beim Start kostet also am Ende Zeit, die im Dezember fehlt.

Lassen Sie uns kurz draufschauen

Sie müssen noch kein Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob das Kältemittel passt und was realistisch an Zuschuss drin ist. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.

Sie haben schon ein Angebot? Dann können Sie es hier direkt anhängen

Muss nicht sein. Mit Angebot können wir Ihnen allerdings gleich eine Zahl nennen statt einer Spanne. PDF oder Foto, beides geht.

Drei Fehler, die den Zuschuss kosten

Falsches Kältemittel gewählt

Der Kältetechniker plant mit R32 oder R410A, weil das der Standard ist. Ohne natürliches Kältemittel gibt es keinen Cent, egal wie effizient die Anlage sonst ist.

Zu früh bestellt

Wer den Liefervertrag unterschreibt, bevor der Zuwendungsbescheid da ist, verliert die Förderung vollständig, ohne Ausnahme.

Die Frist unterschätzt

Wer erst im Dezember 2026 anfängt, kommt zeitlich kaum noch durch Planung, Antrag und Bescheid, bevor das Programm endet.

So läuft das bei uns ab

Bei diesem Programm ist der zeitliche Vorlauf besonders wichtig, planen Sie entsprechend früh.

01

Wir prüfen das Kältemittel

Kostenlos und unverbindlich

Sie schicken uns das Angebot vom Kältetechniker. Wir sagen Ihnen, ob das Kältemittel die Bedingung erfüllt.

02

Wir rechnen die Förderhöhe durch

Mit dem BAFA-Förderrechner

Anhand von Anlagentyp, Leistung und Komponenten ermitteln wir, mit wie viel Zuschuss Sie realistisch rechnen können.

03

Wir stellen den Antrag

Bevor Sie den Auftrag vergeben

Der Antrag geht elektronisch beim BAFA raus. Erst wenn der Zuwendungsbescheid da ist, dürfen Sie bestellen.

04

Sie bauen, wir machen den Papierkram

Bis das Geld auf dem Konto ist

Sie lassen die Anlage bauen. Den Nachweis gegenüber dem BAFA übernehmen wir.

Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen

Es gibt keine feste Prozentzahl. Die Höhe hängt von der Art des Kälteerzeugers, der Kälteleistung und den eingesetzten Komponenten ab und wird über einen eigenen Förderrechner des BAFA ermittelt. Wir rechnen das für Sie durch, sobald wir Ihr Angebot kennen.

Nur nicht-halogenierte, sogenannte natürliche Kältemittel wie CO2, Ammoniak, Propan oder Isobutan. Anlagen mit klassischen synthetischen Kältemitteln wie R32 oder R410A sind von dieser Förderung ausgeschlossen, selbst wenn sie technisch modern sind.

Bis spätestens 31. Dezember 2026. Die Richtlinie wird laut BAFA nicht verlängert, ein Nachfolgeprogramm ist nicht in Sicht. Bestellen dürfen Sie erst, wenn der Zuwendungsbescheid da ist, planen Sie den Vorlauf entsprechend ein.

Ja. Seit der Novellierung 2024 ist auch die Effizienz-Umrüstung bestehender kleiner Kompressions-Kälteanlagen förderfähig, wenn Sie auf ein Kohlenwasserstoff-Kältemittel umsteigen. Das betrifft zum Beispiel ältere Kühlanlagen mit fluorhaltigem Kältemittel.

Praktisch jede Organisation außer Privatpersonen, von Unternehmen über Kommunen und Krankenhäuser bis zu Schulen und kirchlichen Einrichtungen. Wer als Firma oder Institution auftritt, ist in der Regel antragsberechtigt, für ein privates Bauvorhaben gibt es andere Programme wie die KfW.

Für dieselbe Maßnahme nicht. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist bei der Kälte-Klima-Richtlinie ausgeschlossen. Für andere Maßnahmen im selben Betrieb, etwa an einer separaten Anlage, kann parallel ein anderes Programm greifen, das prüfen wir für Sie mit.

Sie planen eine Kälte- oder Klimaanlage?

Schicken Sie uns das Angebot. Sie hören kurzfristig von uns, ob das Kältemittel passt und wie viel Zuschuss realistisch drin ist. Das kostet Sie nichts, und die Frist läuft.

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