Förderung für handgeführte Schweißgeräte
Handgeführte elektrische Schweißgeräte stehen auf der offiziellen Förderliste des Bundes. Beim Austausch alter Geräte gegen neue sind 15 Prozent Zuschuss für kleine und 10 Prozent für mittlere Unternehmen drin, ohne aufwendiges Einsparkonzept.
15 Prozent für kleine, 10 Prozent für mittlere Unternehmen
Werkzeugmaschinen gehören zu den wenigen Anlagen, die das BAFA namentlich in seiner Förderliste führt. Für den klassischen Fall, eine alte Maschine wird gegen eine neue ersetzt, ist das der richtige und der einfachste Weg. Kein Einsparkonzept, keine aufwendige Berechnung.
15 %
Kleine Unternehmen
Weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
10 %
Mittlere Unternehmen
Weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
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Große Unternehmen
Über diesen Weg nicht antragsberechtigt. Wir prüfen im Erstgespräch, welcher andere Weg für Sie in Frage kommt.
Zwei Dinge müssen stimmen: Sie ersetzen ein vorhandenes Schweißgerät, und das neue Gerät verbraucht mindestens 15 Prozent weniger Energie als das alte. Beides lesen wir Ihnen in der Regel vom Angebot des Herstellers ab.
Das übernimmt der Staat für Sie
Das übernimmt der Staat
- Handgeführte elektrische Schweißgeräte
- Der komplette Austausch eines vorhandenen Geräts
- Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung
Das zahlen Sie selbst
- Geräte, die bereits bestellt oder beauftragt wurden
- Eine zusätzliche Anlage ohne Ersatz einer alten
- Wartung, Verbrauchsmaterial und laufende Betriebskosten
- Gebrauchte Geräte
- Investitionen unter 10.000 Euro
Ob Ihre geplante Investition diese Bedingungen erfüllt, prüfen wir anhand Ihres Angebots im Erstgespräch.
Was das in Euro heißt
Ein Metallbaubetrieb mit 28 Mitarbeitern ersetzt sechs ältere Schweißgeräte an den Arbeitsplätzen durch neue Geräte mit deutlich geringerem Energiebedarf im Betrieb.
| Was die Maschine kostet, netto | 38.000 € |
| Betriebsgröße | klein, also 15 % |
| Der Staat zahlt | 5.700 € |
| Sie zahlen | 32.300 € |
Lassen Sie uns kurz draufschauen
Sie müssen noch kein Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.
Drei Fehler, die richtig Geld kosten
Zu früh bestellt
Wer den Vertrag mit dem Maschinenbauer unterschreibt, bevor der Antrag draußen ist, bekommt keinen Cent. Das lässt sich hinterher nicht mehr geradebiegen.
Keine Vergleichszahlen zur alten Maschine
Ohne Verbrauchswerte der alten Maschine lässt sich die geforderte Einsparung nicht belegen. Wer erst beim Antrag anfängt zu messen, verliert Zeit.
Zu viele Einzelgeräte auf einen Antrag
Werden mehrere Geräte gleichzeitig beantragt, muss für jedes einzeln eine passende Altanlage nachgewiesen werden. Fehlt der Nachweis, fällt das Gerät aus der Förderung.
So läuft das bei uns ab
Weil kein Einsparkonzept nötig ist, geht dieser Weg vergleichsweise schnell. Genaueres zur Dauer sagen wir Ihnen, sobald wir Ihre Konstellation kennen.
01
Wir schauen aufs Angebot
Kostenlos und unverbindlich
Sie schicken uns das Angebot vom Maschinenbauer und ein paar Angaben zur alten Maschine.
02
Wir stellen den Antrag
Bevor Sie den Auftrag vergeben
Der Antrag geht über die Förderzentrale Deutschland raus. Erst wenn der Bescheid da ist, dürfen Sie bestellen.
03
Sie bauen, wir machen den Papierkram
Bis das Geld auf dem Konto ist
Sie bestellen und lassen aufstellen. Den Nachweis gegenüber der Behörde übernehmen wir.
Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen
Sie haben ein Angebot für eine Schweißgerät auf dem Tisch?
Schicken Sie es uns. Sie hören kurzfristig von uns, ob und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Das kostet Sie nichts. Wichtig ist nur eins: Bestellen Sie noch nicht.
Kostenloses Erstgespräch buchenLieber schriftlich? Hier geht es zum Anfrageformular