Fördermittel für Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Kommunalrichtlinie bis 70 %. Erstkonzept, Teilkonzept, Klimaschutzmanager. alles förderbar.
Für welche Kommunen lohnt sich ein Klimaschutzkonzept?
Alle Kommunen die bisher kein Klimaschutzkonzept haben oder ein bestehendes fortschreiben wollen. Das Konzept ist oft Voraussetzung für weitere KRL-Förderanträge und wird selbst gefördert.
Häufige Fallen bei der Klimaschutzkonzept-Förderung
Diese Fehler kosten Kommunen regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Viele Kommunen beauftragen ein Klimaschutzkonzept ohne vorher einen KRL-Antrag gestellt zu haben. Das kostet 50–70 % unnötige Eigenkosten.
Die KRL fördert bis zu 65 % der Personalkosten für einen Klimaschutzmanager über 3 Jahre. Anschlussförderung ist möglich. Wer ihn ohne Antrag einstellt, verschenkt erhebliche Mittel.
Ausschreibungen für das Gutachterbüro oder den Klimaschutzmanager dürfen erst nach dem Förderbescheid gestartet werden. Der Verstoß führt zur vollständigen Ablehnung.
Seit November 2024 gilt für Klimaschutzprojekte unter 6 Mio. € die Festbetragsförderung. Das vereinfacht die Abrechnung erheblich und spart Verwaltungsaufwand.
Was bedeutet das konkret für Klimaschutzkonzepte?
80.000 €
Typische Investitionbis 70 %
Förderquotebis 56.000 €
FördersummeErstellung eines Klimaschutzkonzepts inkl. Umsetzungsbegleitung (80.000 €) über die KRL ergibt bis zu 56.000 € Zuschuss. Ein Klimaschutzmanager (Vollzeit, 3 Jahre) kostet ca. 240.000 € Personalkosten. Mit 65 % Förderung für finanzschwache Kommunen ergibt das bis zu 156.000 € Zuschuss allein für das Personal.
Von der Projektidee zum Förderbescheid
Kommunale Förderanträge haben spezifische Anforderungen. Wir kennen die Programmlogik und begleiten jeden Schritt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihr Projekt passen und wie hoch die Förderquote realistisch ist.
02
Strategie entwickeln
Optimale Programm-Kombination
Mehrere Programme lassen sich kombinieren. Wir erarbeiten die Strategie die das Maximum herausholt.
03
Antrag stellen
Vor dem Vorhabenbeginn
Wir erstellen alle Unterlagen und reichen fristgerecht ein. Kein Vorhabenbeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation und Zwischenberichte
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen alle erforderlichen Nachweise für den Projektträger.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme eingeht.
FAQ Förderung für Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Erstkonzepte, Teilkonzepte (z.B. für Wärme, Mobilität, Liegenschaften), Fortschreibungen bestehender Konzepte, Umsetzungsbegleitung und Klimaschutzmanagement-Personal.
Die KRL fördert bis zu 65 % der Personalkosten über einen Zeitraum von 3 Jahren. Für finanzschwache Kommunen gilt die erhöhte Quote. Eine Anschlussförderung über weitere Jahre ist möglich.
Je nach Größe der Kommune zwischen 20.000 und 150.000 Euro. Mit KRL-Förderung trägt die Gemeinde nur 30–50 % selbst.
Seit November 2024 gilt für Klimaschutzprojekte mit einer Zuwendung bis zu 6 Millionen Euro die Festbetragsförderung. Das vereinfacht die Abrechnung erheblich: Statt Einzelnachweise werden pauschalierte Beträge ausgezahlt.
Nicht formal. Ein gutes Konzept stärkt aber Folgeanträge erheblich. Wir strukturieren es so dass es als Grundlage für Investitionsanträge dient.
Ja, ab bestimmten Auftragswerten. Vergabeverfahren dürfen aber erst nach Bewilligung des KRL-Antrags gestartet werden. Wir unterstützen bei der Ausschreibungsvorbereitung.
Ja. Beide Förderanträge können parallel gestellt werden. Jeder Schwerpunkt benötigt einen eigenen Antrag. Wir koordinieren die Einreichung.
Wann macht ein Klimaschutzkonzept für Ihre Gemeinde Sinn?
In 30 Minuten klären wir ob und wie Sie das Konzept fördern lassen können.