Fördermittel für Gartenbaubetriebe
Bundesprogramm Energieeffizienz, BEG NWG. Heizung, Beleuchtung, Klimatisierung. bis zu 40 %.
Für welche Gartenbaubetriebe lohnt sich die Förderberatung?
Gemüsegärtner, Zierpflanzenbetriebe, Baumschulen und Obstbauern mit Gewächshausanlagen. Heizung und Beleuchtung in Gewächshäusern sind besonders energieintensiv.
Häufige Fallen bei der Gartenbau-Förderung
Diese Fehler kosten Landwirte regelmäßig den Förderanspruch. Wir kennen sie und vermeiden sie.
Gewächshäuser sind gewerbliche Gebäude. Förderprogramme für Wohngebäude gelten hier nicht.
Nur Ersatz von Bestandsheizungen ist förderfähig. Neubauten ohne vorhandene Heizung sind über das Bundesprogramm nicht förderfähig.
LED-Systeme für Gewächshäuser müssen technische Mindestanforderungen erfüllen. Nicht jede Pflanzenlampe ist automatisch förderfähig.
Was bedeutet das konkret für Gartenbau?
150.000 €
Typische Investitionbis 40 %
Förderquote mit Konzeptbis 60.000 €
FördersummeNeue Gewächshausheizung und LED-Pflanzenbeleuchtung (150.000 €) mit CO₂-Einsparkonzept ergibt bis zu 60.000 € Zuschuss.
Von der Erstprüfung bis zur Auszahlung
Wir übernehmen den gesamten Prozess. Kein Aufwand für Sie bis die Förderung fließt.
01
Fördercheck
Programme und Potenzial prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir welche Programme für Ihren Betrieb passen und welche Kombination das Maximum bringt.
02
CO₂-Einsparkonzept
Wenn nötig: Konzept erstellen
Wir erstellen das CO₂-Einsparkonzept nach FNR/BLE. die Voraussetzung für die erhöhte Förderquote von bis zu 40 %.
03
Antrag stellen
Vor der ersten Bestellung
Wir reichen den vollständigen Antrag ein bevor Sie irgendeinen Auftrag vergeben.
04
Umsetzung begleiten
Dokumentation während der Investition
Wir begleiten die Umsetzung und sichern alle Nachweise für den Verwendungsnachweis.
05
Verwendungsnachweis
Förderung abrufen
Vollständige Abschlussdokumentation bis die Fördersumme auf Ihrem Konto eingeht.
FAQ Förderung für Gartenbau
Das Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft (FNR/BLE) fördert Heizung, Lüftung und Beleuchtung. BEG NWG fördert Gebäudesanierung an Betriebsgebäuden und Gewächshäusern.
Ja, wenn sie technische Mindestanforderungen erfüllen. Wir prüfen die Spezifikation der geplanten Leuchten vorab.
Ja. Wärmepumpen, Biomasseanlagen und effiziente Gasheizungen (als Ersatz) sind förderfähig. Erstanschaffungen ohne Bestandsanlage sind über das Bundesprogramm nicht förderbar.
BEG NWG fördert Einzelmaßnahmen an Gewächshäusern als Nichtwohngebäude. Dämmmaßnahmen und Fensterersatz können mit bis zu 20 % gefördert werden.
Ja, zwingend. Keine Bestellung vor dem Förderbescheid.
Zwischen 800 und 2.500 Euro je nach Betriebsgröße und Maßnahmenumfang.
Wie viel Förderung steckt in Ihrem Gartenbaubetrieb?
In 30 Minuten prüfen wir das Förderpotenzial für Ihre Anlage.