EEW Modul 2, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Wer Solarkollektoren, eine Wärmepumpe, Geothermie oder eine Biomasseanlage für die eigene Prozesswärme einsetzt, bekommt hier die höchsten Fördersätze der ganzen EEW, ohne Wettbewerbsverfahren und ohne festen Stichtag.

bis 60 %kleine Unternehmen
über 50 %Wärme muss in den Prozess gehen
20 Mio. €Max. Zuschuss
Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

Fünf Anlagentypen, alle rund um erneuerbare Wärme

Solarkollektoranlagen

Direkte Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung.

Wärmepumpen

Aerothermisch, geothermisch, hydrothermisch oder solar, ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben.

Geothermie

Erschließung und Nutzbarmachung von oberflächennaher und tiefer Geothermie.

Biomasse-Feuerungsanlagen

Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, mit reduzierten Fördersätzen gegenüber den anderen Technologien.

KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplung, wenn sie mit fester Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie betrieben wird.

Die Wärme muss wirklich in den Prozess gehen

Das ist die zentrale Bedingung bei Modul 2: Mehr als die Hälfte der erzeugten Wärme muss tatsächlich für Prozesse verwendet werden, also für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten, oder für die Erbringung von Dienstleistungen. Eine Anlage, die überwiegend Büroräume oder eine angeschlossene Werkswohnung heizt, erfüllt diese Bedingung nicht, selbst wenn sie technisch identisch mit einer förderfähigen Anlage ist.

In der Praxis prüfen wir das anhand einer nachvollziehbaren Aufteilung, wie viel Wärme wohin fließt, meist reicht dafür eine Beschreibung der Anlagenkonfiguration durch den Anlagenbauer.

Alle Unternehmensgrößen, gestaffelte Sätze

Modul 2 steht Unternehmen jeder Größe offen, anders als die Basisförderung in Modul 4, die nur kleinen und mittleren Unternehmen vorbehalten ist. Der Fördersatz sinkt mit der Unternehmensgröße, aber auch große Unternehmen bekommen mit 40 Prozent einen der höchsten Sätze der gesamten EEW.

Die höchsten Basissätze der EEW

Kleine Unternehmen60 %
Mittlere Unternehmen50 %
Unternehmen ohne KMU-Status40 %
Biomasse-Feuerungsanlagenreduzierter Satz

Die maximale Fördersumme liegt bei 20 Millionen Euro für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen, auch wenn diese auf mehrere Anträge verteilt werden. Für Biomasseanlagen gilt ein niedrigerer Satz als bei den übrigen Technologien, die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, das rechnen wir für Sie durch.

Schlanker als die Premiumförderung

Das übernimmt der Staat für Sie

  • Erwerb und Installation der Anlage
  • Bei Wärmepumpen: Nachweis des erneuerbaren Stroms als Betriebsvoraussetzung
  • Auch für Unternehmen ohne KMU-Status

Das zahlen Sie selbst

  • Anlagen, deren Wärme überwiegend nicht in den Prozess geht
  • Wärmepumpen ohne Nachweis für erneuerbaren Strom
  • Vorhaben, die schon beauftragt oder bestellt wurden
  • Wartung und laufende Betriebskosten

Anders als bei Modul 4 Premium ist kein umfangreiches Einsparkonzept nötig, ein Nachweis der technischen Eignung und der Prozesswärme-Nutzung genügt. Das macht den Antrag insgesamt einfacher als bei der Premiumförderung.

Zuschuss oder KfW-Kredit, nicht beides zusammen

Wer statt des Zuschusses lieber einen günstigen Kredit nimmt, findet dieselbe Anlagenförderung auch bei der KfW, unter der Nummer 295, mit identischen technischen Anforderungen an Solarkollektor, Wärmepumpe oder Biomasseanlage.

Kombinieren lässt sich das für dieselbe Anlage nicht, Sie entscheiden sich für den Zuschuss oder den Kredit. Für Betriebe mit knapper Liquidität ist oft der Kredit die bessere Wahl, weil er den Eigenanteil verringert, für alle anderen ist der nicht rückzahlbare Zuschuss meist attraktiver.

So läuft das bei uns ab

Kein Rundentermin, kein Stichtag, Sie können jederzeit starten.

01

Wir prüfen Anlage und Nutzung

Kostenlos und unverbindlich

Wir sehen uns Ihr Angebot an und prüfen, ob Technik und Prozesswärme-Anteil zu Modul 2 passen.

02

Wir stellen die Nachweise zusammen

Herstellererklärung, Datenerfassungsblatt

Dafür brauchen wir technische Angaben von Ihrem Anlagenbauer.

03

Wir stellen den Antrag

Bevor Sie den Auftrag vergeben

Der Antrag geht beim BAFA raus. Erst wenn der Bescheid da ist, dürfen Sie bestellen.

04

Sie bauen, wir machen den Papierkram

Bis das Geld auf dem Konto ist

Wir übernehmen den Verwendungsnachweis gegenüber dem BAFA.

Lassen Sie uns kurz draufschauen

Sie müssen noch kein fertiges Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob Modul 2 greift und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.

Sie haben schon ein Angebot? Dann können Sie es hier direkt anhängen

Muss nicht sein. Mit Angebot können wir Ihnen allerdings gleich eine Zahl nennen statt einer Spanne. PDF oder Foto, beides geht.

Drei Fehler, die den Zuschuss kosten

Prozessanteil nicht belegt

Ohne nachvollziehbare Aufteilung, wie viel Wärme in den Prozess fließt, scheitert der Antrag an der 50-Prozent-Regel.

Wärmepumpe ohne Stromnachweis

Fehlt der Nachweis für erneuerbaren Strom, ist die Wärmepumpe technisch nicht förderfähig, egal wie effizient sie sonst ist.

Zu früh bestellt

Der Vertrag mit dem Anlagenbauer darf erst nach der Bewilligung stehen, sonst ist die Förderung endgültig weg.

Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen

60 Prozent für kleine Unternehmen, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für Unternehmen ohne KMU-Status, jeweils auf die förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Sätze. Damit sind das die höchsten Basissätze der gesamten EEW, ohne dass dafür ein Wettbewerbsverfahren nötig wäre.

Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben werden, Anlagen zur oberflächennahen oder tiefen Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit fester Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie betrieben werden.

Die mit der geförderten Anlage erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent tatsächlich für Prozesse verwendet werden, also für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder für die Erbringung von Dienstleistungen. Eine Anlage, die überwiegend Büro- oder Wohnräume beheizt, fällt nicht unter Modul 2.

Nein. Anders als bei der Premiumförderung in Modul 4 reicht bei Modul 2 der Nachweis, dass die Anlage zu den förderfähigen Technologien gehört und die 50-Prozent-Regel erfüllt. Das macht den Antrag insgesamt schlanker.

Die Wärmepumpe muss ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben werden, das ist eine feste technische Mindestanforderung. Eine Wärmepumpe, die einfach am normalen Netzstrom hängt, ohne diesen Nachweis, ist nicht automatisch förderfähig. Wir prüfen das im Einzelfall mit Ihrem Anlagenbauer.

Ja, als KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss unter der Nummer KfW 295, mit identischen technischen Anforderungen wie der BAFA-Zuschuss. Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme aber nicht kombinieren.

Wenn Modul 2 bei Ihnen nicht der richtige Weg ist

BAFA EEW Überblick

Alle Module der EEW im Überblick, falls Sie noch nicht wissen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt.

EEW Modul 4 Premium

Für Prozessumstellungen, die über eine reine Wärmeerzeugungsanlage hinausgehen, technologieoffen mit Einsparkonzept.

Basisförderung nach Maschine

Für den Austausch einer einzelnen Maschine reicht oft der einfachere Weg über die Basisförderung.

Sie planen eine Anlage für erneuerbare Prozesswärme?

Schicken Sie uns Ihr Vorhaben. Sie hören kurzfristig von uns, ob Modul 2 greift und wie viel Zuschuss realistisch drin ist.

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