Förderung über den EFRE, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Der EFRE ist ein EU-Topf, jedes Bundesland setzt ihn aber über ein eigenes Programm um, mit eigenen Sätzen, eigenem Gebiet und eigenem Budget. Manche Landesprogramme sind gerade offen, andere ausgeschöpft. Wir prüfen für Sie, was an Ihrem Standort aktuell tatsächlich läuft.
Ein EU-Topf, sechzehn verschiedene Programme
Der EFRE finanziert sich aus Brüssel, verteilt wird das Geld aber von den Bundesländern. Jedes Land legt eigene Förderbereiche, eigene Sätze, ein eigenes Fördergebiet und ein eigenes Budget fest. Bayern setzt den Schwerpunkt auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in strukturschwächeren Regionen, Nordrhein-Westfalen führt neben dem allgemeinen EFRE-Programm ein zusätzliches Programm für die Kohleregionen. Manche Länder fördern nach fester Prozentzahl, andere über themenbezogene Förderaufrufe, die in Wellen neu veröffentlicht werden.
Das hat eine wichtige Konsequenz: Ein EFRE-Programm kann gerade offen sein oder gerade nicht, je nachdem wie weit das Budget des jeweiligen Landes ausgeschöpft ist. Wer online nach EFRE-Konditionen sucht, findet oft veraltete oder falsche Angaben, weil sich Budget und Bundesland ständig ändern. Wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr konkretes Bundesland, bevor wir Ihnen eine Zahl nennen.
Warum eine pauschale Aussage hier gefährlich ist
Ein Beispiel, das zeigt, wie schnell sich das ändert: Das Programm Niedersachsen Invest EFRE war lange eines der aktivsten Landesprogramme, mit Zuschüssen für einzelbetriebliche Investitionen und zusätzlichen CO2-Einsparmaßnahmen. Es wurde so stark nachgefragt, dass das Budget trotz mehrfacher Aufstockung inzwischen vollständig ausgeschöpft ist. Die zuständige NBank nimmt aktuell keine neuen Anträge mehr an.
Das heißt nicht, dass EFRE für Sie grundsätzlich ausfällt. Es heißt nur, dass die Antwort auf die Frage „Ist EFRE bei mir möglich?" nie pauschal ist, sondern immer vom aktuellen Stand Ihres konkreten Bundeslandes abhängt.
Gewerbliche Unternehmen, meist mit Standortbindung
In fast allen Landesprogrammen antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, häufig mit dem Zusatz kleine und mittlere Unternehmen als eigentlicher Zielgruppe. Große Unternehmen sind bei manchen Landesprogrammen ausgeschlossen oder nur mit deutlich geringeren Sätzen dabei. Fast immer gilt zusätzlich eine Standortbindung, Ihre Betriebsstätte muss im jeweiligen Fördergebiet des Bundeslandes liegen, das ist oft nicht das ganze Land, sondern nur bestimmte, strukturschwächere Regionen.
Viele Programme bewerten Ihr Vorhaben zusätzlich nach einem Scoring, etwa danach, wie viele Arbeitsplätze entstehen oder gesichert werden. Ein reiner Kapitaltausch ohne erkennbaren regionalen Effekt hat es entsprechend schwerer als ein Vorhaben mit klarem Beschäftigungsbeitrag.
Was in den meisten Landesprogrammen gefördert wird, und was nicht
Typischerweise förderfähig
- Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte
- Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit spürbar erhöhen
- Vorhaben mit Innovations- oder Digitalisierungsanteil
- In manchen Ländern zusätzlich CO2-reduzierende Maßnahmen
Typischerweise nicht förderfähig
- Standorte außerhalb des jeweiligen Landes-Fördergebiets
- Vorhaben, die schon beauftragt oder bestellt wurden
- Reine Ersatzinvestitionen ohne erkennbaren Entwicklungseffekt
- Anträge in ein Programm, dessen Budget bereits ausgeschöpft ist
Ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt, welches Landesprogramm aktuell offen ist und welche Bedingungen konkret gelten, prüfen wir anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres Vorhabens.
So läuft das bei uns ab
Weil jedes Bundesland sein eigenes Verfahren hat, beginnt bei uns jeder EFRE-Fall mit derselben Frage: Welches Landesprogramm ist gerade offen, und passt Ihr Standort hinein.
01
Wir prüfen Bundesland und Status
Kostenlos und unverbindlich
Wir klären, ob das Landesprogramm an Ihrem Standort aktuell offen ist und ob Ihre Betriebsstätte im Fördergebiet liegt.
02
Wir bereiten das Scoring vor
Arbeitsplätze, Innovationsgrad
Wir zeigen Ihnen, welche Bewertungskriterien Ihr Vorhaben schon erfüllt und wo sich mit kleinen Anpassungen mehr rausholen lässt.
03
Wir stellen den Antrag
Über die jeweilige Landesförderbank
Erst nach dem Bescheid dürfen Sie bestellen oder einen Vertrag unterschreiben.
04
Sie bauen, wir machen den Papierkram
Bis das Geld auf dem Konto ist
Mittelabrufe und Verwendungsnachweis gegenüber der Landesförderbank übernehmen wir.
Lassen Sie uns kurz draufschauen
Sie müssen noch kein fertiges Konzept haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, was Sie vorhaben und wo Ihr Standort liegt. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob und über welches Programm eine Förderung aktuell möglich ist. Kostenlos, und Sie gehen damit keinerlei Verpflichtung ein.
Drei Fehler, die den Zuschuss kosten
Veraltete Angaben online übernommen
Viele Seiten zeigen Fördersätze, die längst nicht mehr gelten, weil das Budget des Bundeslandes zwischenzeitlich ausgeschöpft wurde. Vor jedem Antrag lohnt eine frische Prüfung.
Falsches Bundesland gesucht
Wer online nach EFRE-Konditionen sucht, findet oft ein Programm aus einem anderen Bundesland. Die Sätze und Bedingungen lassen sich nicht übertragen.
Zu früh bestellt
Der Vertrag mit dem Lieferanten darf erst nach der Bewilligung stehen, sonst ist die Förderung endgültig weg.
Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen
Falls EFRE bei Ihnen gerade nicht offen ist
GRW Förderung
Ebenfalls standortgebunden, mit eigenem Fördergebiet, aber unabhängig vom EFRE-Budget des jeweiligen Landes.
BAFA EEW
Nicht an einen Standort gebunden, dafür an die Energieeffizienz Ihrer Investition. Bundesweit einheitlich geregelt.
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Schicken Sie uns Ihr Vorhaben und Ihren Standort. Sie hören kurzfristig von uns, ob und über welches Programm eine Förderung aktuell möglich ist.
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