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BIK 2026: Projektskizze bis 6. Dezember einreichen

Industrieanlage mit rauchenden Schornsteinen: Die BIK fördert die Dekarbonisierung industrieller Prozesse

Seit dem 19. Oktober 2026 läuft der dritte Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Industrieunternehmen reichen bis zum 6. Dezember 2026 eine Projektskizze ein. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Treibhausgase in der Produktion senken oder CO₂ abscheiden, nutzen und speichern. Die Förderung ist ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Frist: Projektskizzen vom 19. Oktober bis 6. Dezember 2026
  • Gefördert: Forschung und Entwicklung zur Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1) und zum Carbon Management (Modul 2)
  • Wer: Industrieunternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben
  • Wie: erst Skizze über easy-Online, nach positiver Bewertung der Antrag

Worum geht es beim dritten BIK-Förderaufruf?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit der BIK Unternehmen, die CO₂-arme Produktionsverfahren entwickeln und erproben. Der aktuelle Aufruf richtet sich an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Es geht also um neue Verfahren und Anlagen, die Sie im Betrieb unter echten Bedingungen testen, nicht um den Kauf von Standardtechnik.

Zwei Bereiche stehen offen. In Modul 1 geht es um Verfahren, die Treibhausgase in industriellen Prozessen dauerhaft senken. Diesen Teil betreut das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI). In Modul 2 geht es um das Abscheiden, Nutzen und Speichern von CO₂. Diesen Teil betreut der Projektträger Jülich.

Für wen lohnt sich das?

Antragsberechtigt sind Industrieunternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben. Besonders passt das für energieintensive Betriebe, zum Beispiel aus Chemie, Metall, Glas, Keramik, Papier, Zement oder Kalk. Die Förderung ist aber nicht auf diese Branchen beschränkt.

Interessant ist die BIK vor allem dann, wenn Sie einen Prozess grundlegend umstellen wollen und dafür erst testen müssen, ob die neue Technik im Betrieb funktioniert. Wer dagegen eine erprobte, effiziente Anlage kaufen will, ist meist mit der BAFA EEW besser beraten.

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Was wird gefördert und wie hoch?

Gefördert werden industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Art des Vorhabens ab. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten Aufschläge.

Art des Vorhabens Förderquote Höchstbetrag
Industrielle Forschung bis zu 50 % bis zu 35 Mio. €
Experimentelle Entwicklung bis zu 25 % bis zu 25 Mio. €
Durchführbarkeitsstudie bis zu 50 % bis zu 8,25 Mio. €

Für kleine und mittlere Unternehmen steigt die Quote um 10 bzw. 20 Prozentpunkte. Unter weiteren Bedingungen sind in Forschung und Entwicklung bis zu 80 % möglich. Ob Ihr Vorhaben diese Bedingungen erfüllt, klären wir im Einzelfall. Die Werte sind Obergrenzen nach EU-Beihilferecht. Verbindlich ist der Förderaufruf im Bundesanzeiger.

So läuft das Verfahren

Schritt 1
Projektskizze einreichen
Bis 6. Dezember 2026, ausschließlich über easy-Online.
Schritt 2
Bewertung
KEI und Umweltbundesamt bewerten die Skizzen und wählen aus.
Schritt 3
Förderantrag
Ausgewählte Unternehmen stellen den Antrag. Das Ministerium entscheidet.
Schritt 4
Projektstart
Erst nach der Bewilligung beginnen.

Unser Tipp für die Praxis

Bis zum 6. Dezember sind es nur wenige Wochen. Eine gute Skizze braucht klare Zahlen zur CO₂-Einsparung, einen belastbaren Projektplan und einen Kostenrahmen. Fangen Sie deshalb jetzt mit der Skizze an und nicht erst im Dezember.

Das KEI bietet am 27. Oktober 2026 von 10 bis 12 Uhr eine digitale Infoveranstaltung zum Aufruf an. Liegt Ihre Förderung über 15 Mio. Euro, brauchen Sie zusätzlich eine Bestätigung zur Kofinanzierung durch das Land. Klären Sie das früh mit Ihrem Bundesland. Wichtig: Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Mittel sind im Entwurf des Klima- und Transformationsfonds 2027 eingeplant und erst mit dem Haushaltsgesetz 2027 gesichert.

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Häufige Fragen zum BIK-Förderaufruf 2026

Projektskizzen können vom 19. Oktober bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden, ausschließlich über das Antragssystem easy-Online des Förderportals des Bundes.
Nein. Mit der Umsetzung dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen.
Im ersten Schritt bewerten das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) und das Umweltbundesamt die Skizzen. Die ausgewählten Unternehmen stellen danach den Antrag. Die abschließende Entscheidung trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Liegt die Förderung über 15 Millionen Euro, ist zusätzlich eine Bestätigung zur Kofinanzierung durch das Land erforderlich.
Über den Autor
Daniel Rossmann
Verfahrenstechnikingenieur mit über 20 Jahren Erfahrung in der Industrie. Gründer und Geschäftsführer von dasFördermittelbüro in Quakenbrück. Er begleitet Mittelstand, Kommunen und Landwirtschaft von der Förderstrategie bis zum Verwendungsnachweis.

Quellen: KEI – Förderaufruf BIK Modul 1, BMWE – Pressemitteilung vom 14.10.2026. Stand: 20. Oktober 2026. Verbindlich sind allein die Förderrichtlinie und der Förderaufruf im Bundesanzeiger.

Daniel Rossmann
Daniel Rossmann
Gründer · Rossmann Beratung GmbH · dasFördermittelbüro
Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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