AFP. Agrarinvestitionsförderung

Investitionsförderung für Stallbau, Tierhaltung und Außenwirtschaft in landwirtschaftlichen Betrieben.

bis 40 %Förderquote
1x/JahrAntragsrunde
bundesweitGeltungsbereich
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Förderquoten je nach Investitionsart

Investitionsart Förderquote Beispiele
Stallbau nach AFP-Anlage 1 (tiergerechte Haltung) 35 % Rinder-, Schweine-, Geflügelstall mit erhöhten Tierschutzstandards
SIUK-Maßnahmen Klima- und Umweltschutz 40 % Abluftreinigung, Güllekühlung, Güllelagerung, Festmistlagerstätten
Außenwirtschaftsmaschinen, Bewässerung, Naturkatastrophenschutz 30 % GPS-Gülleausbringung, Hagelschutz, Frostschutzberegnung
Lagerräume, Direktvermarktung, Gartenbau 20. 35 % Klimatisierte Lager für Obst und Gemüse, Direktvermarktungseinrichtungen

Wer kann beantragen?

  • Kleinst- und Kleinunternehmen der Landwirtschaft (im Sinne EU-Anhang I)
  • Mindestens 25 Prozent Umsatz aus Bodenbewirtschaftung oder bodengebundener Tierhaltung
  • Mindestbetriebsgröße nach Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Unternehmensstandort in Deutschland
  • Bewilligungsstelle: Landwirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes
Antragsrunde 2026 abgeschlossen:

Die Antragsrunde 2026 lief vom 9. bis 23. März 2026 in Niedersachsen. Es wurden 150 Anträge mit rund 24 Mio. Euro beantragt, zur Verfügung standen 19 Mio. Euro. Die nächste Antragsrunde ist für Frühjahr 2027 geplant. Wir bereiten Ihre Unterlagen jetzt vor.

Was wird gefördert?

Stallbau

Neubau und Modernisierung von Ställen für Rinder, Schweine (ab 01.09.2026), Geflügel und Sonderkulturen mit erhöhten Tierwohlstandards nach AFP-Anlage 1.

Innenwirtschaft

Neue Anlagen der Innenwirtschaft, Melktechnik, Fütterungssysteme, Computersoftware bis zum marktüblichen Wert.

Außenwirtschaft

Maschinen zur emissionsarmen Gülleausbringung, GPS-gesteuerte Pflanzenschutztechnik, mechanische Unkrautbekämpfung.

Umwelt- und Klimaschutz

Abluftreinigungsanlagen, Güllelagerung, Güllekühlung, Festmistlagerstätten, Wirtschaftsdüngerlagerstätten.

Von der Antragsvorbereitung zur Förderung

AFP-Anträge laufen einmal jährlich. Vorbereitung entscheidet.

01

Förderfähigkeit prüfen

Tierart, Investitionsart, KMU-Status

Welche Tierhaltungsform ist förderfähig? Welche Investition passt? Wir klären das im Erstgespräch.

02

Antrag vorbereiten

Vollständige Unterlagen zusammenstellen

Businessplan, Baugenehmigung, Kostenkalkulation. Wir erstellen die vollständige Antragsdokumentation.

03

Im Antragsfenster einreichen

Einmal jährlich. meist März

Die Antragsrunde öffnet einmal im Jahr. Wir reichen fristgerecht und vollständig ein.

04

Bewilligung und Umsetzung

Begleitung bis zum Nachweis

Nach Bewilligung begleiten wir die Investitionsumsetzung und den Verwendungsnachweis.

Häufige Fragen zum AFP

Das AFP-Antragsverfahren findet einmal jährlich statt, in der Regel im Frühjahr. Die Runde 2026 war vom 9. bis 23. März 2026. Die nächste Runde ist für Frühjahr 2027 zu erwarten. Wir bereiten Ihre Unterlagen bereits jetzt vor, damit Sie beim Öffnungstermin sofort einreichen können.

Das AFP fördert Investitionen in Stallbau, Tierhaltung und Außenwirtschaft mit Fokus auf Tierwohl und Umweltschutz. Das Bundesprogramm Energieeffizienz fördert Maßnahmen zur Energie- und CO₂-Einsparung. Beide Programme können für denselben Betrieb in Frage kommen, müssen aber für unterschiedliche Investitionsvorhaben beantragt werden.

Das AFP kann in vielen Fällen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Eine Kumulierung ist möglich, solange die Beihilfeobergrenzen nicht überschritten werden. Wir prüfen im Erstgespräch welche Programme für Ihr konkretes Vorhaben kombinierbar sind.

Ja, es gilt ein vorübergehender Förderausschluss für Schweinehaltungsmaßnahmen bis zum 31. August 2026. Ab dem 1. September 2026 ist eine Antragstellung für Investitionen in die Schweinehaltung wieder möglich.

Ist Ihr Stallbauprojekt AFP-förderfähig?

In 30 Minuten wissen Sie ob Ihre Investition förderfähig ist und welche Programme sich kombinieren lassen.

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