BEW. Effiziente Wärmenetze
Bis zu 40 % Zuschuss für Neubau und Transformation von Wärmenetzen mit erneuerbaren Energien.
BEW. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Bis zu 50 Prozent für Machbarkeitsstudie, bis zu 40 Prozent für Neubau und Transformation.
Die BEW fördert Wärmenetze, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Stadtwerke und Zweckverbände. Antragsstelle: BAFA. Laufzeit bis Ende August 2028. Stand: Juni 2026.
Transformationspläne über Modul 1 sind seit dem 1. April 2026 nicht mehr förderfähig (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze). Neues Merkblatt gilt für alle Anträge ab 1. April 2026. Neues Antragsportal der Förderzentrale Deutschland (FZD) seit 14. April 2026 für Modul-1-Machbarkeitsstudien in Betrieb.
BEW-Förderung in vier Modulen
Untersuchung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines neuen Wärmenetzsystems mit mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und Abwärme. Förderquote bis zu 50 Prozent, max. 2 Mio. EUR. Neues Antragsportal FZD seit 14. April 2026.
Neubau und Transformation von Bestandsnetzen. Alle Maßnahmen von der Erzeugungsanlage bis zur Übergabestation. Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten. Max. 100 Mio. EUR, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke.
Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss erneuerbarer Erzeuger und zur Netzintegration von Abwärme.
Förderung der laufenden Betriebskosten für erneuerbare Wärme aus Solarthermieanlagen (inkl. PVT) sowie aus Wärmepumpen, die in geförderte Wärmenetze (Modul 2 oder 3) einspeisen. Gilt für neue und transformierte Netze.
Antragsberechtigt
Natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften. zum Beispiel Stadtwerke, Energieversorger, Contractoren und private Wärmenetzbetreiber.
Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände. soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften. zum Beispiel Energiegenossenschaften die ein Nahwärmenetz für ein Dorf oder eine Siedlung betreiben wollen.
Was Sie für einen BEW-Antrag wissen müssen
Das Wärmenetz muss mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgen. Kleinere Netze fallen unter die BEG EM (Gebäudenetze).
Mindestens 75 Prozent der Wärme müssen aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Treibhausgasneutraler Betrieb bis 2045 muss nachgewiesen werden.
Der Antrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beim BAFA gestellt werden. Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Gemeinden bis 2028 zur kommunalen Wärmeplanung. Die BEW-Machbarkeitsstudie (Modul 1) ist der strategische erste Schritt dafür.
Die BEW gilt bis Ende August 2028. Anträge können bis dahin gestellt werden. Das Gesamtbudget beträgt über 3 Milliarden Euro.
BEW-Zuschuss und KfW IKU (Investitionskredit kommunale Unternehmen) können kombiniert werden. Der Kredit gilt nicht als Doppelförderung, weil er kein Zuschuss ist.
So sieht das in der Praxis aus
Stadtwerk einer Kleinstadt in Niedersachsen. Neues Nahwärmenetz für 180 Gebäude auf Basis Hackschnitzel-Heizzentrale mit saisonalem Wärmespeicher. BEW Modul 1 (Machbarkeitsstudie) und Modul 2 (Errichtung). KfW IKU für den Restbetrag. Projekt läuft seit 2025.
Von der Planung zum Förderbescheid
BEW-Anträge sind komplex. wir begleiten jeden Schritt.
01
Wärmenetz-Eignung prüfen
Größe, Anteil Erneuerbare, THG-Pfad
Erreicht das Netz 75 % Erneuerbare? Ist die Mindestgröße erfüllt? Wir prüfen die technischen Voraussetzungen.
02
Modul wählen
Neubau, Transformation oder Einzelmaßnahme
BEW Modul 1 (Systemförderung) oder Modul 2 (Einzelmaßnahmen)? Wir empfehlen die optimale Strategie.
03
Antrag stellen
Über BAFA vor Maßnahmenbeginn
Vollständige technische Dokumentation und Antragstellung. Kein Baubeginn vor Bewilligung.
04
Umsetzung und Nachweis
Begleitung bis zur Auszahlung
Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den Verwendungsnachweis bis die Fördersumme eingeht.
FAQ zur BEW
Ist Ihr Wärmenetz-Projekt BEW-fähig?
In 30 Minuten prüfen wir ob Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt und welche Förderquote realistisch ist.