BEW. Effiziente Wärmenetze

Bis zu 40 % Zuschuss für Neubau und Transformation von Wärmenetzen mit erneuerbaren Energien.

bis 40 %Förderquote
mind. 75 %Erneuerbare
20 Mio. €Max. Zuschuss
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BEW. Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. Bis zu 50 Prozent für Machbarkeitsstudie, bis zu 40 Prozent für Neubau und Transformation.

Die BEW fördert Wärmenetze, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien oder Abwärme gespeist werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Stadtwerke und Zweckverbände. Antragsstelle: BAFA. Laufzeit bis Ende August 2028. Stand: Juni 2026.

Wichtige Änderungen ab April 2026

Transformationspläne über Modul 1 sind seit dem 1. April 2026 nicht mehr förderfähig (Ausnahme: industrielle Prozesswärmenetze). Neues Merkblatt gilt für alle Anträge ab 1. April 2026. Neues Antragsportal der Förderzentrale Deutschland (FZD) seit 14. April 2026 für Modul-1-Machbarkeitsstudien in Betrieb.

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BEW-Förderung in vier Modulen

Modul 1 bis 50 %
Machbarkeitsstudien

Untersuchung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines neuen Wärmenetzsystems mit mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und Abwärme. Förderquote bis zu 50 Prozent, max. 2 Mio. EUR. Neues Antragsportal FZD seit 14. April 2026.

Transformationspläne seit 1. April 2026 nicht mehr förderfähig
Modul 2 bis 40 %
Systemische Förderung

Neubau und Transformation von Bestandsnetzen. Alle Maßnahmen von der Erzeugungsanlage bis zur Übergabestation. Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder 101 Wohneinheiten. Max. 100 Mio. EUR, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitslücke.

Modul 3 bis 40 %
Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen in Bestandswärmenetzen: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss erneuerbarer Erzeuger und zur Netzintegration von Abwärme.

Modul 4 Betrieb
Betriebskostenförderung

Förderung der laufenden Betriebskosten für erneuerbare Wärme aus Solarthermieanlagen (inkl. PVT) sowie aus Wärmepumpen, die in geförderte Wärmenetze (Modul 2 oder 3) einspeisen. Gilt für neue und transformierte Netze.

Antragsberechtigt

Unternehmen

Natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften. zum Beispiel Stadtwerke, Energieversorger, Contractoren und private Wärmenetzbetreiber.

Kommunen und kommunale Betriebe

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände. soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Vereine und Genossenschaften

Eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften. zum Beispiel Energiegenossenschaften die ein Nahwärmenetz für ein Dorf oder eine Siedlung betreiben wollen.

Was Sie für einen BEW-Antrag wissen müssen

Mindestgröße

Das Wärmenetz muss mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgen. Kleinere Netze fallen unter die BEG EM (Gebäudenetze).

Erneuerbarer Anteil

Mindestens 75 Prozent der Wärme müssen aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Treibhausgasneutraler Betrieb bis 2045 muss nachgewiesen werden.

Antrag vor Baubeginn

Der Antrag muss zwingend vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen beim BAFA gestellt werden. Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.

WPG-Pflicht 2028

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Gemeinden bis 2028 zur kommunalen Wärmeplanung. Die BEW-Machbarkeitsstudie (Modul 1) ist der strategische erste Schritt dafür.

Laufzeit

Die BEW gilt bis Ende August 2028. Anträge können bis dahin gestellt werden. Das Gesamtbudget beträgt über 3 Milliarden Euro.

Kombination mit KfW

BEW-Zuschuss und KfW IKU (Investitionskredit kommunale Unternehmen) können kombiniert werden. Der Kredit gilt nicht als Doppelförderung, weil er kein Zuschuss ist.

So sieht das in der Praxis aus

Anonymisiertes Referenzprojekt
2,8 Mio. EUR
Investitionsvolumen
1,12 Mio. EUR
BEW-Zuschuss
40 %
Förderquote

Stadtwerk einer Kleinstadt in Niedersachsen. Neues Nahwärmenetz für 180 Gebäude auf Basis Hackschnitzel-Heizzentrale mit saisonalem Wärmespeicher. BEW Modul 1 (Machbarkeitsstudie) und Modul 2 (Errichtung). KfW IKU für den Restbetrag. Projekt läuft seit 2025.

Von der Planung zum Förderbescheid

BEW-Anträge sind komplex. wir begleiten jeden Schritt.

01

Wärmenetz-Eignung prüfen

Größe, Anteil Erneuerbare, THG-Pfad

Erreicht das Netz 75 % Erneuerbare? Ist die Mindestgröße erfüllt? Wir prüfen die technischen Voraussetzungen.

02

Modul wählen

Neubau, Transformation oder Einzelmaßnahme

BEW Modul 1 (Systemförderung) oder Modul 2 (Einzelmaßnahmen)? Wir empfehlen die optimale Strategie.

03

Antrag stellen

Über BAFA vor Maßnahmenbeginn

Vollständige technische Dokumentation und Antragstellung. Kein Baubeginn vor Bewilligung.

04

Umsetzung und Nachweis

Begleitung bis zur Auszahlung

Wir begleiten die Umsetzung und erstellen den Verwendungsnachweis bis die Fördersumme eingeht.

FAQ zur BEW

Die BEW fördert Neubau und Transformation von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien oder Abwärme. Gefördert werden Erzeugungsanlagen, Rohrleitungen, Übergabestationen und Wärmespeicher. Nicht gefördert werden konventionelle Gasheizungen und Wärmenetze die überwiegend fossil gespeist werden.

Ja, zum 1. April 2026 gab es wichtige Änderungen: Transformationspläne über Modul 1 sind nicht mehr förderfähig. ausgenommen industrielle Prozesswärmenetze. Ein neues Merkblatt gilt für alle Anträge ab diesem Datum. Gleichzeitig ist seit 14. April 2026 das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland für Modul-1-Machbarkeitsstudien in Betrieb.

BEW und KfW IKU können kombiniert werden, da der Kredit kein Zuschuss ist. BEW und Kommunalrichtlinie können für unterschiedliche Projektbestandteile parallel genutzt werden. Dieselbe Ausgabenposition darf nicht doppelt gefördert werden.

Wir starten mit einer Commitment Fee, die den Projektstart und unsere Arbeit bis zur Antragstellung absichert. Den erfolgsabhängigen Teil zahlen Sie erst, wenn Ihr Förderbescheid vorliegt. Wir nehmen nur Projekte an, bei denen wir eine echte Förderperspektive sehen.

Ist Ihr Wärmenetz-Projekt BEW-fähig?

In 30 Minuten prüfen wir ob Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt und welche Förderquote realistisch ist.

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes
BVMW Zertifizierte Beratung im Beratungsnetzwerk Mittelstand
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
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