Förderung für Wärmepumpen im Unternehmen

Zwei ganz unterschiedliche Förderwege, je nachdem wofür die Wärme gebraucht wird. Für Prozesswärme in der Produktion gilt die BAFA-EEW-Förderung mit deutlich höheren Sätzen. Für die Heizung eines Firmengebäudes gilt die BEG-Gebäudeförderung, mit spürbar niedrigeren Sätzen. Beide gelten nur für Unternehmen, nicht für Privathaushalte.

bis 60 %EEW, Prozesswärme
30 %BEG NWG, Gebäudeheizung
über 50 %Prozessanteil entscheidet den Weg
Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen

Für eine Wärmepumpe im Unternehmen gibt es zwei völlig unterschiedliche Förderwege, und beide werden häufig verwechselt. Läuft die Wärmepumpe für die Produktion, für Prozesswärme, greift die BAFA-EEW-Förderung aus Modul 2, mit bis zu 60 Prozent Zuschuss. Heizt die Wärmepumpe dagegen ein Firmengebäude, also Büros, Werkshallen oder Lager, greift stattdessen die Gebäudeförderung BEG für Nichtwohngebäude, mit spürbar niedrigeren 30 Prozent. Welcher Fall zutrifft, entscheidet sich daran, ob mehr als die Hälfte der Wärme tatsächlich in den Produktionsprozess fließt.

Wärmepumpe für Prozesswärme in der Produktion

ProgrammBAFA EEW, Modul 2
Kleine Unternehmen60 %
Mittlere Unternehmen50 %
Unternehmen ohne KMU-Status40 %

Gilt, wenn mehr als die Hälfte der erzeugten Wärme tatsächlich für Prozesse verwendet wird, also für die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten. Zusätzliche Bedingung: Die Wärmepumpe muss ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben werden, per Liefervertrag oder eigener Erzeugung nachgewiesen. Ein umfangreiches Einsparkonzept ist für diesen Weg nicht nötig.

Wärmepumpe für die Beheizung eines Firmengebäudes

ProgrammBEG NWG über KfW 522
Grundförderung30 %

Gilt für die Beheizung von Büros, Werkshallen, Lagern oder sonstigen Firmengebäuden, wenn die Wärme überwiegend nicht in den Produktionsprozess geht. Das Programm läuft ausschließlich für Nichtwohngebäude, über die KfW, nicht über das BAFA. Seit der Reform am 21. Juli 2026 ist der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten entfallen, vorher waren bis zu 35 Prozent möglich. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Zusätzliche Voraussetzung: Die Wärmepumpe muss im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA als förderfähiges Modell gelistet sein. Diese Listung ist Voraussetzung, aber keine Garantie für eine Bewilligung, das restliche Vorhaben muss zusätzlich passen.

Die Nutzung entscheidet, nicht die Technik

Dieselbe Wärmepumpentechnik kann in beide Kategorien fallen, es kommt allein darauf an, wofür die Wärme genutzt wird. Eine Wärmepumpe, die eine Produktionshalle beheizt, in der auch gefertigt wird, ist ein Grenzfall, den wir im Einzelfall anhand der tatsächlichen Wärmeflüsse einordnen. Bei gemischter Nutzung zählt der überwiegende Anteil.

Spricht für Prozesswärme

Die Wärme geht direkt in einen Fertigungs-, Trocknungs- oder Reinigungsprozess.

Spricht für Gebäudeförderung

Die Wärme heizt vor allem Büros, Sozialräume oder unbeheizte Lagerflächen.

Welche Bauarten sind förderfähig

Aerothermisch, Luft-Wasser

Nutzt Außenluft als Wärmequelle. Günstigste Anschaffung, dafür geringere Effizienz bei sehr niedrigen Außentemperaturen.

Geothermisch, Sole-Wasser

Nutzt Erdwärme über Sonden oder Flächenkollektoren. Höhere Erschließungskosten, dafür ganzjährig stabile Effizienz.

Hydrothermisch, Wasser-Wasser

Nutzt Grundwasser als Wärmequelle. Sehr effizient, aber wasserrechtlich genehmigungspflichtig.

Solar unterstützt

Kombination aus Wärmepumpe und Solarthermie, entzieht der Umgebung Wärme, die zusätzlich solar vorgewärmt wird.

Alle vier Bauarten sind grundsätzlich förderfähig, sowohl bei Modul 2 als auch bei BEG NWG. Entscheidend ist nicht die Bauart, sondern der Verwendungszweck und, beim EEW-Weg, der Nachweis des erneuerbaren Stroms.

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Unternehmen?

In den meisten Fällen ja, aus zwei Gründen gleichzeitig: Der Zuschuss senkt die Investitionskosten sofort, und der laufende Betrieb ist bei einer Wärmepumpe günstiger als bei einer fossilen Heizung, weil aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme werden. Wie schnell sich das rechnet, hängt stark vom Einzelfall ab, von der Fördersumme, vom bisherigen Energieträger, von den aktuellen Strom- und Gaspreisen und von der Auslastung der Anlage.

Eine seriöse Zahl für die Amortisationszeit lässt sich deshalb nicht pauschal nennen, ohne Ihre konkreten Zahlen zu kennen. Genau das rechnen wir im Erstgespräch für Sie durch, mit Ihrer bisherigen Heizkostenrechnung als Grundlage.

So läuft das bei uns ab

Beide Förderwege laufen über unterschiedliche Stellen, wir übernehmen aber in beiden Fällen den kompletten Antragsprozess für Sie.

01

Wir klären Prozesswärme oder Gebäude

Kostenlos und unverbindlich

Anhand Ihrer geplanten Nutzung ordnen wir Ihr Vorhaben dem richtigen Förderweg zu.

02

Wir stellen die Nachweise zusammen

Angebot, Herstellererklärung, ggf. Stromnachweis

Dafür brauchen wir das Angebot Ihres Fachbetriebs und, beim EEW-Weg, den Nachweis des erneuerbaren Stroms.

03

Wir stellen den Antrag

Beim BAFA oder bei der KfW

Erst nach dem Bescheid dürfen Sie den Liefer- oder Werkvertrag unterschreiben.

04

Sie bauen ein, wir machen den Papierkram

Bis das Geld auf dem Konto ist

Verwendungsnachweis und Mittelabruf übernehmen wir gegenüber der jeweiligen Stelle.

Der häufigste Grund für Rückfragen

Kostenpositionen unklar benannt

Häufigster Praxisfehler: Positionen auf dem Angebot lassen sich nicht eindeutig der Wärmepumpe zuordnen. Wir prüfen das Angebot vorab, damit die Abrechnung später nicht ins Stocken gerät.

Falscher Förderweg gewählt

Wer Gebäudeheizung als Prozesswärme deklariert, riskiert eine Ablehnung. Der tatsächliche Wärmefluss muss stimmen.

Zu früh beauftragt

Der Vertrag mit dem Fachbetrieb darf erst nach der Bewilligung stehen, sonst ist die Förderung endgültig weg.

Lassen Sie uns kurz draufschauen

Sie müssen noch kein fertiges Angebot haben. Schreiben Sie uns in zwei Sätzen, wofür die Wärmepumpe gedacht ist. Sie bekommen von uns eine Einschätzung, welcher Weg passt und mit wie viel Zuschuss Sie rechnen können.

Sie haben schon ein Angebot? Dann können Sie es hier direkt anhängen

Muss nicht sein. Mit Angebot können wir Ihnen allerdings gleich eine Zahl nennen statt einer Spanne. PDF oder Foto, beides geht.

Was Betriebe uns dazu am häufigsten fragen

Zwei Wege, je nach Verwendungszweck. Für Prozesswärme in der Produktion gilt Modul 2 der BAFA-EEW-Förderung mit bis zu 60 Prozent Zuschuss für kleine Unternehmen. Für die Beheizung eines Firmengebäudes gilt die BEG-Förderung für Nichtwohngebäude, aktuell 30 Prozent Grundförderung über die KfW.

Entscheidend ist, wofür die erzeugte Wärme genutzt wird. Geht mehr als die Hälfte der Wärme in die Produktion, also in die Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten, gilt der EEW-Weg mit den höheren Sätzen. Dient die Wärmepumpe überwiegend der Beheizung von Büro-, Sozial- oder Lagerräumen, gilt der BEG-Weg.

Die beiden Programme haben unterschiedliche politische Ziele und Budgets. Die EEW-Förderung soll Unternehmen zu erneuerbarer Prozesswärme bewegen, ein Bereich mit hohem Einsparpotenzial und bisher geringer Verbreitung, deshalb die hohen Sätze. Die Gebäudeförderung ist breiter angelegt und dementsprechend niedriger dotiert. Seit der Reform am 21. Juli 2026 ist der bisherige Effizienzbonus für Nichtwohngebäude zudem entfallen, die Sätze sind seitdem noch niedriger als zuvor.

Auch für Unternehmen, über das separate KfW-Programm 522 für Nichtwohngebäude. Das ist ein eigenständiges Programm, unabhängig von der Wohngebäudeförderung für Privatpersonen, mit eigenen, niedrigeren Sätzen und eigenen Bedingungen, unter anderem muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein.

Für den EEW-Weg muss die Wärmepumpe nachweislich mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden, etwa über einen entsprechenden Liefervertrag. Eine Wärmepumpe am normalen Netzstrom ohne diesen Nachweis ist über diesen Weg nicht förderfähig.

Nein. Eine Wärmepumpe fällt entweder unter den Prozesswärme-Weg oder unter den Gebäude-Weg, abhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung. Für dieselbe Anlage lässt sich nicht beides gleichzeitig beantragen.

In den meisten Fällen ja, weil der Zuschuss die Investition senkt und der laufende Betrieb günstiger ist als bei einer fossilen Heizung. Eine seriöse Amortisationszeit lässt sich aber nur anhand Ihrer konkreten Zahlen berechnen, das machen wir im Erstgespräch mit Ihrer bisherigen Heizkostenrechnung als Grundlage.

Aerothermische Luft-Wasser-Wärmepumpen, geothermische Sole-Wasser-Wärmepumpen, hydrothermische Wasser-Wasser-Wärmepumpen und solar unterstützte Anlagen sind grundsätzlich alle förderfähig, sowohl über Modul 2 als auch über BEG NWG. Entscheidend ist nicht die Bauart, sondern der Verwendungszweck.

Beim Gebäude-Weg über BEG NWG ja, das Modell muss im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA als förderfähig gelistet sein. Beim Prozesswärme-Weg über EEW Modul 2 ist keine Listung nötig, dort reicht die Herstellererklärung mit den technischen Kennwerten.

Weiterführende Informationen

EEW Modul 2 im Detail

Alle förderfähigen Anlagentypen für erneuerbare Prozesswärme im Überblick, nicht nur Wärmepumpen.

BEG Gebäude NWG

Die vollständige Gebäudeförderung für Unternehmen, nicht nur für Heizungstausch.

Sie planen eine Wärmepumpe für Ihr Unternehmen?

Schicken Sie uns Ihr Vorhaben und wofür die Wärme gedacht ist. Sie hören kurzfristig von uns, welcher Förderweg passt und wie viel Zuschuss realistisch drin ist.

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